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Pressemitteilungen

Gleichstellung der Geschlechter: die II. Gesetzgebungskommission genehmigt einen vereinheitlichten Text

Aus der Beratung der Gesetzentwürfe Nr. 19 und 20 geht ein Gesetzestext zur Gleichstellung der Geschlechter in den Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern von Bozen und Trient hervor

"Ein wichtiges Ergebnis, das die Arbeit der Kommission sowie auch den konstruktiven Willen der beiden Erstunterzeichnerinnen krönt, die einen Text erarbeitet haben, der dazu bestimmt ist, einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg des Aufbaus einer echten Gleichstellung der Geschlechter in unserer Region zu markieren." so Helmuth Renzler, der Vorsitzende der II. Gesetzgebungskommission des Regionalrates nach der Sitzung, in welcher die zwei Gesetzentwürfe über die Ordnung der Handelskammern von Bozen beraten wurden.

Die Kommission tagte nach der Sitzung des Regionalrates, um zwei Texte, den Gesetzwurf Nr. 19 „Abänderung des Regionalgesetzes Nr. 7 vom 9. August 1982 „Ordnung der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern von Bozen und Trient " eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Maestri, Ferrari, Borgonovo Re, Manica, Civico, Zeni und den Gesetzenwurf Nr. 20 „Änderungen zu den Artikeln 7 und 11 des Regionalgesetzes Nr. 7 vom 9. August 1982 ‚Ordnung der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern von Trient und von Bozen‘, mit seinen späteren Änderungen" eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Bottamedi und Avanzo zu beraten.

Nach der Verlesung der beiden Gesetzestexte und angesichts dessen dass diese den gleichen Sachverhalt zum Gegenstand hatten, haben die Erstunterzeichnerinnen den Wunsch geäußert, einen gemeinsamen Gesetztext zu erstellen. Beide Gesetzentwürfe zielen nämlich darauf ab, die Geschlechtervertretung im Kammerrat und im Kammerausschuss gesetzlich zu regeln, wobei in letztem die Vertreter beider Geschlechter entsprechend ihrem zahlenmäßigen Bestand im Kammerrat und den in der Satzung festgeschriebenen Einzelvorschriften vertreten sein müssen.

„Mit diesem Gesetzentwurf" - liest man im Bericht zum Gesetzentwurf Nr. 19 - „wird also zwingend vorgesehen, was eine Selbstverständlichkeit sein müsste, bzw. das, was in anderen Bereichen und auch in der Handelskammer von Bozen bereits ohne Probleme zur Anwendung gekommen ist. Die Engstirnigkeit und mangelnde Sensibilität des Kammerrates von Trient, obwohl aus einem Viertel aus Frauen bestehend, zwingen nun den Regionalrat wieder gesetzgeberisch tätig zu werden, um zu bekräftigen, dass in den Kollegialorganen beide Geschlechter vertreten sein müssen." „Dank der Einführung dieser Bestimmungen - so der Bericht zum Gesetzentwurf Nr. 20 - kann auch das Vertretungsorgan des Trentiner Unternehmertums die Anwesenheit von Frauen gewährleisten, die durch ihre Fähigkeiten und ihr Können dem Trentiner Wirtschaft- und Produktionsstandort einen neuen und bis dato nie dagewesenen Impuls verleihen werden."

Die Kommission hat daraufhin die Vereinheitlichung der beiden Gesetzentwürfe einstimmig gutgeheißen, während der sich daraus ergebende Text mit 3 Enthaltungen  genehmigt wurde : "Die Arbeit in der Kommission hat sich gelohnt: In Anbetracht eines sozialen Problems, das leider immer noch vorhanden ist, hat die Arbeit der Kommissionsmitglieder es ermöglicht, einen Text auszuarbeiten, der nun im Regionalrat behandelt wird und der von der großen Mehrheit der Kommissionsmitglieder geteilt wurde. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer konkreteren Gleichberechtigung in unserer Region dar ", so der Vorsitzende der Kommission, Helmuth Renzler.