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Der Regionalrat wird im Mai zusammentreten
Auch der einzelne Abgeordnete, der aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, physisch im Sitzungssaal anwesend zu sein, kann, vorbehaltlich einer Zustimmung durch das Fraktionssprecherkollegium, an den Arbeiten des Regionalrats teilnehmen. Dieser Vorschlag wurde heute vom Kollegium der Fraktionssprecher geprüft, das sich zum ersten Mal nach der Aussetzung der Arbeiten infolge des gesundheitlichen Notstands im Sitzungsaal des Regionalrats versammelte. Die Änderung der Geschäftsordnung muss nun vom Regionalrat genehmigt werden, der für den 13. Mai einberufen ist.
Es handelt sich um eine Entscheidung, die eine Neuerung auch auf gesamtstaatlicher Ebene darstellt und es dem Regionalrat ermöglicht, seine Tätigkeit regelmäßig wieder aufzunehmen.
"Diese Maßnahme hat sich als notwendig erwiesen“, so Präsident Paccher, „um die Arbeit so schnell wie möglich wieder aufnehmen zu können. Der Regionalrat wird am 13. Mai zusammentreten, um diese Änderung der Geschäftsordnung zu prüfen. Wir haben die Möglichkeit eingeführt, dass auch ein einzelner Abgeordneter, der aus gesundheitlichen Gründen aufgrund einer nachgewiesenen Unmöglichkeit oder objektiven Verhinderung dauerhaft oder langfristig nicht an den Sitzungen teilnehmen kann, sich durch das Videokonferenzsystem mit dem Regionalrat verbinden kann, so dass wir auch in Notsituationen, wie wir sie gerade erleben, weiterarbeiten können. Sobald diese Abänderung vom Regionalrat genehmigt ist, werden wir in der Lage sein, uns mit den Gesetzentwürfen zu befassen, die in der Kommission zur Beratung anstehen und die im Interesse aller Bürger dringend unserer Aufmerksamkeit bedürfen".