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Pressemitteilungen

Gesetzentwürfe zum Wahltermin

Der Regionalrat hat heute morgen mit der Debatte zu drei Gesetzentwürfen zu den Gemeindewahlen begonnen. Präsident Kompatscher betonte, dass die beiden Landeshauptleute den konkreten Wahltermin festlegen würden, und dabei auf Sicherheitsbestimmungen, breite Beteiligung und Kosten achten würden.

Der Repräsentationssaal des Regionalrats
Der Repräsentationssaal des Regionalrats

In vereinheitlichter Debatte hat der Regionalrat heute drei Gesetzentwürfe zu den Gemeindewahlen behandelt. Um die Sicherheitsbestimmungen aufgrund der Covid-Krise einhalten zu können fand die Sitzung im großen Repräsentationssaal des Regionalrats statt.
Gesetzentwurf Nr. 20: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018 “Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol“ mit nachfolgenden Änderungen (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Rieder und Foppa). Laut Entwurf sollen die Gemeindewahlen aufgrund der Covid-Krise bis zu max. einem Jahr (bisher 2 Monate) aufgeschoben werden können, wobei eventuell schon durchgeführte Amtshandlungen als gültig anerkannt werden sollen.
Gesetzentwurf Nr. 22: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018 „Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol“ mit nachfolgenden Änderungen und Bestimmungen zur Gewährleistung des Wahlrechtes der Personen, die sich aufgrund der Covid-19-Pandemie in verordneter Quarantäne befinden (eingebracht von den Abg. Coppola und Marini). Mit diesem Entwurf soll ein Aufschub von max. 180 Tagen vorgesehen werden, wobei als Zeitrahmen für heuer ein Sonntag im Oktober angegeben wird.
Gesetzentwurf Nr. 23: Dringende Bestimmungen betreffend den Aufschub des allgemeinen Wahltermins 2020 für die Wahl des Bürgermeisters und der Gemeinderäte (eingebracht von der Regionalregierung). Dieser Entwurf sieht einen Wahltermin zwischen 1. September und 15. Dezember vor.
Die beiden ersten Gesetzentwürfe wurden in der Gesetzgebungskommission abgelehnt, während zum dritten zahlreiche Änderungsanträge für das Plenum vorgelegt wurden.

Alessandro Urzì beantragte eine Unterbrechung für eine Stellungnahme der Regionalregierung zum Thema.
Arno Kompatscher, Präsident der Region, stellte im Namen der Regionalregierung klar, dass die Kriterien immer dieselben sein müssten, unabhängig vom Termin des staatsweiten Referendums. Mit diesem Gesetz wolle man einen Zeitrahmen festlegen, den konkreten Wahltermin würden dann die beiden Landeshauptleute bestimmen. Man werde einen Termin anpeilen, an dem man davon ausgehen könne, dass die Bürger im Lande seien. Man werde auch prüfen, welche Termine zu vermeiden seien und auch auf die Kosten schauen. Die Zusammenlegung mit dem Referendum könne dabei eine Option sein. Ziel sei eine möglichst große Wahlbeteiligung.

Das Ende der Sitzung wurde für 21 Uhr anberaumt, auf jeden Fall nicht vor Ende der Behandlung des 2. Punktes auf der Tagesordnung.