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Regionalrat verabschiedet Nachtragshaushalt
Gesetzentwurf Nr. 9: Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2018 (eingebracht von der Regionalregierung). In der allgemeinen Rechnungslegung betragen die festgestellten Einnahmen 479.811.770,87 Euro, wobei sich 321.505.982,20 Euro auf Einnahmen aus Abgaben, 100.000.000 Euro auf laufende Zuwendungen, 17.988.140,53 Euro auf außersteuerliche Einnahmen, 29.223.566,62 Euro auf Einnahmen aus dem Abbau der Finanzanlagen und 11. 094. 081, 52 Euro auf Einnahmen für Rechnung Dritter und Durchlaufposten beziehen In Bezug auf die zweckgebundenen Beträge beläuft sich die Gesamtausgabe auf 503.378.024, 11 Euro, davon 376.033.543,09 Euro für die laufenden Ausgaben und 6.432.264,61 Euro für den gebundenen Mehrjahresfonds für laufende Ausgaben, 41.293.481,81 Euro für Ausgaben auf Kapitalkonto und 6. 089. 444, 17 Euro für den gebundenen Mehrjahresfonds auf Kapitalkonto, 17.876.560,25 Euro für Ausgaben zur Erhöhung der Finanzanlagen und 44. 154.258,52 Euro für den gebundenen Mehrjahresfonds für Finanzanlagen, 11.498.471,66 Euro für Ausgaben für Rechnung Dritter und Durchlaufposten. Die Kassagebarung verzeichnet Einhebungen in Höhe von 543. 368. 237, 31 Euro und Zahlungen in Höhe von 455. 538. 123, 12 Euro. Das Verwaltungsergebnis zum 31. Dezember 2018 beträgt 198. 550. 294, 18 Euro und besteht aus einem zurückgelegten Anteil in Höhe von 2. 046. 000, 00 Euro und aus einem verfügbaren Anteil in Höhe von 196.504.294, 18 Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist ein positives Saldo in Höhe von 22. 791. 330, 76 Euro auf. Der Vermögensstand (Aktiva) zum 31. Dezember 2018 wird auf 1. 548. 382. 931, 66 Euro festgelegt. Der Vermögensstand (Passiva) zum 31. Dezember 2018 wird auf 1. 548. 382. 931, 66 Euro festgelegt.
Dazu gab es keine Wortmeldungen. In der nach Provinzen getrennten Abstimmung stimmten 22 Trentiner Abgeordnete für den Gesetzentwurf und 2 dagegen, während unter den Südtiroler Abgeordneten 16 mit Ja und 9 mit Nein stimmten. Da nicht in beiden Provinzen die absolute Mehrheit erreicht wurde, wird der Gesetzentwurf an das vorgesehene Schlichtungsorgan übermittelt.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 6: Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2018 (eingebracht auf Vorschlag von der Regionalregierung) und Gesetzentwurf Nr. 10: Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2019-2021 (eingebracht von der Regionalregierung).
Der Beschlussvorschlag zum Wirtschafts- und Finanzdokument wurde mit 34 Ja, 13 Nein und 7 Enthaltungen genehmigt.
In der Generaldebatte zum Nachtragshaushalt erklärte Ass. Claudio Cia auf Nachfrage von Peter Faistnauer, dass eine Anhebung der Bürgermeisterentschädigungen vorgesehen sei. Es handle sich um eine Erhöhung um 7 Prozent, nachdem die Entschädigungen 2013 im Rahmen der Spending Review um deutlich mehr gesenkt worden waren. Die Inflation im selben Zeitraum betrage 19 Prozent.
Zu Art. 1 über die Gemeindeordnung wurden ein Änderungsantrag (Nr.1) von Claudio Cia, ein Änderungsantrag (Nr. 2) von Paola Demagri (Patt) und ein weiterer (Nr. 3) von Cia angenommen.
Ugo Rossi (Patt) bat um eine Klärung zu den Beiträgen für die Fusion bzw. Zusammenarbeit von Gemeinden. Das bestehende Gesetz habe durch die Förderung der Fusionen praktisch nur die Trentiner Gemeinden berücksichtigt, antwortete Vizepräsident Maurizio Fugatti, nun würden auch die Südtiroler Gemeinden berücksichtigt, welche mehr auf gemeinsame Dienste setzten. Fugatti kündigte auf Anregung Rossis einen Änderungsantrag an, der eine Gleichbehandlung in beiden Provinzen garantieren soll.
Nach einer Unterbrechung für eine Sitzung der Fraktionssprecher beschloss das Plenum, dass für diese Sitzung die Abstimmungstexte alternierend auf Deutsch oder Italienisch verlesen werden. Außerdem wurde die Mittagspause auf eine halbe Stunde gekürzt.
