Überspringen Sie die Navigation | Reservierter Bereich | Login | Sitemap | Italiano | Cookie | Privacy
Danteplatz 16 | I-38122 Trient
Tel.: +39 0461 201 111
Domplatz 3 | I-39100 Bozen
Tel.: +39 0471 990 111
Zertifizierte E-Mail-Adresse

Pressemitteilungen

Neue Berechnung der Geschlechterquote in den Gemeindeausschüssen

Regionalrat stimmt Gesetzentwurf von ACT zu: Aufrundung erst ab 50 Dezimalstellen. Beschlussanträge zu Liveübertragung der Sitzungen, E-Tankstellen und Größe der Gemeinderäte.

Am Nachmittag wurde die Debatte zum Gesetzentwurf Nr. 54: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 1 vom 5. Februar 2013 mit seinen späteren Änderungen auf dem Sachgebiet der Gleichberechtigung beim Zugang zum Gemeindeausschuss (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Borga, Cia und Civettini) fortgesetzt.

Waltraud Deeg (SVP) bewertete den Großteil der vormittäglichen Debatte kritisch und wies darauf hin, dass es im vorliegenden Gesetzentwurf nur um eine kleine Korrektur gehe. Ebenso wenig verstehe sie die Kritik am Abänderungsantrag der SVP - in vielen Gesetzen seien Übergangsbestimmungen enthalten. Wie Dello Sbarba wies sie auch darauf hin, dass die Geschichte des Frauenwahlrechts sehr kurz sei, und dass ein Korrektiv auch von daher berechtigt sei. Die Einführung der Quote sei kein Fehler gewesen, sondern habe positive Ergebnisse gebracht. Sie hoffe, dass der Änderungsantrag von Amhof auch von Borga und Kollegen angenommen werden könne.
Es gehe in dem Entwurf nicht um Dezimalstellen oder um die Beschneidung von Rechten, erwiderte Ass. Josef Noggler. Es gehe um eine Korrektur eines Gesetzes, dessen Anwendung sich als schwierig erwiesen habe. Vorliegender Entwurf sei kein Anlassgesetz, sondern auf die Zukunft gerichtet, auch auf die im November anstehenden Wahlen in einigen Gemeinde. Die Regionalregierung spreche sich für den Entwurf aus.
Alle seien sich einig, dass die derzeitige Berechnungsmethode zu Problemen geführt habe, erklärte Rodolfo Borga (ACT), er verfolge mit seinem Entwurf also einen pragmatischen Ansatz zur Lösung. Mit dem Änderungsantrag von Amhof, der den Wirkungsbereich der neuen Bestimmung auf einige Gemeinden einschränken wolle, entstehe aber ein neues Problem.
Präsidentin Avanzo teilte mit, dass der Änderungsantrag inzwischen zurückgezogen wurde, was auch Dieter Steger (SVP) bestätigte. Daraufhin kündigte Borga an, auch seine Anträge schrittweise zurückzuziehen.

Andreas Pöder (BürgerUnion-Team Autonomie) hat zum Gesetzentwurf eine Tagesordnung vorgelegt, mit der er die Abschaffung sämtlicher Geschlechterquoten auf regionaler und Gemeindeebene forderte. Die Tagesordnung wurde mit 14 Ja, 33 Nein bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Anschließend ging man zur Artikeldebatte über.

Art. 1 sieht vor, dass bei der Berechnung der Geschlechtervertretung im Ausschuss die Dezimalstellen untere fünfzig auf die nächstniedrigere ganze Zahl abgerundet werden. Außerdem soll das Gesetz auch auf die Gemeindeausschüsse angewendet wird, die nach den Wahlen vom 10. Mai 2015 gebildet wurden. Diesen zweiten Teil wollte Rodolfo Borga mit einem Änderungsantrag streichen, da er nicht nötig sei - das Gesetz, einmal in Kraft, werde auf alle weiteren Entscheidungen angewendet.
Auf Nachfrage von Andreas Pöder erklärte Ass. Josef Noggler, dass das Inkrafttreten des Gesetzes wie vorgesehen bleibe und dass die bereits gebildeten Ausschüsse vom Gesetz nicht betroffen seien.
Der Streichungsantrag Borgas wurde mit 38 Ja bei 12 Enthaltungen genehmigt.
Alessio Manica (PD) erklärte sich mit der vorgesehenen Korrektur der Berechnungsmethode einverstanden. Leider werde das Thema der Quote immer nur bruchstückhaft angegangen. Eine weitergehende Lösung, wie sie in ganz Italien üblich sei, sei durch Obstruktion verhindert worden. Daher würden Teile seiner Fraktion sich der Stimme enthalten. Wenn mit diesem Gesetz nun bereits gewählte Ausschüsse umgebildet würden, dann wäre da ein weiterer Verlust für die Frauen.
Dieses Gesetz bringe nichts Diesbezügliches in Rollen, antwortete Rodolfo Borga. Die Gemeinden würden frei entscheiden.
Der Artikel wurde mit 39 Ja, 6 Nein bei 12 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 legt das Inkrafttreten auf den Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes fest und wurde ohne Debatte genehmigt.

