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Pressemitteilungen

Gemeindefusionen, Zusammenarbeit in der Sanität

Plenum genehmigt Gesetzentwurf des PATT und zwei Anträge von 5 Sterne Bewegung und Grünen. Antrag der Grünen listenübergreifenden Vorzugsstimmen bei Gemeindewahlen vertagt.

Gesetzentwurf Nr. 69: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 16 vom 7. November 1950 „Ausübung des Referendums bei Errichtung neuer Gemeinden, Änderung der Gemeindeabgrenzungen, der Benennung oder des Hauptortes der Gemeinden“ mit seinen späteren Änderungen (eingebracht vom Abg. Ossanna). Das bestehende Gesetz sieht bei Zusammenschlüssen von Gemeinden eine Volksabstimmung vor und dabei eine Mindestanzahl an Teilnehmern pro Gemeinde. “Der derzeitige Gesetzesaufbau, der den Willen der Bevölkerung auf die höchste Ebene setzt, macht ihn gleichzeitig auch zunichte, wenn in einer der betroffenen Gemeinden die Mindestanzahl nicht erreicht wird, egal ob es sich dabei gerade um die Gemeinde, an welche die Angliederung erfolgt, handelt”, heißt es im Begleitbericht von Lorenzo Ossanna (PATT). “Dieser Gesetzentwurf soll nun für die Gemeinde, an welche die Angliederung erfolgt, die für die Angliederung vorgesehene Mindestanzahl abschaffen. Damit soll verhindert werden, dass das erwünschte Ergebnis wegen des Desinteresses der Bevölkerung der Gemeinde, an welche die Angliederung erfolgt, nicht erreicht wird, bedingt durch die Tatsache, dass sich für sie der Gemeindesitz und die Benennung der Gemeinde nicht ändern und sich grundsätzlich wenig verändern würde.” In der Gesetzgebungskommission wurde dem Entwurf ein weiterer Artikel angehängt, mit dem die Wahl in gerade fusionierten Gemeinden auf den Herbst verschoben werden soll.

Andreas Pöder (BürgerUnion-Team Autonomie) warnte davor, für jede Gemeinde in der Region ein eigenes Gesetz zu machen. Im Jänner sei Bozen dran gewesen, nun eine andere Gemeinde, in der es gerade Schwierigkeiten gebe. Wenn schon, müsse man ein Gesetz für alle machen.
Rodolfo Borga (Amministrare e Civica Trentina) erinnerte daran, dass das bestehende Gesetz erst voriges Jahr verabschiedet wurde. Die Trentiner Landesregierung wolle die Gemeinden geradezu zur Fusion zwingen, wie unter dem faschistischen Regime. Heutzutage würden die Gemeinden nur mehr als Kostenfaktor gesehen, nicht mehr als Ausdruck der Selbstverwaltung. Und nun, da man bei einer Fusion nicht weiterkomme, lege man ein Ad-hoc-Gesetz vor. Wenn sich in einer Gemeinde die Mehrheit der Bevölkerung nicht für eine Fusion interessiere, dann sei das zur Kenntnis zu nehmen und nicht per Gesetz geradezubiegen.
Hier gehe es nur um eine Hilfestellung für kleine Gemeinden, sich an eine größere anzuschließen, wenn sie es alleine nicht mehr schaffe, antwortete Lorenzo Ossanna.
Es werde nicht für jede Gemeinde ein Wahlgesetz gemacht, erklärte Ass. Josef Noggler. Der zweite Artikel sei notwendig für Gemeinden, die bis 31. März das Referendum zum Zusammenschluss abhalten. Diese bräuchten dann die entsprechende Vorbereitungszeit für die Wahlen.

Artikeldebatte

Art. 1 betrifft das Beteiligungsquorum bei der Volksabstimmung.
Rodolfo Borga beantragte die Streichung dieses Artikels. Falls dies angenommen werde, werde er auch die anderen Änderungsanträge zurückziehen.
Der Artikel wurde mit 42 Ja und 14 Enthaltungen gestrichen.

Art. 1-bis sieht eine Vertagung der Wahlen in den betroffenen Gemeinden vor.
Der Artikel wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 1-ter, der das Inkrafttreten festlegt.