Anschließend wurde der von Fugatti angekündigte Änderungsantrag genehmigt, ebenso ein Antrag von Helmut Tauber (SVP) zur Finanzierung durch die beiden Provinzen.
Paolo Ghezzi (Futura) bat um Erläuterungen zu dem in Art. 1 vorgesehenen Verzeichnis der Altbürgermeister. Er wies auf die Bedenken der beiden Gemeindeverbände hin. Ass. Claudio Cia wies darauf hin, dass es zum neuen Vorschlag keine negativen Stellungnahmen gebe. Man führe nicht einen Titel, sondern ein Verzeichnis ein. Alessio Manica (PD) hielt den Vorschlag für sinnlos und wenig interessant für die Betroffenen.
Der Artikel wurde mit 33 Ja, 11 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 1-bis wurde mit einer von Ass. Cia vorgeschlagenen Änderung genehmigt.
Art. 2, 3 und 4 wurden ohne Debatte genehmigt.
Zu Art. 4-bis wurde ein Änderungsantrag von Ivano Job (Lega) angenommen.
Art. 5 und 6 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 7 wurde mit einer von Maurizio Fugatti vorgeschlagenen Änderung zur Einstufung der Justizverwaltungsbeamten genehmigt.
Die Art. 8, 9 und 10 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 10-bis wurde mit einem Änderungsantrag der Regionalregierung eingeführt.
Die übrigen Artikel (11 bis 17) wurden ohne Debatte genehmigt.
Über den Nachtragshaushalt wurde wieder getrennt nach Provinzen abgestimmt. Unter den Trentiner Abgeordneten stimmten 19 mit Ja, 4 mit Nein, 3 enthielten sich der Stimme. Unter den Südtiroler Abgeordneten stimmten 16 mit Ja, 14 mit Nein und 3 enthielten sich. Da nicht in beiden Provinzen die absolute Mehrheit erreicht wurde, wird auch dieser Gesetzentwurf an das vorgesehene Schlichtungsorgan übermittelt.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 7: Abgabe des Gutachtens im Sinne des Artikels 37 der Geschäftsordnung zum „Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2019“ (eingebracht auf Vorschlag von der Regionalregierung).
Der Vorschlag wurde mit 35 Ja, 13 Nein und 6 Enthaltungen angenommen.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 5: Genehmigung der ersten Änderung des Haushaltsvoranschlages des Regionalrates für die Finanzjahre 2019-2020-2021 (eingebracht vom Präsidium des Regionalrates).
Der Vorschlag wurde mit 33 Ja, 12 Nein und 8 Enthaltungen angenommen.
Beschlussantrag Nr. 5, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Lanz, Tauber, Amhof und Renzler, um die Regionalregierung zu verpflichten, alle Auswirkungen, insbesondere die rückwirkenden, des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Nr. 138/2019 betreffend das Regionalgesetz Nr. 11/2017 eingehend zu untersuchen. Dieses Regionalgesetz sieht die Umwandlung der Direktionszulagen in persönliche, auf die Pension anrechenbare Zulage. Die Regionalregierung wird aufgefordert, “im Hinblick auf den Schutz des öffentlichen Interesses alle - insbesondere die rückwirkenden - Auswirkungen des Urteils Nr. 138/2019, auch mit Hilfe eines oder mehrerer Gutachten von Fachleuten zu diesem Thema - soweit dies mit den geltenden Bestimmungen im Einklang steht -, die - in diesem Fall - einen besonders nützlichen, wertvollen und wichtigen Beitrag leisten würden, sorgfältig und unverzüglich zu prüfen.” “Im vorliegenden Fall ist die Frage besonders komplex, da die Umwandlung eines Teils der Zulage in eine persönliche, auf das Ruhegeld anrechenbare Zulage zunächst im Tarifvertrag und später im beanstandeten Regionalgesetz vorgesehen worden war”, heißt es in der Begründung des Antrags. “Die Auszahlung nicht geschuldeter Beträge ist daher nicht auf einen Fehler oder falsche Umsetzung der Gesetzesbestimmungen zurückzuführen.”
Sandro Repetto (PD) betonte, dass die Betroffenen keinerlei Schuld an der Situation hätten. Man müsse eine Lösung finden, die von beiden Seiten von Vorteil seien. Er kündigte Unterstützung für den Antrag an.
Maria Elisabeth Rieder (Team Köllensperger) hoffte, dass so schnell wie möglich Klarheit geschaffen werden könne. Der Antrag fordere, was die Regionalregierung auf jeden Fall tun müsse. Sie werde dennoch dafür stimmen.
Helmut Tauber (SVP) betonte, dass man auf diese Situation unbedingt reagieren müsse, um Klarheit zu haben, auch für die Mitarbeiter.
Der Antrag wurde mit 48 Ja und 1 Enthaltung angenommen.
Damit wurde die Sitzung beendet. Der Regionalrat tritt im September wieder zusammen.