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Leibrenten - die Debatte zur Reform
Erster Punkt auf der Tagesordnung war der Gesetzentwurf Nr. 3: Errichtung der neuen Gemeinde Borgo d’Anaunia durch den Zusammenschluss der Gemeinden Castelfondo, Fondo und Malosco (eingebracht von der Regionalregierung); nach der Verlesung des Begleitberichts durch den Kommissionsvorsitzenden Denis Paoli erklärte Ass. Claudio Cia, dass der Weg zu diesem Gesetz kein leichter war, da es auch um den Namen der neuen Gemeinde ging. Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) zeigte sich erfreut, dass eine lange Diskussion zum Abschluss gekommen sei, und unterstrich die Bedeutung der Namensfrage bei Gemeindefusionen, die oft zu Streitigkeiten führe. Jedenfalls hätte der Regionalrat auch unabhängig vom Referendum auf Gemeindeebene einen Namen festlegen können.
Die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt.
Alessandro Urzì wies in seiner Stimmabgabeerklärung darauf hin, dass der Regionalrat heute einen neuen, erfundenen Gemeindenamen einführe, und dazu habe er das Recht. Vor allem die Südtiroler Abgeordneten seien darauf hingewiesen, dass Namen nicht von Gott gegeben, sondern von Menschen eingeführt und verändert werden können.
Brigitte Foppa (Grüne) fühlte sich von Urzìs Äußerungen provoziert. Es sei ein großer Unterschied, ob ein Namen von der betroffenen Bevölkerung gewählt oder von oben herab auferlegt wurde. Tolomeis Namen gingen nicht auf einen Volksentscheid zurück.
Paolo Ghezzi (Futura) schloss sich Foppa an und wies darauf hin, dass die alten Gemeindenamen im Gebrauch der Bevölkerung erhalten blieben.
Auch Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) gab Foppa recht. Die Menschen vor Ort sollten über den Namen entscheiden. Es sei eine Nötigung, wenn der Bevölkerung ein faschistischer Name aufgezwungen werde. Die Zuständigkeit für die Gemeindenamen sollte von der Region auf die Provinzen und dann auf die Gemeinden selbst übertragen werden.
Giorgio Tonini (PD) kündigte Zustimmung an und begrüßte den Trend zu Zusammenschlüssen. Größere Gemeinden hätten auch mehr Gewicht gegenüber dem Land. Auch er sah einen gewaltigen Unterschied zwischen von der Bevölkerung gewählten und von oben aufoktroyierten Namen.
Der Gesetzentwurf wurde mit 59 Ja bei 5 Enthaltungen genehmigt.
Hauptthema der Sitzung war der Gesetzentwurf Nr. 11: Neufestsetzung der Leibrenten und übertragbaren Leibrenten aufgrund des beitragsbezogenen Berechnungssystems (eingebracht von den Präsidiumsmitglieder Paccher, Noggler, Guglielmi und Savoi). Der ursprüngliche Entwurf ist nach Debatten im Fraktionssprecherkollegium von der zuständigen Gesetzgebungskommission geändert worden: Hier der Text mit den Änderungen gemäß Anträgen der Abg. Noggler, Tauber und Cavada.
Mit dieser Neuregelung wird den Vorgaben des staatlichen Haushaltsgesetzes für 2019 sowie der Staat-Regionen-Konferenz Rechnung getragen. Im Rahmen dieser Neuberechnung wird die Leibrente auf der Grundlage der tatsächlich vom Abgeordneten eingezahlten Pflichtbeitragszahlung berechnet. Im Unterschied zum vorhergehenden, lohnbezogenen Berechnungssystem, bei dem die Vorsorgebehandlung ohne jegliche Bezugnahme auf die eingezahlten Beiträge ermittelt worden ist, wird die Leibrente nun mit dem neuen Berechnungssystem auf der Grundlage der effektiv im Laufe des Mandats oder der Mandate eingezahlten Beiträge berechnet. Der Gesetzentwurf sieht die Errechnung des Ausmaßes der Beiträge vor, wobei hierfür die im Rahmen der oben genannten Übereinkunft Staat-Regionen genehmigten methodischen Erläuterungen umgesetzt werden. Darin ist vorgesehen, dass für jeden Abgeordneten der Beitragszeitraum zu errechnet ist und die ordentlichen, effektiv eingezahlten Beiträge, die freiwillig zwecks Vervollständigung der Gesetzgebungsperiode eingezahlten Beiträge, das Datum, an dem die Leibrente zum ersten Mal ausbezahlt worden ist, das Geburtsdatum und das Datum des Anrechts auf die Leibrente oder die übertragbare Leibrente ermittelt werden. In den methodischen Erläuterungen ist festgeschrieben, dass das Ausmaß der Beiträge auf der Grundlage der oben angeführten persönlichen Daten und der von den jeweiligen regionalen Bestimmungen für den Einbehalt von den Aufwandsentschädigungen vorgesehenen Prozentsätze zu ermitteln ist. Zudem ist vorgesehen, dass ein Anteil der Beitragszahlung zu Lasten der Körperschaft im Ausmaß des 2,75fachen des Anteils zu Lasten des Abgeordneten zur Anwendung zu bringen ist. Grundsätzlich wird festgeschrieben, dass die für die Auszahlung der auf der Grundlage des beitragsbezogenen Berechnungssystems neu festgesetzten Leibrenten notwendige Ausgabe die derzeit hierfür bestrittene nicht übersteigen darf, wobei gleichzeitig jede neu festgesetzte Leibrente das Ausmaß der aufgrund der derzeit noch geltenden Bestimmungen ermittelten Leibrente nicht übersteigen darf.
