Paritätische Kommission für die Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut
(Zwölfer- und Sechserkommission)
Der Artikel 107 des Autonomiestatutes sieht ausdrücklich den Erlass von Durchführungsbestimmungen zum selben vor und enthält nähere Bestimmungen zum entsprechenden Verfahren. Demnach werden die Durchführungsbestimmungen mit gesetzesvertretendem Dekret des Staatspräsidenten nach Einholen der Stellungnahme einer paritätischen Kommission und darauffolgendem Beschluss des Ministerrates erlassen. Die paritätische Kommission besteht aus zwölf Mitgliedern; davon sind sechs Vertreter des Staates, zwei Vertreter des Regionalrates, zwei Vertreter des Landtages des Trentino und zwei Vertreter des Südtiroler Landtages
Gesetzesbestimmungen
Artikel 107 des Autonomiestatuts
Dauer des Mandats
Gesetzgebungsperiode
Ernennungsakt
Die Ernennung ist in der Sitzung des Regionalrates vom 17. April 2024 erfolgt
Zusammensetzung
PENASA Franca
STEGER Dieter
Entschädigung
Artikel 9 der Anlage zum Präsidiumsbeschluss vom 26. November 2013, Nr. 371