Paritätische Kommission laut Artikel 84 Absatz 3 des Autonomiestatuts
Falls bei einer nach Sprachgruppen getrennten Abstimmung über eine Haushaltsgrundeinheit diese nicht die Mehrheit der Stimmen der italienischen oder der deutschen Sprachgruppe erhält, muss die Grundeinheit der paritätischen Kommission laut Artikel 84 Absatz 3 des Autonomiestatuts unterbreitet werden. Die Kommission setzt die endgültige Benennung der Grundeinheit und die Höhe des entsprechenden Ansatzes fest. Die Kommission setzt sich aus zwei Abgeordneten der deutschen und zwei der italienischen Sprachgruppe zusammen, die von den Abgeordneten der jeweiligen Sprachgruppe namhaft gemacht und in der Folge vom Regionalrat gewählt werden.
Dauer des Mandats
Gesetzgebungsperiode
Zusammensetzung
Die Wahl der Mitglieder der paritätischen Kommission erfolgte in der Regionalratssitzung vom 17. April 2024 ausgehend von den Namensvorschlägen der Abgeordneten der deutschen bzw. der italienischen Sprachgruppe.
Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
Italienische Sprachgruppe
MANICA Alessio – PARTITO DEMOCRATICO
SOINI Claudio – NOI TRENTINO PER FUGATTI PRESIDENTE
Deutsche Sprachgruppe
KÖLLENSPERGER Paul – TEAM K
KOMPATSCHER Arno – SVP - SÜDTIROLER VOLKSPARTEI