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Pressemitteilungen

Anpassung an neue Buchhaltungs- und Haushaltsregeln

Änderung zum Haushalt 2015 geht an Vermittlungsausschuss. Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit auf Nachmittag vertagt.

Mit einer Schweigeminute gedachte der Regionalrat heute der Opfer der Anschläge in Paris. Man dürfe sich jetzt nicht von Angst und Wut leiten lassen, sondern müsse die Werte der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit hoch halten, die nicht nur das Leitmotiv Frankreichs, sondern ganz Europas seien, erklärte Präsidentin Chiara Avanzo: "Der blinden Gewalt des Terrorismus und des Fundamentalismus müssen wir die Kraft der Demokratie entgegenhalten, die wir hier vertreten". Avanzo erinnerte auch an die beiden kürzlich verstorbenen ehemaligen Regionalratsabgeordneten Eduard Dorfer und Anselmo Gouthier und schließlich an den ehemaligen Regionalratspräsidenten Diego Moltrer, der vor einem Jahr verstorben ist.

Mit dem Gesetzentwurf Nr. 60 „Änderung zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2015 und Dreijahreshaushalt 2015 - 2017" hat der Regionalausschuss vorgesehen, dass 20 Millionen Euro, die sich aus der entsprechenden Reduzierung im Ansatz der Aktienbeteiligungen und Zuweisungen für das Jahr 2016 ergeben haben, unter Beachtung der neuen Regeln auf dem Sachgebiet des Rechnungswesens laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 118/2011 für einige innerhalb des Jahres 2015 zweckbindbare Ausgaben ausgegeben werden. Wie Regionalausschusspräsident Guido Rossi erklärte, berücksichtigt der Gesetzentwurf auch, dass für die ersten Monate des Jahres Einnahmen von zwei Zehnteln der Mehrwertsteuern zu berücksichtigen sind - mit der geänderten Finanzbestimmung im Autonomiestatut wurde der Anteil der Region dann auf ein Zehntel gesenkt.
Da unter den Abgeordneten der beiden Provinzen die jeweils erforderliche Mehrheit von 18 Jastimmen verfehlt wurde, wird der Gesetzentwurf an den Vermittlungsausschuss überwiesen, wie es für Haushaltsgesetze in solchen Fällen vorgesehen ist.

Mit dem Gesetzentwurf Nr. 61: „Änderungen zum Regionalgesetz vom 15. Juli 2009, Nr. 3 ‚Bestimmungen über den Haushalt und das Rechnungswesen der Region‘ mit seinen späteren Änderungen (Regionalgesetz über das Rechnungswesen) und andere Bestimmungen zur Anpassung der regionalen Rechtsordnung an die im gesetzesvertretenden Dekret vom 23. Juni 2011, Nr. 118 enthaltenen Bestimmungen in Sachen Harmonisierung der Buchhaltungssysteme und der Haushaltsvorlagen" wurden die neuen Bestimmungen in Sachen Harmonisierung der Buchhaltungssysteme und der Haushaltsvorlagen übernommen. Der Originaltext wurde mit einem Änderungsantrag des Präsidiums des Regionalrates dahingehend abgeändert, dass Art. 12 nun die Autonomie des Regionalratshaushaltes unterstreicht und diesen an die Buchhaltungsgrundsätze des gesetzesvertretenden Dekretes 118 anpasst. Auch dies sei ein rein technischer Gesetzentwurf, erklärte Präsident Rossi, der aber für die Harmonisierung der Haushalte nötig sei.
Im Laufe der Artikeldebatte beantragte Alessandro Urzì die Feststellung der Beschlussfähigkeit. Da diese nicht mehr gegeben war, wurde die Sitzung auf Nachmittag vertagt.