In seiner Erklärung zur Stimmabgabe bedauerte Lorenzo Ossanna (PATT) die Streichung des ersten Artikels, der vor allem für die kleinen Gemeinden hilfreich gewesen wäre. Leider lasse die Geschäftsordnung eine solche Blockade zu.
Rodolfo Borga (ACT) verteidigte sein Vorgehen. Er wollte verhindern, dass auch eine kleine Personengruppe über eine Gemeindenfusion entscheiden könne.
Claudio Cia (ACT) meinte, man brauche hier nicht die Geschäftsordnung bemühen. Ein Artikel sei mehrheitlich abgelehnt worden, das sei nichts Besonderes.
Den kleinen Gemeinden helfe man mit täglicher Kleinarbeit, meinte Claudio Civettini (ACT), nicht mit der Bedienung von Parteiinteressen.

Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 34 Ja, 1 Nein bei 22 Enthaltungen genehmigt.

 

Beschlussantrag Nr. 21, eingebracht von den Abg. Foppa, Heiss und Dello Sbarba, damit das Panaschieren bei den Gemeindewahlen vorgesehen wird, d.h. eine parteiübergreifende Wahl von Kandidaten aus verschiedenen Listen. Das Regionalratspräsidium solle einen entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten.
Dies wäre auch als Maßnahme gegen die Politikverdrossenheit zu sehen, erklärte Brigitte Foppa (Grüne). Auf Gemeindeebene seien die Bürger mehr an Personen als an Parteien interessiert. Die Bürger würden sich ihre Liste gerne selbst zusammenmischen, dies sei ein weit verbreiteter Wunsch und in Deutschland und der Schweiz bereits möglich. Der Antrag sehe eine sanfte Einführung des Prinzips vor, und zwar für Gemeinden unter 15.000 Einwohnern in Südtirol und unter 3.000 im Trentino.
Der Antrag klinge sympathisch, werde aber für Unregierbarkeit sorgen, meinte Alessandro Urzì (gemischte Fraktion). Die Grünen hätten in der Gemeinde Bozen bereits gezeigt, dass sie in Sachen Unregierbarkeit Profis seien. Dennoch werde er für den Antrag stimmen.
Die Politikverdrossenheit sei ein echtes Problem, erklärte Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit), und dagegen sollte man alle Möglichkeiten ausschöpfen. Er kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. Grundsätzlich sei man für eine Übertragung der Zuständigkeit für die Gemeindewahlen an die beiden Provinzen.
Auch Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) unterstützte den Antrag. Das Panaschieren würde auch die Kandidaten stärken. Vor allem in kleinen Gemeinden, wo man sich persönlich kenne, funktioniere das Panaschieren gut. In Meran hätte die SVP, die gegen dieses System sei, dadurch haushoch gewonnen. Das Panaschieren habe aber auch eine Schattenseite, nämlich die starke Personalisierung der Politik. Die Sitzverteilung müsse daher gemäß den Listenstimmen erfolgen.
Er sei grundsätzlich für alle Maßnahmen zur Stärkung der Wahlbeteiligung, erklärte Pius Leitner (Freiheitliche).  Aber der Vorschlag sei Verfassungswidrig, er missachte den Proporz. Der Wunsch nach persönlicher Listenzusammenstellung sei verständlich, aber widerspreche den Bestimmungen zum Minderheitenschutz.
Die Direktwahl des Bürgermeisters gehe bereits in diese Richtung, bemerkte Maria Hochgruber Kuenzer (SVP). Nicht verständlich sei für sie der Vorschlag, für Vorzugsstimmen an einen Kandidaten vergeben zu können. Profil und Programm einer Partei seien auf Landesebene wichtig, auf Gemeindeebene weniger. Die Bürgerlisten seien deswegen aufgekommen, hätten sich aber nicht bewährt, weil ihnen eben das Profil fehle. Sie werde sich wohlwollend der Stimme enthalten.
Alessandro Urzì korrigierte seine Meinung, vor allem mit Verweis auf die Vertretung der Sprachgruppen, die in kleinen Gemeinden bereits schwer zu gewährleisten sei. Mit Foppas Vorschlag könne eine Sprachgruppe die Vertreter der anderen bestimmen.
Sven Knoll (STF) fragte, ob Foppa listenübergreifende oder listenunabhängige Vorzugsstimmen fordere.
Ass. Josef Noggler verwies auf den vorbereiteten Einheitstext zu den Gemeindewahlen, der aber erst nach einer Änderung der Geschäftsordnung angegangen werden könne. Er bat Foppa, ihren Antrag in diesem Sinne zurückzuziehen, damit man dann alles mit einem Gesetz regeln könne.
Der Proporz sei durch diesen Antrag nicht in Gefahr, denn er finde erst bei der Zusammensetzung des Gemeindeausschusses Anwendung, erklärte Brigitte Foppa in ihrer Replik. Der Antrag ziele auf listenübergreifende Vorzugsstimmen ab, die Parteienlandschaft im Rat werde dadurch nicht geändert. Da Ass. Noggler zugesichert habe, dass das Thema im Rahmen der Behandlung des Einheitstextes besprochen werde, bitte sie um Vertagung.

