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Rechnungslegung 2017 des Regionalrats genehmigt
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 53: Genehmigung der Rechnungslegung des Regionalrats für das Finanzjahr 2017 (eingebracht vom Präsidium). Das Finanzjahr 2017 ist mit ermittelten Gesamteinnahmen auf Kompetenzrechnung - abzüglich der Sonderbuchführungen - in Höhe von 39.669.539,81 Euro und zweckgebundenen Gesamtausgaben in Höhe von 24.979.531,02 Euro abgeschlossen worden, so dass sich ein Kompetenzüberschuss in Höhe 14.690.008,79 Euro ergibt. Die Einnahmen des Finanzjahres 2017 umfassen allem voran die Einnahmen aufgrund der Verminderung der Finanzaktiva im Ausmaß von 13.080.207,38 Euro, die Zuwendungen von Seiten der autonomen Region Trentino-Südtirol in Höhe von 20.000.000,00 Euro, die außersteuerlichen Einnahmen in Höhe von 1.694.372,95 Euro, die Einnahmen durch die Verwendung des Einkommenssteuerguthabens und die Einnahmen aus den im Sinne des Regionalgesetzes Nr. 4/2014 von Seiten der Abgeordneten und ehemaligen Abgeordneten in bar erfolgten Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 5.102.432,63 Euro. Die zweckgebundenen Ausgaben umfassen fast zur Gänze laufende Ausgaben, die vorwiegend die Zahlung der Aufwandsentschädigungen der Regionalratsabgeordneten, der direkten und übertragbaren Leibrenten und die Auszahlung des Barwertes an jene Abgeordneten, die das Anrecht anreifen, betreffen. Zu diesen kommen noch die Ausgaben für das Personal und den Erhalt der Struktur hinzu.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) sah weiteres Sparpotenzial, auch in der Auflösung des Regionalrats. Eine detailliertere Liste werde er an geeigneter Stelle vorlegen.
Alessandro Savoi (FI-Lega Nord) verteidigte die Region, ohne sie gäbe es keine Autonomie. Daher werde man die Region auch in der nächsten Legislaturperiode verteidigen und die Einhaltung der Autonomie, einschließlich der Finanzautonomie, auch in Rom einfordern.
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) schloss sich den Ausführungen Savois an. Die Region sei in den letzten Jahren ausgehöhlt worden, sie brauche eine neue Rolle, zum Beispiel für gemeinsame Anliegen im Gesundheitswesen oder in der Verkehrspolitik.
Der Beschlussfassungsvorschlag wurde mit 30 Ja, 3 Nein und 15 Enthaltungen angenommen.
Gesetzentwurf Nr. 96: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 5 vom 9. Juli 2008 „Regelung der Aufsicht über die genossenschaftlichen Körperschaften“ (eingebracht von der Regionalratsabgeordneten Bottamedi). “Es handelt sich um ein Verfahren zur Unterstützung des Verwaltungsgremien und des Managements der genossenschaftlichen Körperschaften, wobei dieses von der Provinz eingeleitet werden kann, sofern auf der Grundlage der Ergebnisse der Aufsichtstätigkeit nachgewiesen wird, dass genossenschaftliche Körperschaft untätig ist und/oder sich in Schwierigkeiten befindet”, erklärte Manuela Bottamedi (Lega Nord-FI) in ihrem Begleitbericht. “In diesem Zusammenhang wird jedoch auf eine Ungereimtheit im Rahmen des Verfahrens für die Einleitung dieser Unterstützungstätigkeit hingewiesen: die Personen, die mit dieser Hilfestellung betraut werden, werden vom Vertretungsverband der Körperschaft selbst namhaft gemacht. Aber wie kann der Kontrollierte ein Interesse und auch den Mut haben, an den Kontrolleur den Antrag auf Kontrolle zu richten? Es wird die Ansicht vertreten, dass es angemessen ist, mit der Namhaftmachung die Provinz zu betrauen, welche einen oder mehrere Experten namhaft macht und beauftragt, der genossenschaftlichen Körperschaft unterstützend beizustehen, um diese auf der Grundlage von nachgewiesenen Indikatoren und Transparenzmodellen zu einer organisatorischen und verwaltungstechnischen Überarbeitung hinzuführen.” Bottamedi wies darauf hin, dass im Unterschied zum Trentino in Südtirol nie diesbezügliche Probleme aufgetaucht seien, dort gebe es vier verschiedene Aufsichtsorgane, im Trentino nur eines.