Mit diesem Gesetz ändere man die Regeln mitten im Spiel, mitten in einem Gerichtsverfahren, kritisierte Walter Blaas (F) in seiner Stimmabgabeerklärung. Es sei ein Anlassgesetz für zwei Gemeinden. Er verlangte die namentliche Abstimmung.
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) kündigte seine Zustimmung an, wenn auch mit Bauchweh. Immerhin habe die Politik heute Vernunft und Pragmatismus gezeigt. In Zukunft werde man das Thema Quote aber gründlicher angehen müssen.
Dieter Steger (SVP) bezeichnete die Änderung der Rundungsregel als sinnvoll. Er gehe davon aus, dass von dieser Regelung keine Änderung in den Gemeindeorganen ausgehe. Dass beide Geschlechter sich um die Res Publica kümmern sollten, sollte nicht immer nur durch die Quote bestimmt werden. Er hoffe, dass man in Zukunft offen und lösungsorientiert über solche Themen wie auch über die Gemeindeordnung reden könne.
Andreas Pöder (BürgerUnion-Team Autonomie) kündigte seine Zustimmung an. Mit der alten Regelung sei der Bogen überspannt worden. Er hoffe, dass man in Zukunft ganz auf die Quote verzichten könne.
Rodolfo Borga (ACT) stellte klar, dass dieses Gesetz eine Umbildung der bestehenden Ausschüsse zwar nicht erzwinge, aber durchaus ermögliche.

Der Gesetzentwurf wurde mit 34 Ja, 6 Nein bei 17 Enthaltungen genehmigt.

Mit einem Beschlussantrag forderten die Abg. Urzì, Giovanazzi und Borga, forderten, dass im Rahmen der Liveübertragung der Sitzungen des Regionalrats der Öffentlichkeit auch der Zugang zur Simultanübersetzung ermöglicht wird. Die Simultanübersetzung gebe es bereits, erklärte Alessandro Urzì, man müsse sie nur für die Internetnutzer freischalten. Die Debatte dazu hatte bereits im September begonnen.
Alessandro Urzì stimmte einem Änderungsantrag zu, wonach die Möglichkeit dieses Ansinnens zu prüfen sei. Wie Präsidentin Chiara Avanzo erklärte hatte, sind dazu nicht nur technische, sondern auch rechtliche Fragen zu klären.
Der so geänderte Antrag wurde bei 4 Enthaltungen genehmigt.

