Regionalrat
Dem Regionalrat obliegt die Ausübung der laut Sonderstatut für Trentino–Südtirol der Region zuerkannten gesetzgebenden Befugnisse.
Der Regionalrat ist daher das gesetzgebende regionale Organ; weitere vom Sonderstatut vorgesehene Organe sind die Regionalregierung und der Präsident der Region.
Der Regionalrat, dem zur Zeit 70 Regionalratsabgeordnete angehören, besteht aus den Mitgliedern des Landtags des Trentino (34 Abgeordnete und der Präsident der Provinz Trient) und des Südtiroler Landtages (35).
Die Wahlen 2003 wurden erstmals gemäß den neuen Bestimmungen laut Verfassungsgesetz Nr. 2/2001 als Landtagswahlen durchgeführt und nicht mehr wie früher als Regionalratswahlen.
Während die Region Verwaltungsbefugnisse in erster Linie an die Länder delegieren kann, wird die gesetzgebende Gewalt, welche nicht delegierbar ist, ausschließlich vom Regionalrat ausgeübt.