Überspringen Sie die Navigation | Reservierter Bereich | Login | Sitemap | Italiano | Cookie | Privacy
Danteplatz 16 | I-38122 Trient
Tel.: +39 0461 201 111
Domplatz 3 | I-39100 Bozen
Tel.: +39 0471 990 111
Zertifizierte E-Mail-Adresse

Pressemitteilungen

Gesetzentwurf Nr. 23: die Arbeiten für eine Stunde unterbrochen werden

Am Nachmittag ist die Generaldebatte fortgesetzt worden. Filippo Degasperi (M5S) hat den Gesetzentwurf angesichts der tatsächlichen Probleme, die der Geschlechterfrage zugrunde liegen, als bedeutungslos bezeichnet und sich dagegen ausgesprochen. Gianfranco Zanon (PT) bemängelte den Umstand, dass der Gesetzentwurf die Region erneut teilt und schwächt. Auch Walter Viola (PT) lehnte den Gesetzentwurf ab, da dieser lediglich für die Provinz Trient gelten soll. Auch von Nerio Giovanazzi (ACT) und Maurizio Fugatti (LN) gab es keine Zustimmung für den Gesetzentwurf, wobei letztere darauf hinwies, dass es schwierig ist Frauen zu finden, die für eine Kandidatur zur Verfügung stehen. Die Opposition hat jede ihr zur Verfügung stehende Redeminute ausgenützt und eine Diskussion „in persönlicher Angelegenheit“ entfacht, die durch den Begriff „frauenfeindlich“ ausgelöst worden ist.

Schließlich wurde der Antrag auf Abhaltung einer Mehrheitssitzung sowie die vorzeitige Einberufung der für 18.00 Uhr vorgesehenen Sitzung des Fraktionssprecherkollegiums gestellt. Im Rahmen der Fraktionssprechersitzung wurde vereinbart, die Arbeiten bis 20.00 Uhr fortzusetzen und sodann erneut die Fraktionssprecher einzuberufen, um über den Fortgang der Arbeiten zu beraten. Nach der Wiederaufnahme der Arbeiten hat Abg. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) den Vorschlag unterbreitet, über die Aufhebung der Sitzung abstimmen zu lassen. Für den Antrag hat sich Abg. Alessandro Urzí (Gemischte Fraktion) dagegen Frau Abg. Sara Ferrari (PD) ausgesprochen, wobei erstgenannter Abgeordneter gleichzeitig die Überprüfung der Beschlussfähigkeit beantragte. Der Vorschlag wurde bei nur einer Jastimme abgelehnt, doch da die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war mussten die Arbeiten – so wie laut Geschäftsordnung vorgesehen – für eine Stunde unterbrochen werden.