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Pressemitteilungen

Bekleidung von öffentlichen Ämtern von Seiten pensionierter Arbeitnehmer: die Kommission hat dazu zwei Gesetzentwürfe beraten

In der 2. Gesetzgebungskommission haben die Anhörungen zu den Gesetzentwürfen stattgefunden, mit denen die “Madia-Reform” auch für die öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste zur Anwendung gebracht werden soll.

Die von Abg. Helmuth Renzler geleitete 2. Gesetzgebungskommission hat sich mit den Gesetzentwürfen Nr. 57, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Degasperi und Köllensperger, und dem vom Regionalausschuss vorgelegten Gesetzentwurf Nr. 68 auf dem Sachgebiet der “Neuordnung der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrteinrichtungen” befasst.
Mit beiden Gesetzentwürfen soll in der Region das Staatsgesetz Nr. 124/2015, die so genannte “Madia-Reform” umgesetzt werden, welche vorsieht, dass in den Ruhestand versetzten Arbeitnehmern im Rahmen der öffentlichen Verwaltungen keine bezahlten Aufträge erteilt werden können. Die Gesetzentwürfe haben die in den beiden Provinzen tätigen öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste, 46 in der Provinz Trient und 29 in der Provinz Bozen, zum Gegenstand, wo derzeit zahlreiche Pensionisten das Amt des Präsidenten und eines Mitglieds des Verwaltungsrates bekleiden und für die Ausübung der genannten Aufträge auch eine Entschädigung erhalten.
Im Laufe der Arbeiten hat sich die Kommission für die Abhaltung einer Anhörungr ausgesprochen, zu der unter anderen Moreno Broggi, der Vorsitzende des Landesverbandes für Fürsorgeanstalten U.P.I.P.A., und  Norbert Bertignoll, der Vorsitzende des Verbandes der Seniorenwohnheime Südtirols eingeladen worden sindDie Kommission hat den Gesetzentwurf Nr. 57 abgelehnt und hat dem vom Regionalausschuss eingebrachten Gesetzentwurf Nr. 68, der in Zusammenarbeit mit dem regionalen Beratungsorgan für die Ordnung der öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste ausgearbeitet worden ist, ihre Zustimmung erteilt.
Die Gesetzentwürfe verden nun dem Plenum zur Genehmigung unterbreitet. "Es handelt sich hierbei um ein sehr delikates Thema – erklärt Kommissionsvorsitzender Helmuth Renzler.   az wenn einerseits die Grundsätze des Staatsgesetzes geteilt werden können, so ergeben sich andererseits jedoch Schwierigkeiten – so wie auch Frau Assessor Violetta Plotegher erklärt hat –, Personen zu finden, die bereit sind, genannte Aufträge zu übernehmen. Daher ist es äußerst positiv, dass die Kommission auch bei der Behandlung dieser Vorschläge sehr konstruktiv gearbeitet hat und ich bin überzeugt davon, dass das Ergebnis der Arbeiten für den weiteren Verfahrensweg im Plenum von großer Bedeutung sein wird.”