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Generaldebatte zum Haushalt 2023 der Region (2)
Am Nachmittag wurde die Generaldebatte zum Haushalt der Region (Gesetzentwürfe Nr. 54, Nr. 55 und Nr. 56/2022) wieder aufgenommen.
Zu diesem Haushalt gebe es nicht viel zu sagen, meinte Paul Köllensperger (Team K). Die Einnahmen seien gegenüber dem Vorjahr um 40 Mio. Euro gesunken. Die Mehrwertsteuereinnahmen seien mit 225 Mio. gleich hoch veranschlagt worden, aber angesichts der enormen Inflation müsste man mit mehr rechnen. Zusammenfassend sei der Haushaltsvoranschlag kaum lesbar und für Landtagsabgeordnete kaum veränderbar, es gebe einige Punkte, einige Themenbereiche - Beispiele Haydn Orchester, Pensplan, Softwarespesen für das Kataster -, wo man sich Gedanken machen müsse.
In seiner Replik erklärte der Präsident der Region, Maurizio Fugatti, u.a., dass sich bei der Mehrwertsteuer die Berechnungsmodalitäten verändert hätten, das Haydn Orchester Gelder laut einem Regionalgesetz erhalte und Pensplan eine eigene Verwaltung sei. Niemand bestreite, dass bereits in der Vergangenheit an der A22 gearbeitet worden sei. Was den Haushalt der Region betreffe, so sei dieser umsichtig geschrieben, sollten Mittel frei werden, würde man sehen, wie diese verwendet werden könnten. Das Problem Covid habe die Durchführung von Wettbewerben erschwert. Bezüglich Justizzentrum Trient sei vorgesehen, dass die Finanzmittel, die für die eine Provinz ausgegeben würden, auch für die andere Provinz ausgegeben würden; das Projekt werde derzeit diskutiert.
Ass. Lorenzo Ossanna wies darauf hin, dass erhebliche Anstrengungen im Hinblick auf die Finanzierung der Gemeinden unternommen worden seien.
Vor dem Beginn der Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 54: Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2023 der Region (eingebracht von der Regionalregierung) gab es eine längere Unterbrechung der Sitzung wegen eines Änderungsantrags zur Deckelung der Inflationsanpassung der Leibrenten.
Mit einem Tagesordnungsantrag zum Gesetzentwurf forderten die Abg. Dello Sbarba, Coppola, Foppa, Staffler und Zanella (Grüne), alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit alle Beschlüsse der Gemeinden, sofern sie keinen Privacy-Bestimmungen unterliegen, für die Dauer von mindestens fünf Jahren digital veröffentlicht bleiben. “Aber wir haben gesehen, dass es von Gemeinde zu Gemeinde viele Unterschiede gibt”, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). “Die Provinz Bozen zum Beispiel lässt sie für mindestens fünf Jahre veröffentlichen. In den Gemeinden gibt es ein starkes Bedürfnis nach Transparenz. Wir fordern, dass die fünf Jahre auch auf die Gemeinden ausgedehnt werden, die eine Richtlinie der Region erhalten haben". Ass. Ossanna merkte an, "dass es heute eine verbindliche Vorschrift gibt, dass die Beschlüsse der Gemeinden 10 Tage lang veröffentlicht werden müssen. Andernorts gilt die gleiche Regel. Die Region sieht bereits vor, dass die Gemeinden die Veröffentlichung fünf Jahre lang aufrechterhalten können. Wir sind bereit, dies zu prüfen, aber nicht jetzt, um die Gesetzgebung in dieser Frage zu ändern, angesichts der Bestimmungen zur Privatsphäre".
Über die Tagesordnung wird am Montag abgestimmt.