Andreas Pöder (BürgerUnion-Team Autonomie) sah ebenfalls das Problem des Interessenkonflikts. Die Genossenschaften hätten bestimmten Vergünstigungen durch die öffentliche Hand und seien somit nicht mehr reine Privatangelegenheit. Das Vorschlagsrecht für die Kontrolleure sollte bei der öffentlichen Hand liegen. Man habe auch in Südtirol gesehen, dass die verbandsinterne Kontrolle nicht immer funktioniere.
Rodolfo Borga (Amministrare e Civica Trentina) kündigte seine Stimmenthaltung an. Bisher sei das Trentiner Genossenschaftswesen von einer Verquickung mit der Politik geprägt gewesen. Mit der neuen Verbandsführung zeichne sich ein Wandel ab. Der Gesetzentwurf habe seine guten Gründe, als überzeugter Autonomist respektiere er aber auch die Autonomie des Genossenschaftswesens.
Ass. Giuseppe Detomas gab zu bedenken, dass die zu ernennende Person in einem rein privatrechtlichen Umfeld zu arbeiten habe. Sie habe beratende Aufgaben und übernehme nicht die Kontrolle der Genossenschaft. Es gehe hier noch nicht um eine kommissarische Verwaltung. Die beiden Provinzen hätten hier eine elastischere Möglichkeit zur Intervention und könnten auf die Situation besser eingehen, daher sei eine Regelung im Regionalgesetz nicht sinnvoll.
Manuela Bottamedi replizierte, dass man sich nicht allein auf die Personen verlassen könne. Es brauche Regeln.
Der Übergang zur Artikeldebatte - und damit der Gesetzentwurf - wurde mit 3 Ja, 27 Nein und 15 Enthaltungen abgelehnt.
Begehrensantrag Nr. 13, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Urzì, Borga, Giovanazzi, Kaswalder und Cia, um das italienische Parlament und die Regierung aufzufordern, sich dafür einzusetzen, damit die pflegenden Angehörigen (family caregiver) und deren Rolle, so wie sie international definiert sind, vollständig und einheitlich anerkannt werden. Regierung und Parlament werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, damit die pflegenden Angehörigen (Family Caregiver) und deren Rolle, so wie sie international definiert sind, auch in Bezug auf ihre soziale Absicherung, vollständig und einheitlich anerkannt, geschützt und unterstützt werden.
“In Anbetracht dessen, dass die Pflege eines Familienmitglieds aus Liebe erfolgt, sollte diese vom Staat aufgewertet und unterstützt werden”, erklärte Alessandro Urzì (gemischte Fraktion). “Der pflegende Angehörige muss sich um die Organisation von Pflege und Betreuung kümmern, weshalb er unter Umständen in eine schwierige und belastende Lage geraten kann. Grund dafür sind die physische und psychische Erschöpfung, die eigene Vereinsamung, das Bewusstsein, dass man nicht erkranken darf, weil dies womöglich mit Folgen verbunden wäre und die Tatsache, dass die verschiedenen Pflegeaufgaben zu den familiären und beruflichen Verpflichtungen, zusammen mit möglichen wirtschaftlichen Problemen und der eigenen Überforderung, hinzukommen. Die einschlägigen Bestimmungen in vielen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien, Großbritannien, Polen, Rumänien, Bulgarien und Griechenland bieten spezifische Schutzmaßnahmen für die pflegenden Angehörigen wie die Unterstützung der Urlaubsbetreuung, wirtschaftliche Vorteile und Sozialversicherungsbeiträge.”
Brigitte Foppa (Grüne) unterstrich die Bedeutung des Themas und wies darauf hin, dass die Hauptlast der Pflege auf den Frauen liege. Diese Gratisleistung könne nicht länger von der Gesellschaft einfach so in Anspruch genommen werden. In Südtirol habe man mit der Pflegesicherung bereits einen Schritt getan.
Der Antrag greife ein Problem der ganzen westlichen Welt auf, meinte Marino Simoni (Progetto Trentino). Im Senat sei bereits ein Beschlussantrag in diesem Sinne angenommen worden. Aber immer noch gehe die öffentliche Hand zu wenig auf die zunehmende Herausforderung des Pflegebedarfs ein. Wie Foppa sah Simoni den Antrag als zu allgemein gehalten.
Myriam Atz Tammerle (STF) sah es als notwendig, endlich die gesetzlichen Voraussetzungen für eine echte Absicherung zu schaffen, etwa eine Anerkennung für die Rente. In Südtirol gebe es 12.000 pflegebedürftige Personen, zwei Drittel davon würden ambulant behandelt. Dieser wertvolle Dienst müsste entsprechend honoriert werden. Eine Übertragung der Zuständigkeiten an die Provinzen sei zielführender.
Oswald Schiefer (SVP) erklärte sich grundsätzlich mit dem Antrag einverstanden, dessen neue Fassung man mit Urzì abgesprochen habe.
