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Die II. Gesetzgebungskommission genehmigt die Änderungen zum Haushaltsvoranschlag
Die zweite Gesetzgebungskommission des Regionalrates hat heute Vormittag den von der Regionalregierung eingebrachten Gesetzentwurf Nr. 102 betreffend "Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der autonomen Region Trentino- Südtirol für die Haushaltsjahre 2017-2019" genehmigt.
Der Text sieht eine Neuberechnung der Einnahmenvoranschläge für den Haushalt 2017-2019 aufgrund einer Überprüfung der Zuweisungen aus dem Ertrag der Mehrwertsteuer und der Hypothekarsteuern sowie einer Revision des Ausgleichsplans betreffend die Verwendung der regionalen Mittel für die Gebietsentwicklung vor, sodass die Ausgabenvoranschläge dementsprechend angepasst werden. Was letztere anbelangt, werden weitere Mittel zugunsten des Regionalrats bereitgestellt und die Rücklagen für Pflichtausgaben und die mit der Ausübung der delegierten Befugnisse in Sachen Justiz verbundenen Ansätze aufgestockt.
Im Detail werden aufgrund der vorgenommen Änderungen der Einnahmenvoranschlag sowohl in der Kompetenz- als auch in der Kassarechnung um 2.797.702,00 Euro erhöht und der gleiche Betrag im Ausgabenvoranschlag dementsprechend abgeändert.
"Dank der Arbeit und Zusammenarbeit der Abgeordneten haben wir die Änderungen zum Haushaltsvoranschlags rasch genehmigt - erklärt Helmuth Renzler, Vorsitzender der II. Kommission -. Dieser Text, der de facto eine Anpassung an die tatsächlichen Einnahmen in Höhe von insgesamt 14 Mio. Euro darstellt, stellt die erforderlichen Mittel für die Tätigkeit des Regionalrats bereit und ermöglicht es der Region, die für die Verwaltung der neuen delegierten Befugnisse im Bereich Justiz erforderlichen Kosten zu decken.“