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Pressemitteilungen

1. Gesetzgebungskommission beginnt mit der Prüfung der neuen Vorsorgeregelung für die Abgeordneten

Erhöhung der sozialen Sicherheit für Künstler einstimmig beschlossen. Nein zu Änderungen des Wahlgesetzes.

Die 1. Gesetzgebungskommission des Regionalrats unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti ist heute in Trient zusammengetreten. Das Gremium befasste sich mit einer Reihe von Gesetzesentwürfen und begann, wie auf der Tagesordnung vorgesehen, mit der Arbeit am Gesetzesentwurf Nr. 2: Ergänzung des Regionalgesetzes Nr. 4 vom 20. November 2020 (Vorsorgemaßnahme für Künstler), vorgelegt von den Regionalräten Oberkofler, Foppa, Rohrer, Coppola, Achammer und Amhof. Erstunterzeichner Zeno Oberkofler (Grüne) erläuterte „die Schwierigkeiten einer bestimmten Kategorie von Freiberuflern, eine Rente zu bekommen. Wir wollen den zusätzlichen Beitrag zu dem bereits von der Region bereitgestellten Fonds erhöhen, ein Schritt, um die Armut von Künstlern zu verhindern“. Regionalassessor Carlo Daldoss berichtete, dass bisher 29 Künstler in Südtirol in den Genuss des Beitrags gekommen seien, während im Trentino die Kriterien für die Definition des Begriffs „Künstler“ derzeit noch fehlen. Er äußerte sich positiv über den Gesetzentwurf, der im Ausschuss mit 11 Stimmen einstimmig angenommen wurde.

Als Nächstes wurde der Gesetzesentwurf Nr. 3 geprüft: Bestimmungen auf dem Sachgebiet der Zusammensetzung und Wahl der Gemeindeorgane – Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018 (Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol) in geltender Fassung, vorgelegt von den Abg. Köllensperger, Rieder, Ploner Alex und Ploner Franz). Der Entwurf wurde von Maria Elisabeth Rieder vorgestellt: „Das Gesetz betrifft nicht nur die Kommunalwahlen, sondern auch andere Wahlverfahren. Unser Ziel ist es, mehr Menschen zu motivieren, das wollen wir erreichen, indem wir auch in der Provinz Trient vier Vorzugsstimmen zulassen und gleichzeitig das Panaschieren einführen. Assessor Franz Locher lobte die sehr sachkundige Debatte und teilte den Wunsch nach mehr Beteiligung am politischen Leben. „Die beiden unterschiedlichen Wahlsysteme im Trentino und in Südtirol“, so Locher, “lassen jedoch eine Änderung, wie sie der zur Diskussion stehende Gesetzesentwurf vorsieht, nicht zu.“ Der Gesetzentwurf wurde mit 6 Nein, 3 Ja und 2 Enthaltungen abgelehnt.

Die Kommission setzte dann ihre Arbeit mit der Prüfung des Gesetzentwurfs Nr. 6 fort: Änderung der Regionalgesetze betreffend die wirtschaftliche Behandlung und Vorsorgeregelung der Regionalratsabgeordneten (eingebracht vom Präsidenten des Regionalrates Paccher). Der Text wurde den Kommissionsmitgliedern von Roberto Paccher selbst erläutert: „Der Entwurf kommt nicht aus heiterem Himmel, sondern wurde bereits in der letzten Legislaturperiode vom damaligen Präsidenten Noggler im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden vorgelegt. Unser Vorschlag betrifft die Altersvorsorge der Abgeordneten und zielt darauf ab, dass dieselben Beiträge nicht wie heute in einem privaten Fonds landen, sondern im Haushalt der Region verbleiben, um dann bei Erreichen bestimmter Parameter eine verzögerte, beitragsabhängige Entschädigung zu erhalten. Der Vorteil ist, dass die Region dank der direkten Verwaltung der Mittel über 20 Jahre hinweg mehr als 26 Millionen Euro einsparen wird: Nur wir und das Aostatal sind bei der alten Methode geblieben. Das ist ein völlig anderer Ansatz als der der Leibrente“.

An diesem Punkt vertagte der Ausschussvorsitzende Mirko Bisesti die Sitzung auf einen späteren Termin, an dem man sich mit den Details des Textes befassen wird.