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Änderung des Haushaltsvoranschlages 2014-2016: die 2. Gesetzgebungskommission genehmigt beide Gesetzentwürfe
Die 2. Gesetzgebungskommission des Regionalrates unter dem Vorsitz des Abgeordneten Helmuth Renzler hat heute Morgen die Gesetzentwürfe Nr. 12 „Bestimmungen betreffend die Änderung des Haushaltes für das Jahr 2014 und des Mehrjahreshaushaltes 2014-2016 der autonomen Region Trentino-Südtirol (Finanzgesetz)" und Nr. 14. „Änderung des Haushaltsvoranschlages der autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2014 und Dreijahreshaushalt 2014-2015" genehmigt. Mit den Mitteln des Haushalts der Region werden unter anderem die Ausgaben für die institutionellen Organe und die auf dem Gebiet der Region verteilten Friedensrichterämter gedeckt und zudem werden darin Mittel zugunsten der Sprachminderheiten, der europäischen Integration und für die Sozialpolitik vorgesehen.
„Wir haben die beiden Gesetzentwürfe beraten - so der Vorsitzende der Kommission, Abg. Helmuth Renzler, - und beide Vorschläge mehrheitlich genehmigt. Die Haushaltsänderung beinhaltet eine Reduzierung der Repräsentationsspesen des Regionalausschusses sowie die Deckung der Ausgaben für die mit Regionalgesetz Nr. 7/2013 an die beiden Provinzen übertragenen Funktionen. Ein wichtiger Posten betrifft zudem die Geldmittel, die für strategische Investitionen für die Entwicklung des Gebietes bestimmt sind. Die Genehmigung der beiden Gesetzentwürfe ist von großer Bedeutung, da sie zahlreichen Familien unmittelbar zugute kommt."
Im Laufe der Kommissionssitzung, an der auch der Präsident der Region Ugo Rossi teilgenommen hat, haben die Vertreter der Minderheiten die Einbringung eines Minderheitenberichtes angekündigt. Aufgrund der Geschäftsordnung des Regionalrates stehen ihnen für die Ausarbeitung desselben 15 Tage Zeit zu, so dass der Regionalrat zwecks Beratung der beiden Gesetzentwürfe erst nach dem 20. Juli 2014 einberufen werden kann.