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Pressemitteilungen

Steuerberichtigung

Bezug nehmend auf den in der Tageszeitung l’Adige vom 25. September 2018 erschienenen Artikel mit dem Titel “Leibrenten – fast 420.000 Euro an nicht bezahlten Steuern von Seiten der ehemaligen Abgeordneten, stellt der Generalsekretär des Regionalrates Folgendes klar:

 

1. Die freiwillige Steuerberichtigung, von der im Artikel berichtet wird, bringt für den Regionalrat keine zusätzlichen Kosten, da sie mit dem beachtlichen IRPEF-Guthaben, das sich aufgrund der Reform des Regionalgesetzes Nr. 6/2012 ergeben hat, gezahlt worden ist;
2. Die Unregelmäßigkeit ist nicht – so wie berichtet wurde – von der Agentur der Einnahmen, sondern von den Ämtern des Regionalrates festgestellt worden, welche dies sodann mitgeteilt haben;
3. Die Dekrete mit den entsprechenden Beträgen sind von den Ämtern bereits erstellt und den betroffenen ehemaligen Abgeordneten zugestellt worden.

 

Die Abänderung des Haushalts des Regionalrates war demnach lediglich notwendig, um eine korrekte buchhaltungstechnische Abwicklung des Verfahrens für die freiwillige Steuerberichtigung zu gewährleisten. Die Kosten der Steuerberichtigung werden nicht von der Allgemeinheit getragen, da sie bereits gedeckt sind und auf jeden Fall zu Lasten der ehemaligen Abgeordneten gehen, die verpflichtet sind, die vom Regionalrat in seiner Funktion als Steuersubstitut vorgestreckten Beträge zu erstatten.