Überspringen Sie die Navigation | Reservierter Bereich | Login | Sitemap | Italiano | Cookie | Privacy
Danteplatz 16 | I-38122 Trient
Tel.: +39 0461 201 111
Domplatz 3 | I-39100 Bozen
Tel.: +39 0471 990 111
Zertifizierte E-Mail-Adresse

Pressemitteilungen

Die II. Gesetzgebungskommission genehmigt den Gesetzentwurf Nr. 91

"Ich freue mich, dass die Arbeit in der Kommission fruchtbringend war. Wir haben die Zweifel ausgeräumt, die im Rahmen der Debatte über den Haushalt aufgekommen waren, als dieser Vorschlag zunächst in Form eines Änderungsantrages vorgeschlagen wurde" so Helmuth Renzler, Vorsitzender der II. Gesetzgebungskommission des Regionalrates, die heute zusammengekommen ist, um den Gesetzentwurf Nr. 91 "Bestimmungen zur Finanzierung des Regionalrates" zu prüfen.

Der Gesetzentwurf wurde aufgrund einer Vereinbarung des Fraktionssprecherkollegiums vom 5. Dezember 2016 eingebracht. Bei der Beratung des regionalen Stabilitätsgesetzes 2017 wurde nämlich das Thema der Verwendung der finanziellen Mittel, die sich in der Verfügung des Regionalrates befinden und derzeit in Finanzinstrumente investiert sind, behandelt. De facto sieht der Gesetzestext nun vor, dass die derzeit vom Regionalrat verwalteten Mittel, durch Desinvestitionen vom Garantiefonds - also auch die von den Regionalgesetzen und von den entsprechenden Durchführungsverordnungen vorgesehenen Mittel für die Entschädigungen und die Vorsorgeleistungen der amtierenden und ehemaligen Regionalratsabgeordneten - an den Haushalt der Region übergehen. Das Präsidium des Regionalrates wird in Absprache mit der Regionalregierung ein Mehrjahresprogramm für die Desinvestitionen der in Finanzinstrumente investierten Mittel erstellen. "Es handelt sich um eine Entscheidung, - erklärte Vorsitzender Renzler -, die der Harmonisierung der Haushalte Rechnung trägt und somit die Verwaltung der Mittel effizienter gestaltet. Ich danke allen Kommissionsmitgliedern für die hervorragende Arbeit und hoffe, dass der Text demnächst im Regionalrat genehmigt wird.“

Die Kommission trifft sich erneut am 6. Februar, um den Gesetzentwurf Nr. 95 betreffend das Personal der Gerichtsämter zu behandeln. Es handelt sich hierbei um eine Anpassung an die Durchführungsbestimmung betreffend die Übertragung dieser Zuständigkeit vom Staat auf die Region, um die Kontinuität der Tätigkeit des Personals mit befristetem Arbeitsvertrag zu gewährleisten, das bereits jetzt von der Region im Rahmen einer aus dem Jahr 2011 stammenden Vereinbarung mit dem Staat zur Verfügung gestellt wird,  und zugleich um die Verwaltungsstruktur im Hinblick auf die Delegierung an die sich daraus ergebenden Erfordernisse anzupassen.