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Pressemitteilungen

Leibrenten: der eingeschlagene Weg wird fortgesetzt

Die Region und der Regionalrat setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die laut Gesetz vorgesehenen Rückzahlungen so schnell als möglich erfolgen, wobei - in Einklang mit der Staatsanwaltschaft des Rechnungshofes - die rechtlich am geeignetsten befundene Strategie verfolgt wird. In Kürze wird auch das Urteil des Kassationsgerichtshofes ergehen, mit dem endgültig die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit geklärt wird, was für die Einleitung der rechtlichen Schritte von grundlegender Bedeutung ist.

Der Regionalrat und der Regionalausschuss schreiten auf dem eingeschlagenen Weg Schritt für Schritt mit der notwendigen Sorgfalt voran, um eventuellen, durch falsche Entscheidungen hervorgerufenen Zeitverlusten vorzubeugen und die Kosten so gering als möglich zu halten.

Das Gesetz Nr. 4/2014 enthält genaue Vorgaben: Wiedereintreibung der geschuldeten Beträge, wobei alle zur Erreichung dieses Ziels notwendigen rechtlichen Schritte ergriffen werden sollen.

Italienweit ist dieses Gesetz einzigartig und auch das erste Gesetz auf diesem Sachgebiet, welches die rückwirkende Eintreibung von ausbezahlten Beträgen vorsieht. Bis dato sind fast 17 Millionen Euro in die Verfügbarkeit des Regionalrates zurückgekehrt.

Davon sind bereits 3,8 Millionen Euro zweckgebunden worden, um in den Provinzen Trient und Bozen Projekte zur Unterstützung der Familien und der Beschäftigung, die der gesamten Gesellschaft zugutekommen, zu finanzieren.

In der zweiten Dezemberhälfte haben sich das Präsidium des Regionalrates und der Regionalausschuss mit dem Staatsanwalt des Rechnungshofes getroffen, der die Korrektheit des bis dato zur Anwendung gebrachten Verfahrens untermauert hat und mit dem auch die beste zu verfolgende Strategie besprochen worden ist: Der Erlass des Urteils des Kassationsgerichtshofes, mit dem endgültig die Frage, welches Gericht für die laufenden Gerichtsverfahren zuständig ist, geklärt werden soll, wird in den ersten Monaten des neuen Jahres erfolgen, wobei die Klärung dieser Frage für die Entscheidung, welche rechtlichen Schritte unternommen werden sollen, von größter Bedeutung ist. Auch die Frage der Zwangseintreibung hängt vom Entscheid ab, den der Kassationsgerichtshof bald erlassen wird. Das Präsidium des Regionalrates und der Regionalausschuss setzen sich jedoch unabhängig davon gemeinsam dafür ein, damit so schnell als möglich eine Lösung gefunden werde. Sämtliche vorbereitende Arbeiten für eine Zusammenarbeit mit der Gesellschaft Trentino Riscossioni sind abgeschlossen worden und die Angemessenheit derselben wird nun von den Anwälten überprüft: es handelt sich um ein komplexes Verfahren, wobei es gilt, alle möglichen Varianten genau abzuwägen. Das Regionalratspräsidium und der Regionalausschuss überprüfen sämtliche Möglichkeiten, auch jene, welche über die Zwangseintreibung von Seiten der In-House-Gesellschaft der autonomen Provinz Trient (und der Region im Falle des Erwerbs von Anteilen) hinausgehen.

Zum besseren Schutz der öffentlichen Körperschaft wird die Errichtung eines Risikofonds überprüft, wenngleich derzeit ausgehend von den von der Gerichtsbarkeit erhaltenen Zusicherungen hinsichtlich der Korrektheit der Regionalgesetze Nr. 4/2014 und Nr. 5/2014 keinerlei Notwendigkeit hierfür besteht.

Aktueller Stand

Bis dato haben von den 87, von der Reform betroffenen ehemaligen Abgeordneten 58 die geschuldeten Beträge zurückgezahlt. 29 Abgeordnete sind den gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen und haben keine Rückzahlung vorgenommen. Von den 40 Abgeordneten, welche keinen Anspruch auf die ihnen zugewiesenen Anteile hatten, haben 13 ihre Anteile nicht dem Regionalrat abgetreten. Bis jetzt sind 16.700.000 Euro rückerstattet worden, zu denen noch 642.000 Euro hinzugerechnet werden müssen, die ratenweise zurückgezahlt werden. Ausständig sind somit noch 12.166.000 Euro, davon 5.975.000 Euro an Anteilen des Family Fonds, die noch auf den Namen der Abgeordneten lauten und welche diese noch nicht an den Regionalrat abgetreten haben und 6.191.800 Euro in bar, die aufgrund der Einreichung von Klagen noch nicht zurückgezahlt worden sind.

 "Wir haben das Thema nie aus den Augen verloren, auch ist kein Stillstand eingetreten " – erklärt die Präsidentin Chiara Avanzo  - "Im letzten Jahr sind 8 Millionen Euro zurückgezahlt worden. Unser vorrangiges Ziel ist es, die aufgrund des geltenden Gesetzes geschuldeten Beträge einzuheben, damit dieses auch zur Anwendung gelangt. Wir sind ständig sowohl mit unseren Anwälten als auch mit der Staatsanwaltschaft des Rechnungshofes in Kontakt, damit so schnell als möglich ein sicheres Ergebnis erzielt wird. Unsere Vorgangsweise muss so sein, dass sie keinerlei Anlass zu Beanstandungen gibt, damit gewährleistet wird, dass die zurückgezahlten Gelder ein für alle Mal dem Regionalrat und somit den Bürgern gehören. Man darf auf keinem Fall der Versuchung unterliegen, alles schnell abhaken zu wollen und dabei zu riskieren, dass diese schwierige, Tag für Tag fortgesetzte Arbeit nicht die erhofften Früchte bringt. Es geht nicht darum, im Rampenlicht zu stehen, sondern wir verfolgen einzig und allein das Ziel, das Gesetz zur Anwendung zu bringen und die geschuldeten Beträge endgültig einzutreiben."