Nach Verlesung des Begleitberichts zum Entwurf legte Präsident Roberto Pacher eine Übersicht über die Gesamtausgaben nach dem alten und dem neuen Berechnungssystem vor (siehe Anhang).
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) sah es als wichtig an, dass die Politiker bei sich dieselben Sparmaßnahmen anwenden, die sie den Bürgern auferlegen. Beim genannten Prozentsatz der Einsparung komme es darauf an, auf welche Zahlen er sich beziehe. Man wisse noch nicht, welche Änderungen am Entwurf heute vorgenommen würden. Auf keinen Fall werde man die Katze im Sack kaufen.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) meinte, es sei bei diesem Thema nicht leicht, gerecht vorzugehen, denn es werde die gleiche Regelung für unterschiedliche Positionen angewendet. Er werde sich, als Betroffener, anders als seine Fraktion der Stimme enthalten. Viele Abgeordnete hätten bei diesem Thema ein ungutes Gefühl. Anders als andere Regionen habe man hier bereits früh eine Reform durchgeführt und zweimal nachgebessert. Einiges sei gelungen, anderes nicht und habe zu Rechtsstreitigkeiten geführt. Und nun wolle man wieder einen doppelten Salto mortale, mit dem sich die Auswirkungen der vorherigen Reformen summierten. Er warnte vor Populismus in dieser Frage, denn dieser sei wie eine Sucht, er höre nie auf. Manche Abgeordnete hätten andere mit Schlamm beworfen, mit der Folge, dass nun alle im Schlamm steckten. Dieses Gesetz biete allerdings einen Anhaltspunkt: Es führe das beitragsbezogene System ein, das für alle Bürger gelte. Allerdings werde dieses auch rückwirkend eingeführt, was eine zusätzliche Verschärfung sei. Seine Fraktion werde für alle Änderungen stimmen, die mehr Transparenz brächten, denn vor allem die mangelnde Transparenz bringe die Bürger gegen die Politiker auf. Dello Sbarba zeigte sich zufrieden über den Rückzug von zwei Abänderungsanträgen: Mit einem wären die Aktualisierungen erhöht worden, mit dem hätte man in laufende Gerichtsverfahren eingegriffen. Insgesamt sei der Entwurf das Ergebnis einer guten Arbeit, aber mit einigen Einschränkungen, z.B, die Aufhebung der Kumulierungsgrenze von 9.000 Euro.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) war froh, dass nun mit der Tabelle konkrete Zahlen auf dem Tisch liegen. So könne man auch besser abschätzen, was moralisch vertretbar sei. an müsse den Eindruck vermeiden, dass da auf Wünsche Einzelner eingegangen wird. Man hätte viel Polemik vermeiden können, wenn man die Zahlen nicht erst heute vorgelegt hätte. Die von der SVP vorgelegten Änderungen würden Mehrausgaben von 400.000 Euro bedeuten - und dazu habe ihre Fraktion Änderungsanträge vorgelegt.
Ugo Rossi (PATT) lobte die Vorarbeit des Präsidiums, kritisierte aber, dass man sich rühme, staatliche Vorgaben übernommen zu haben, während die Region selbst für diese Materie zuständig sei. Dieser Verzicht auf Zuständigkeiten sei ein gefährlicher Präzedenzfall, besonders in einer Zeit, in der Populisten an der Regierung seien. Er kritisierte auch, dass man die früheren Reformen als Fehler hinstelle, Reformen, die das Verfassungsgericht für richtig befunden habe. Der frühere Präsident Moltrer, einer der Urheber jener Reformen, sei dafür von zwei Seiten angefeindet worden: jenen, die mehr, und jenen, die weniger Kürzungen wollten. Wie Moltrer habe das heutige Präsidium das vorgelegt, was zu tun war und was möglich war.
Paolo Ghezzi (Futura) erklärte seine Abscheu gegenüber Populismus und Demagogie, aber die Kaste habe es wirklich gegeben. Noggler habe seine Änderungsanträge gut erklärt, aber die SVP mache den Eindruck, sie sei die Gewerkschaft der Altmandatare. Seine Fraktion sei für die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs. Die Ausgaben für die übertragenen Leibrenten würden mehr als halbiert, aber es handle sich um Witwen und Waisen von Wohlhabenden. Wenn man die heutigen Kürzungen als Schock sehe, so müsse man auch zugeben, dass die früheren Privilegien für die Bürger ein Schock waren. Mit der heutigen Reform werde das System jedenfalls gerechter.
Mirko Bisesti (Lega Nord) gratulierte Paccher zu seiner Arbeit. Was vor einigen Jahren getan wurde, sei inakzeptabel und ein Schaden für die Autonomie gewesen. Vor der jüngeren Generation, auf die karge Renten warteten, seien solche Privilegien nicht vertretbar. Jeder Arbeiter könne von solchen Beträgen nur träumen. Mit der heutigen Reform gebe man ein Signal, dass man mit den Privilegien aufhören wolle.
Die Debatte wird am Nachmittag fortgesetzt.