Ass. Violetta Plotegher erklärte die Zustimmung der Regionalregierung. Die Pflegearbeit werde in dieser Region bereits anerkannt, auch mit Beiträgen. Diese Unterstützung müsse aber noch mehr bekannt gemacht werden. Personen, die diese Last auf sich nehmen, müssten unterstützt werden.
Alessandro Urzì bedankte sich für die Zustimmung. Die Entscheidung, ob die Zuständigkeit an die Region oder die Provinzen übertragen werde, werde an anderer Stelle gefällt, das lasse er offen.
Marino Simoni, Alessandro Savoi, Walter Viola und Sven Knoll erklärten ihre Zustimmung zum Antrag.
Der Antrag wurde mit 53 Ja und 1 Enthaltung angenommen.
Gesetzentwurf Nr. 55: Zugangserleichterungen für Listen und Förderung der Geschlechterrepräsentanz in den Gemeinden (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss). Um eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Gemeinderäten zu erreichen, wird die Listenzusammensetzung hinsichtlich der Geschlechtervertretung neu berechnet. Die Anzahl von Kandidatinnen oder Kandidaten eines Geschlechts von zwei Dritteln wird nicht mehr auf die mögliche Höchstzahl der Kandidatinnen und Kandidaten angesetzt, sondern auf die effektive Anzahl der Menschen, die auf einer Liste kandidieren. Im ersten Drittel alternieren Kandidatinnen und Kandidaten. So wird zum einen die Mindestanzahl von Kandidatinnen oder Kandidaten eines Geschlechts von einem Bruchteil besser auf das wahre Geschlechterverhältnis der die Liste vertretenen Menschen angepasst und zum anderen am Listenbeginn, der wahlstrategisch bedeutend ist, ein auch schon rein visuelles Gleichgewicht der Geschlechter hergestellt. Entsprechende Sanktionen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen in Form vom Ausschluss der Liste oder Streichung der Namen des über zu zwei Dritteln vertretenen Geschlechts sind vorgesehen. Artikel 2 fördert die Eigenständigkeit der Listen, die nach einer abgeschlossenen Legislatur wieder kandidieren. Für diese Listen soll der Zugang zu den Wahlen erleichtert werden.
Die Geschlechtervertretung in den Gemeinderäten sei derzeit meist nicht ausgewogen, stellte Brigitte Foppa (Grüne) fest. Das hänge unter anderem auch davon ab, dass viele Frauen aufgrund der Doppelbelastung nicht in Vereinen aktiv seien. Die Quotenregelungen seien nicht ideal, aber derzeit nötig, um die Vertretung von Frauen zu gewährleisten. Letztlich hänge es von den Wählern ab, ob sie Frauen wählten, reservierte Listenplätze böten jedoch eine gewisse Sichtbarkeit. Im Unterschied zum Landeswahlgesetz biete das Gemeindewahlgesetz derzeit Möglichkeiten, um die vorgesehene Frauenquote auf der Kandidatenliste zu unterschreiten, etwa indem die Kandidatenhöchstzahl nicht ausgeschöpft wird. Der Vorteil, keine Unterschriften für die Einreichung der Listen sammeln zu müssen, sollte nicht nur landesweit vertretenen Listen vorbehalten, sondern auf jene ausgedehnt werden, die bereits eine Amtsperiode im Gemeinderat hinter sich haben.
Andreas Pöder (BU-TA) sah die derzeitige Regelung als sinnlos. Man habe Frauen in die Kandidatur zwingen müssen. Eine alternierende Reihung auf der Liste könne er sich vorstellen. Es sei aber nicht sinnvoll, wenn die Liste zusammengestrichen werden müsse, falls das Verhältnis nicht ausgewogen sei. Pöder sprach sich schließlich für den Vorschlag zur Unterschriftensammlung aus.
Myriam Atz Tammerle (STF) sprach sich grundsätzlich gegen diese Geschlechterquote aus. Der Vorschlag würde es mit sich bringen, dass man den Männern das passive Wahlrecht absprechen müsse, wenn die Quote anders nicht erreicht werden könne. In volkstumspolitischen Angelegenheiten seien die Grünen immer gegen die Quote. Die Frauen hätten heute genug Möglichkeiten, sich gleichberechtigt in der Politik zu engagieren.
Walter Blaas (Freiheitliche) sprach sich gegen jede Art von Quote aus, begrüßte aber den Vorschlag zur Unterschriftensammlung.
Die Sitzung wurde wie vorgesehen um 13 Uhr geschlossen. Die Debatte zum Gesetzentwurf wird bei der nächsten Regionalratssitzung fortgesetzt.