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Pressemitteilungen

Die II. Kommission des Regionalrates hat die allgemeine Rechnungslegung und den Nachtragshaushalt der Region genehmigt

Die II. Gesetzgebungskommission des Regionalrates hat unter dem Vorsitz des Kommissionsvorsitzenden Helmuth Renzler die allgemeine Rechnungslegung der Region für das Finanzjahr 2016 und den Nachtragshaushalt für die Finanzjahre 2017-2019genehmigt.

„Auch in diesem Jahr  erklärte AbgRenzlerPräsident derKommission  stellt der Nachtragshaushalt ein wichtiges Dokument für viele Südtiroler und Trentiner Familien dar. Im Besonderen werden mit Artikel 4 die Beiträge für die Personen erhöht, die von der Arbeit fernbleiben, um pflegebedürftige Familienangehörige zu betreuen und diese werden zum ersten Mal auch den selbständig erwerbstätigen Arbeitnehmern zustehen, die ihre Tätigkeit nicht aufgeben. Sicherlich ist dies ein wichtiges Zeichen gegenüber den Familien unserer Region, für die dies eine Anerkennung ihrer schwierigen Aufgabe darstellt.“ Im Begleitbericht steht nämlich, dass „die genannten Beiträge nicht nur jenen zustehen, die aufhören zu arbeiten, um ihre Kinder zu betreuen, sondern auch den Personen, die derzeit nicht arbeiten und die Aufgabe einer Mutterschaft/Vaterschaft bewältigen. Um diesen Beitrag in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Arbeitnehmenden im unbezahlten Wartestand ohne rentenmäßige Absicherung (Voraussetzung, um vom NISF/INPS zur Einzahlung freiwilliger Beiträge ermächtigt zu werden) befinden und die vorgesehenen Zeiträume des Elternurlaubs in Anspruch genommen haben. „Auch Art. 2 – so Präsident Renzler weiter – ist von großer Bedeutung, da er unsere Regionalbestimmungen an das Gesetzesdekret Nr. 14 vom 20. Februar 2017 (das sog. „Sicherheitsdekret“) anpasst, das die Befugnisse der Bürgermeister in Situationen schwerer Vernachlässigung oder von Verwahrlosung des Gebietes sowie bei Beeinträchtigung der Lebensqualität in der Stadt ausweitet. Dieses ist sicherlich ein Thema, das der Bevölkerung derzeit sehr am Herzen liegt.“

Der erste Text, der Gesetzentwurf Nr. 100, ist das buchhalterische Dokument, in dem die Ergebnisse der Gebarung im Haushaltsjahr zusammenfasst sind. Die festgestellten Einnahmen betragen 292.500.498,22 Euro, wobei sich 248.297.704,07 Euro  auf Einnahmen aus Abgaben, 30.045.499,34 Euro auf außersteuerliche Einnahmen, 9.935,25 Euro auf Einnahmen auf Kapitalkonto, 7.896.227,00 Euro auf Einnahmen aus dem Abbau der Finanzanlagen und 6.251.132,56 Euro auf Einnahmen für Rechnung Dritter und Durchlaufposten beziehen. In Bezug auf die zweckgebundenen Beträge beläuft sich die Gesamtausgabe auf 436.204.511,54 Euro. In der Haushaltsgebarung 2016 verzeichnet die „Vermögensrechnung“ eine Erhöhung des Vermögens um 368.692.271,68 Euro. Zu Beginn des Jahres überschritten die Aktiva die Passiva nämlich um 1.244.245.317,79 Euro, zum 31. Dezember 2016 hingegen um 1.612.937.589,47 Euro. 

Durch eine bessere Verwaltung der Finanzen der Region können wir auch besser unsere Autonomie schützen“, erklärte Präsident Renzler„Die Kommissionsmitglieder haben die Gesetzestexte aufmerksam überprüft, um auch die Auswirkungen, die sie auf die gesamte Bevölkerung der Region haben werden, einschätzen zu können. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit.“

Die beiden Gesetzentwürfe werden vom Regionalrat in der Sitzung vom 20. Und 21. Juli behandelt.