Regionalorgan zur neuerlichen Prüfung der Haushaltsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse
Das Regionalorgan zur neuerlichen Prüfung der Haushaltsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse ist ein Organ auf regionaler Ebene, das mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 470 vom 28. März 1975 eingesetzt wurde. Gemäß Artikel 84 des Autonomiestatuts hat es die Genehmigung der Haushaltsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse der Region vorzunehmen, wenn im Laufe der Abstimmung im Regionalrat die unter den Abgeordneten der Provinz Trient und der Provinz Bozen erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.
Gesetzesbestimmungen
Artikel 84 des Autonomiestatuts
Dekret des Präsidenten der Republik vom 28. März 1975, Nr. 470
Dauer des Mandats
Gesetzgebungsperiode
Ernennungsakt
Dekret des Präsidenten des Regionalrats vom 9. Mai 2024, Nr. 24
CRISTOFARI Barbara | Vorsitzende |
PELLEGRINI Sara | Mitglied |
RAFFAELLI Massimo | Mitglied |
ANDERLE Claudia | Schriftführerin |
Generalsekretär der Region Trentino-Südtirol |
stellvertretender Schriftführer |
Entschädigung
Artikel 6 und 10 der Anlage zum Präsidiumsbeschluss vom 26. November 2013, Nr. 371