Beschlussantrag Nr. 29, eingebracht von den Abg. Köllensperger, Degasperi und Heiss, mit dem der Regionalausschuss verpflichtet werden soll, ein Übereinkommen zwischen den autonomen Provinzen Bozen und Trient und den jeweiligen Sanitätsbetrieben voranzutreiben, um zu prüfen, ob es angemessen und vorteilhaft wäre, im Namen der jeweiligen Gesundheitsbetriebe und -strukturen eine Einkaufsgemeinschaft für Sanitätsprodukte, auch durch Schaffung einer öffentlichen Ad-hoc-Gesellschaft, zu bilden. Mit einem gemeinsamen Einkauf ließen sich die Kosten bestimmter Güter auch halbieren, bemerkte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung).
Walter Blaas (Freiheitliche) begrüßte den Vorschlag, aber seiner Meinung nach sei dafür nicht der Regionalrat zuständig. Er schlug vor, auch alle Dienstleistungen mit zu berücksichtigen. Es müsse auch klar sein, dass bei einem gemeinsamen Einkaufspool alle Ausschreibungen und Unterlagen zweisprachig verfasst werden müssen.
Ass. Violetta Plotegher kündigte die Zustimmung der Regionalregierung an. Durch Kooperation könne man nicht nur Einsparungen erreichen, man könne auch gemeinsame Dienste anpeilen, immer im Bemühen, die Kosten im Griff zu behalten.
Bernhard Zimmerhofer (STF) vermisste die Euregio in dem Antrag. Außerdem sollte vermehrt auf kleine Wirtschaftskreisläufe und lokale Produkte gesetzt werden.
Zunächst wolle man die Zäune innerhalb der Region beseitigen, meinte Hans Heiss (Grüne). Man habe gesehen, dass das Trentino gewisse Güter günstiger einkaufen könne.
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) kündigte seine Zustimmung an, ebenso Rodolfo Borga (ACT).
Filippo Degasperi (5SB) präzisierte, dass man die Provinzen nicht einschränken, sondern ihnen nur eine neue Möglichkeit geben wolle. Die Einkaufskosten lägen hierzulande höher als im italienischen Schnitt, daher gebe es noch Verbesserungsmöglichkeiten. Er wäre auch nicht dagegen, Nordtirol mit einzubinden, aber dies könne nicht der Regionalrat entscheiden.
Der Antrag wurde mit 49 Ja bei 4 Enthaltungen genehmigt.

Beschlussantrag Nr. 30, eingebracht von den Abg. Köllensperger, Degasperi und Heiss, mit dem der Regionalausschuss verpflichtet werden soll, einen runden Tisch der Gesundheitsbetriebe der autonomen Provinzen Trient und Bozen einzurichten, damit mögliche Synergien ausfindig gemacht werden, indem spezialisierte Fachzentren in den peripheren Krankenhausstrukturen als spezialisierte Anlaufstellen für die Bürger der gesamten Region geschaffen werden. “Die Herausforderung, der es zu begegnen gilt, besteht darin, die Dienste nicht einzig und allein auf die Zentralkrankenhäuser zu konzentrieren, sondern auch die Rolle der peripheren Krankenhäuser zu überdenken, um die Qualität der den Bürgern gebotenen Dienste und auch die Arbeitsstellen zu erhalten”, erklärte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung).
Bernhard Zimmerhofer (STF) bezeichnete den Antrag als vernünftig und forderte darüber hinaus auch eine enge Anbindung an das Bundesland Tirol.
Donata Borgonovo Re (PD) erinnerte daran, dass die vorgegebenen Standards die regionalen wie auch nationalen Grenzen überschreiten würden. Mit Fachzentren könne man auch grenzüberschreitende Anziehungspunkte schaffen.
Ass. Violetta Plotegher sprach sich im Namen der Regionalregierung für den Antrag aus.
Auch Claudio Cia (ACT) plädierte für den Antrag. Er hoffe, dass in Zukunft das Gesundheitswesen eine mehr regionale Dimension bekomme.
Der Antrag wurde mit 45 Ja, 2 Nein bei 3 Enthaltungen genehmigt.

Der Regionalrat tritt im März wieder zusammen.