Pressemitteilungen
Gesetz zur Harmonisierung der Haushalte verabschiedet
Mit dem Gesetzentwurf Nr. 61: „Änderungen zum Regionalgesetz vom 15. Juli 2009, Nr. 3 ‚Bestimmungen über den Haushalt und das Rechnungswesen der Region‘ mit seinen späteren Änderungen (Regionalgesetz über das Rechnungswesen) und andere Bestimmungen zur Anpassung der regionalen Rechtsordnung an die im gesetzesvertretenden Dekret vom 23. Juni 2011, Nr. 118 enthaltenen Bestimmungen in Sachen Harmonisierung der Buchhaltungssysteme und der Haushaltsvorlagen" wurden die neuen Bestimmungen in Sachen Harmonisierung der Buchhaltungssysteme und der Haushaltsvorlagen übernommen.
Die Artikeldebatte dazu war bereits am Vormittag eröffnet worden. Die einzelnen Artikel des Entwurfs wurden ohne Debatte genehmigt.
In seiner Erklärung zur Stimmabgabe fragte Rodolfo Borga, ob die Mehrheit an diesem Gesetzentwurf wirklich interessiert sei, denn sie zeige wenig Präsenz im Saal.
Der Gesetzentwurf wurde mit 36 Ja bei 21 Enthaltungen genehmigt.
Nach einer Sitzung des Fraktionssprecherkollegiums wurde mit der Behandlung des Gesetzentwurfs Nr. 26 begonnen: Selbstbestimmung für Trentino-Südtirol, eingebracht von Maurizio Fugatti (Lega Nord). Laut Entwurf soll eine beratende Volksbefragung zu folgender Fragestellung anberaumt werden: ,,Wollt ihr dass der Regionalrat einen Konvent für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes der Region Trentino-Südtirol und der beiden autonomen Provinzen Trient und Bozen einberuft?" Bei positivem Ausgang soll der Regionalrat die notwendigen Schritte zur Umsetzung einleiten. Für die Durchführung des Gesetzes sollen 4 Mio. Euro bereitgestellt werden.
Maurizio Fugatti bedauerte das geringe Interesse in der Gesetzgebungskommission zu diesem Entwurf. Dabei sei er aktuelle denn je, man schaue auf die Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien oder Schottland, aber auch auf italienische Regionen wie Veneto und Lombardei, die ebenfalls die Unabhängigkeit forderten. Ein solcher Vorstoß sei auf jeden Fall nützlich, Schottland habe dadurch mehr Autonomie erreicht. Auf der anderen Seite müsse man den ständigen Angriffen auf die Autonomien, z.B. durch den PD, entgegentreten und dem Staat sagen, dass man mehr wolle und nicht weniger. Fugatti verwies auch auf das Finanzabkommen mit dem Staat, das keine Klarheit schaffe darüber, in welchem Ausmaß sich Trient und Bozen am Abbau der Staatsschulden beteiligen müssten. Niemand könne etwas dagegen haben, das Volk zu fragen, die Kosten dürften dabei keine Rolle spielen. Wenn Trient und Bozen in dieser Frage gemeinsam vorgingen, hätten sie mehr Chancen.
Mit der Absicht, das Volk zu fragen, könne man einverstanden sein, meinte Alessandro Urzì (gemischte Fraktion), auch wenn die Kosten nicht gering seien. Es sei richtig, dieses Thema einmal im Regionalrat anzusprechen, er sehe den Vorstoß als Provokation, die angesichts der derzeitigen Regierung aber einen Sinn haben könnte. Es gebe aber rechtliche Bedenken. So habe sich etwa das Verfassungsgericht eindeutig gegen die Zulassung eines solchen Referendums ausgesprochen. In Italien stehe die Einheit der Republik in der Verfassung. Die Autonomie sei kein Übergangszustand, sondern Ergebnis eines Vertrags zwischen zwei Staaten.
Auf Antrag von Pius Leitner und mit Zustimmung des Plenums schloss Präsidentin Chiara Avanzo die Sitzung um 18 Uhr. Die Debatte zum Gesetzentwurf wird in einer der nächsten Sitzungen wieder aufgenommen.