Beschlussantrag Nr. 28, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Urzì, Giovanazzi und Borga, um den Regionalausschuss zu verpflichten, sich dafür einzusetzen, auf dass ein Netz von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge an den Tankstellen auf der regionalen Strecke der Autobahn A 22 geschaffen werde, wobei allenfalls auch bei den staatlichen Behörden angemessene Anreize im Rahmen der politischen Maßnahmen zur Unterstützung einer ökologisch nachhaltigen Mobilität eingefordert werden.
Hans Heiss (Grüne) begrüßte den Vorschlag. Bisher hätten sich die Autokonzerne, aber auch die Regierung wenig in dieser Richtung bemüht. Wenn es genug Ladestationen gebe, würden mehr ein E-Auto kaufen.
Der Vorschlag für mehr Ladestationen sei lobenswert, aber im Fall der Autobahn nicht sinnvoll, meinte Marino Simoni (Progetto Trentino). Sinnvoller wäre eine Ausstattung der Anrainergemeinden an der Autobahn.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) lobte den Antrag. Man sollte sämtliche verfügbaren technischen Möglichkeiten nutzen, um von den fossilen Brennstoffen wegzukommen. Man sichere damit auch hochwertige Arbeitsplätze. Dazu brauche es aber ein Gesamtkonzept, auch über die Grenzen hinaus.
Auch Dieter Steger (SVP) sprach sich für ein Gesamtkonzept aus. Die Vorarbeit dazu werde bereits geleistet, einige Ladestationen gebe es bereits, auch in Affi und in Bayern. Der vorliegende Antrag gehe weiter in diese Richtung. Eine Schnellladestation ermögliche eine Aufladung in 25-30 Minuten. Bald werde es E-Autos mit leichteren Batterien und mehr Reichweite geben. Nur mit einem flächendeckenden Netz würden die Bürger auf E-Autos umsteigen. Daher müsse man alle Akteure koordinieren.
Walter Blaas (Freiheitliche) bezeichnete den Vorstoß auch vor dem Hintergrund von Tempo 90 als interessant. Er kritisierte Steger, der im Südtiroler Landtag einen weiterreichenden Antrag der Freiheitlichen abgelehnt habe, um sie dann später als große Idee der Landesregierung zu lancieren.
Arno Kompatscher sprach im Namen der Regionalregierung seine Zustimmung aus. Die Autobahngesellschaft habe bereits in diese Richtung gearbeitet, dies sei daher als Bestätigung zu sehen.
Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.

Gesetzentwurf Nr. 32: Änderung der Regionalbestimmungen betreffend die Gemeindeordnung und die Wahl der Gemeindeorgane (eingebracht von Freiheitlichen). Der Entwurf sieht eine Reduzierung der Gemeinderäte vor: 35 Räte in den Landeshauptstädten), 30 in Gemeinden mit über 30.000 Einwohnern, 25 bei mehr als 10.000 Einwohnern, 20 bei mehr als 3.000 und 15 in den kleineren Gemeinden. Zweitens wird bezüglich Geschlechtervertretung festgelegt, dass beide Geschlechter in den Ausschüssen vertreten sein müssen. Vor allem in Bozen sei der Gemeinderat zu groß, während er in den Kleingemeinden mit 12 Räten zu klein sei, fügte Walter Blaas hinzu, der sich auch gegen Geschlechterquoten aussprach.
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) zeigte sich mit der Abschaffung der Geschlechterquoten einverstanden, nicht aber mit der Verkleinerung der Gemeinderäte. Mehr Räte würden eine demokratischere Vertretung bedeuten. Außerdem könne dadurch eine ausgewogene Vertretung der Sprachgruppen gewährleistet werden. Die Italiener stellten derzeit nur 10 Prozent aller Gemeinderäte in Südtirol, während Deutsche und Ladiner überrepräsentiert seien. Wenn es den Freiheitlichen um die Kostensenkung gehe, dann könnte man an die Entschädigungen für die Südtiroler Stadträte denken, die mehr verdienten als ihre Trentiner Kollegen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) stimmte dem Antrag inhaltlich voll zu. Der Landtag repräsentiere mit seinen 35 Abgeordneten das ganze Land, Bozen müsste es mit ebenso vielen schaffen. Das einzige Problem, das Urzì nicht anspreche, sei die italienische Parteienlandschaft in Bozen.
Ass. Josef Noggler sprach sich für eine Korrektur des bestehenden Regionalgesetzes aus, bat aber um Aussetzung, da man es auch an anderen Stellen überarbeiten müsse. Man werde auch über Bozen reden müssen und eine Neuregelung spätestens im Jänner vorlegen.
Walter Blaas (F) stimmte dem zu, forderte aber einen Zeitrahmen. Sein Antrag lehne sich weitgehend an den Vorschlag des Rates der Gemeinden an.
Die Voraussetzung für einen Einheitstext sei eine Änderung der Geschäftsordnung, antwortete Ass. Noggler. Dann könnte man schnell zu einer Überarbeitung des Gesetzes kommen. Das Gesetz zu Bozen werde man aber vorziehen müssen, und zwar auf Dezember bzw. Jänner.
Walter Blaas bat schließlich um Vertagung. Bei der Änderung der Geschäftsordnung zeigte er sich aber skeptisch, er befürchte, man wolle die Opposition abschaffen.

Der Regionalrat tritt im November wieder zusammen.