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Pressemitteilungen

Ansässigkeitsklausel für Bürgermeisterkandidaten gestrichen

Regionalrat stimmt Änderung des Gemeindewahlgesetzes mit nur einer Gegenstimme (Leitner) zu. Grüne und Urzì für Streichung der Klausel auch für das aktive Wahlrecht. SVP, Freiheitliche und Süd-Tiroler Freiheit wollen Ansässigkeitsklausel auch für das passive Wahlrecht im Statut verankern.

Der Regionalrat ist heute auf parteiübergreifenden Antrag zu einer Dringlichkeitssitzung zusammengetreten, um eine Änderung an der Gemeindewahlordnung für Südtirol vorzunehmen. Mit dem Gesetzentwurf Nr. 29 - eingereicht von den Abg. Noggler, Steger, Blaas, Zimmerhofer, Urzì, Dello Sbarba, Köllensperger, Pöder, Wurzer, Theiner, Stocker M., Schiefer, Achammer, Renzler, Tinkhauser, Hochgruber Kuenzer, Widmann, Mussner, Detomas, Passamani, Baratter, Manica, Borga, Simoni, Fasanelli und Fugatti - wird jene Bestimmung aus dem Regionalgesetz Nr. 3/1994 gestrichen, die die Kandidatur für das Bürgermeisteramt auf jene Personen beschränkt, die auch das aktive Wahlrecht in der Provinz Bozen haben, d.h. vier Jahre Ansässigkeit im Lande. Demnach können sich alle bewerben, die in den Wählerlisten einer Gemeinde der Republik eingetragen sind und die für die Wahl zum Gemeinderatsmitglied festgelegten Voraussetzungen haben. Der Gesetzentwurf sieht auch ausdrücklich vor, dass die neuen Bestimmungen auch für die anstehenden Gemeindewahlen im Mai gelten.

Walter Kaswalder, Vorsitzender der I. Gesetzgebungskommission, die ebenfalls im Dringlichkeitswege einberufen wurde, um den Entwurf zu begutachten, dankte den Abgeordneten Urzì, Blaas und Foppa für die Rücknahme von Gesetzentwurf und Änderungsanträgen zum Thema, wodurch eine zeitgerechte Begutachtung möglich war. Die Kommission hat den Entwurf einstimmig gutgeheißen.

Regionalassessor Josef Noggler erläuterte den Zweck des Gesetzentwurfs. Die Ansässigkeitsklausel sei nicht im Einklang mit dem Statut und hätte zu Anfechtungen der Wahlen führen können. Für die Gemeinderäte sei sie übrigens bereits 2002 gestrichen worden.

Walter Blaas (Freiheitliche) erklärte, der von ihm eingebrachte und wieder zurückgezogene Änderungsantrag habe sich erübrigt, und erinnerte an die Bestimmung zum passiven Wahlrecht der Fraktionsangestellten.

Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) zeigte sich erfreut, dass die Ansässigkeitsbestimmung gestrichen wird; damit werde eine Einschränkung eines demokratischen Rechts beseitigt. Er sah in der Streichung auch eine weiterreichende Vorgabe für den Autonomiekonvent. Jegliche Einschränkung von Bürgerrechten sollte beseitigt werden, auch die Ansässigkeitsklausel für das aktive Wahlrecht. Es sei nicht annehmbar, dass jemand, der nach Südtirol übersiedle oder zurückkomme, vier Jahre nicht in Südtirol wählen oder kandidieren dürfe.

Andreas Pöder (BürgerUnion - Team Autonomie) bezeichnete die Vorgangsweise als korrekt. Es würde ohne Änderung die Gefahr einer Anfechtung der Wahlen bestehen. Die Ansässigkeitsklausel habe aber ihre Logik, sie sollte im Rahmen der Statutsreform auch für das passive Wahlrecht verankert werden, und zwar als Ansässigkeit in der Provinz, nicht in der Region. Pöder kritisierte jene wie Karl Zeller, die das Versehen nun anderen zuschieben würden, als Verfassungsrechtler hätte er den Fehler bemerken müssen. Wie Blaas beanstandete auch er die staatliche Bestimmung, wonach Mitarbeiter der Fraktionen nicht kandidieren dürfen.

Brigitte Foppa (Grüne) wunderte sich, dass keine Partei, die dieses Land seit Jahrzehnten regiert, rechtzeitig auf den Fehler aufmerksam wurde. Sie erläuterte ihren zurückgezogenen Änderungsantrag zur Unterschriftensammlung für die Wahllisten, die einen Vorteil für etablierte Parteien bedeute. Ass. Noggler habe aber zugesagt, das Thema später gemeinsam anzugehen; daher habe sie ihren Antrag zurückgezogen.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) zeigte sich mit dem Gesetzentwurf einverstanden. Damit werde ein lange übersehener verfassungswidriger Fehler beseitigt. Das Wahlrecht sei ein Bürger- und Menschenrecht und dürfe nicht ohne weiteres eingeschränkt werden. Es sei peinlich, dass man von außen auf so einen Fehler aufmerksam gemacht werden müsse. Die Ansässigkeitsklausel sei Überbleibsel einer Zeit, als man noch hart gegen den römischen Zentralismus ankämpfen musste, heute wirke sie anachronistisch und gehöre ins Archiv.

Dieter Steger (SVP) dankte allen Mitunterzeichnern und allen, die es ermöglichten, diese dringende Angelegenheit zeitgerecht zu lösen. Es sei eine Bestimmung, die jahrzehntelang von niemandem beanstandet wurde, auch nicht von der Opposition. Steger gab Pöder darin Recht, dass der Minderheitenschutz auch eine gewisse Einschränkung von Bürgerrechten rechtfertige. Er glaube übrigens nicht, dass die Bestimmung eindeutig verfassungswidrig sei, aber die Rechtsprechung werde erwartungsgemäß anders ausfallen. Er hoffe, dass man im Rahmen der Autonomiereform diese Bestimmung verankern könne. Heute zwinge die Vernunft dazu, sie zu streichen.

Pius Leitner (Freiheitliche) teilte die Ausführungen Stegers vollinhaltlich. Heute gehe es darum, eine Verfassungsklage zu vermeiden. Aber er stehe zu der Bestimmung und sei überzeugt, dass sie einer Klage standhalten würde - daher werde er dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Was die Grünen forderten, sei eine Zurückstufung des Minderheitenschutzes auf Sparflamme.

Die Bürger hätten kein Verständnis dafür, wenn die Wahlen wegen dieser Bestimmung annulliert würden, erklärte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) und kündigte seine Zustimmung an. In der Sache sei die beanstandete Bestimmung aber richtig. Kandidaturen von Personen, die mit der betreffenden Gemeinde nichts zu tun hätten, seien wenig sinnvoll. Für die Zukunft sollte die Ansässigkeitsklausel für das passive Wahlrecht im Statut verankert werden.

Die beiden Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt.

Der Gesetzentwurf wurde mit 52 Ja und 1 Nein (von Pius Leitner) genehmigt.

Der Regionalrat tritt am 18. März wieder zusammen.