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Pressemitteilungen

Regionalrat genehmigt Ausnahme zu A22-Verwaltungsrat

Bestimmung im Rahmen des Nachtragshaushalts, um Vertretung der südlichen Gebietskörperschaften zu gewährleisten. Mai-Sitzung beendet.

Gesetzentwurf Nr. 4: Änderungen zum Regionalgesetz vom 8. August 2018, Nr. 6 „Nachtragshaushalt der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2018-2020“ (eingebracht von der Regionalregierung). Der Gesetzentwurf wurde eingebracht, um den Bedürfnissen der Gesellschafter der Provinz Verona, Mantua, Reggio Emilia und Modena Rechnung zu tragen, die darum ersucht haben, bei der Neubestellung des Verwaltungsrates der Brennerautobahn AG die Vertretung der Gebietskörperschaften beizubehalten. Mit dieser Änderung wird, nach der Genehmigung durch den Regionalrat, eine Ausnahme zum Regionalgesetz vom 15. Dezember 2016, Nr. 16, eingeführt, aufgrund der die derzeitige Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Brennerautobahn AG bis zu ihrer Reorganisation im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 des Regionalgesetzes vom 8. August 2018, Nr. 6, beibehalten werden kann. Im Gesetzgebungsausschuss wurde ein Änderungsantrag genehmigt, der den Wortlaut des Artikels vervollständigt, der nun folgendermaßen lautet: "Nach Absatz 2 des Artikels 4 des Regionalgesetzes Nr. 6 vom 8. August 2018 wird folgender Absatz hinzugefügt:
“3. Bis zur Reorganisation laut Absatz 1 und auf jeden Fall bis zur Genehmigung der Jahresabschlussrechnung bezogen auf das Jahr 2021 werden bezüglich der Brennerautobahn AG in Sachen Eindämmung der Ausgaben und Anzahl an Verwaltungsratsmitgliedern in Abweichung von Artikel 10 Abs. 2 und 5 des Regionalgesetzes vom 15. Dezember 2016, Nr. 16 weiterhin die vor der Genehmigung des Regionalgesetzes vom 15. Dezember 2016, Nr. 16 geltenden Bestimmungen angewandt.“
Als einziger Teilnehmer an der Generaldebatte sprach sich Walter Kaswalder für den Gesetzentwurf aus.
In der Debatte zum Artikel 1 zeigte sich Riccardo Dello Sbarba erfreut über die Übernahme der Kontrolle der Autobahngesellschaft ausschließlich öffentliche Körperschaften. Präsident Arno Kompatscher berichtete vom Angebot der 50-prozentigen EU-Finanzierung auch für die Zulaufstrecken und begründete die Ausnahme für die Zusammensetzung mit der Übergangszeit, in der wichtige Gespräche mit den südlichen Teilhabern über Infrastrukturprojekte anstünden. Er teilte auch mit, dass die Möglichkeit für einen Verladebahnhof Branzoll mit eingeplant wird.
Der Artikel wurde mit 49 Ja, 6 Nein und 1 Enthaltungen genehmigt.
Art. 1-bis betrifft das Inkrafttreten und wurde ohne Debatte genehmigt.
In ihrer Stimmabgabeerklärung sprachen sich Alessandro Olivi, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler, Gerhard Lanz und Walter Kaswalder sowie Vizepräsident Maurizio Fugatti und Präsident Kompatscher für den Gesetzentwurf aus.
Der Gesetzentwurf wurde mit 48 Ja, 6 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.

Beschlussantrag Nr. 4, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Ploner Alex, Ploner Franz, Unterholzner, Faistnauer und Rieder, um die Regionalregierung zu verpflichten, gemeinsam mit den autonomen Provinzen Trient und Bozen beim italienischen Schienennetzbetreiber RFI (Rete Ferroviaria Italiana) vorstellig zu werden, um den Inhalt des Vorschlages zur Realisierung des dritten Bahngleises auf dem Teilstück zwischen Trient und Bozen zu überprüfen. Die Behandlung des Antrags wurde auf Ersuchen des Erstunterzeichners vertagt.

Damit war die Tagesordnung erschöpft und die Sitzung beendet.