Paritätische Kommission laut Artikel 84 Absatz 4 des Autonomiestatuts
Falls bei einer nach Sprachgruppen getrennten Abstimmung über eine Haushaltsgrundeinheit diese nicht die Mehrheit der Stimmen der ladinischen Sprachgruppe erhält, muss die Grundeinheit der paritätischen Kommission laut Artikel 84 Absatz 4 des Autonomiestatuts unterbreitet werden. Die Kommission setzt die endgültige Benennung der Grundeinheit und die Höhe des entsprechenden Ansatzes fest. Die Kommission setzt sich aus jeweils einem/r Abgeordneten der deutschen, der italienischen und der ladinischen Sprachgruppe zusammen. Die Mitglieder werden von den Abgeordneten der jeweiligen Sprachgruppe namhaft gemacht und in der Folge vom Regionalrat gewählt.
Dauer des Mandats
Gesetzgebungsperiode
Zusammensetzung
Die Wahl der Mitglieder der paritätischen Kommission erfolgte in der Regionalratssitzung vom 17. April 2024 ausgehend von den Namensvorschlägen der Abgeordneten der deutschen, der italienischen und der ladinischen Sprachgruppe.
Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
Italienische Sprachgruppe
MASÈ Vanessa – LA CIVICA
Deutsche Sprachgruppe
OBERKOFLER Zeno – GRÜNE FRAKTION – GRUPPO VERDE – GRUPA VȄRDA
Ladinische Sprachgruppe
ALFREIDER Daniel - SVP - SÜDTIROLER VOLKSPARTEI