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Pressemitteilungen

Begleitgesetz zum Haushalt 2023 der Region verabschiedet

Plenum stimmt Änderungsantrag mit Deckelung für die Inflationsanpassung der Leibrenten zu

Am Montag wurde die Behandlung der Gesetzentwürfe zum Haushalt 2023 der Region wieder aufgenommen: Gesetzentwurf Nr. 54: Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2023 der Region, zum Gesetzentwurf Nr. 55: Regionales Stabilitätsgesetz 2023 und zum Gesetzentwurf Nr. 56: Haushaltsvoranschlag der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2023-2025 (alle eingebracht von der Regionalregierung).

Vor dem Beginn der Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 54 wurde ein Tagesordnungsantrag der Grünen zu diesem Gesetzentwurf behandelt. Darin forderten die Abg. Dello Sbarba, Coppola, Foppa, Staffler und Zanella, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit alle Beschlüsse der Gemeinden, sofern sie keinen Privacy-Bestimmungen unterliegen, für die Dauer von mindestens fünf Jahren digital veröffentlicht bleiben. Die Debatte dazu hatte bereits am vergangenen Mittwoch begonnen (mit den Erläuterungen von Dello Sbarba und der Stellungnahme von Ass. Ossanna).

Dello Sbarba berichtete, dass er sich in der Zwischenzeit mit Ass. Ossanna auf eine neue Formulierung im beschließenden Teil der Tagesordnung geeinigt habe: Aus der Verpflichtung zur Umsetzung werde die Verpflichtung, die Möglichkeit der Umsetzung zu prüfen. Er kündigte zudem an, einen Gesetzentwurf zum Thema einbringen zu wollen.

Der Tagesordnungsantrag wurde mit 42 Ja angenommen.

Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen.

Der Gesetzentwurf Nr. 54 sieht unter anderem einige Änderungen am Kodex der örtlichen Körperschaften vor. Demnach können die Gemeindeausschüsse selbst festlegen, ob sie ihre Sitzungen in Präsenz, telematisch oder in gemischter Form abhalten. Die Bestimmungen regeln auch die Berechnung der Amtsentschädigung bei Vollzeitmandat (im Trentino), die Befähigungsprüfung für Gemeindesekretäre, die Umsetzung des PNRR zur Verbesserung der Verwaltung, die Nutzung des regionalen Familienfonds für Krisenmaßnahmen der beiden Provinzen. Eine Vereinfachung der Verwaltungsmaßnahmen zu Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung wird aufgrund römischer Einwände wieder aufgehoben. Schließlich sieht der Gesetzentwurf Zuwendungen an den Comun General de Fascia für Mehrausgaben vor, die er durch die Umsetzung der Sprachbestimmungen hat.

In einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Nr. 54 forderten die Abgeordneten Amhof, Vettori, Guglielmi, Ossanna, Tonina, Noggler, Bacher, Renzler und Schuler eine Neuberechnung der Inflationsanpassung der Leibrenten. Demnach soll für die Jahre 2022 bis 2024 ein durchschnittlicher Aufwertungsprozentsatz von ungefähr 3,8 Prozent gelten, anstatt des offiziellen Istat-Preisindexes (derzeit 11,8 Prozent) und unter Ausschluss einer nachträglichen Angleichung in den Folgejahren. Dadurch soll sich für den Regionalrat eine Einsparung von rund 500.000 Euro (gegenüber dem bisher vorgesehenen System) ergeben. Die Berechnung der Leibrente soll zudem in Zukunft einheitlich auf der Grundlage der letzten acht Mandatsjahre erfolgen.

Zu diesem Änderungsantrag gab es mehrere Sitzungsunterbrechungen für Beratungen innerhalb der Mehrheit und innerhalb der Opposition sowie unter den Fraktionssprechern.

Ugo Rossi (Unione per il Trentino) erklärte, dass es vonseiten der Minderheit grundsätzlich Zustimmung zum Änderungsantrag gebe - allerdings wolle die Minderheit in einem Fraktionsvorsitzendentreffen einen Verbesserungsvorschlag einbringen. Ass. Lorenzo Ossanna bemerkte, es sei schwierig, in kurzer Zeit alle Auswirkungen einer Änderung zu erfassen. Doch die Regionalregierung sei bereit, in naher Zukunft in einem Ausschuss darüber zu sprechen, wie ab 2025 hinsichtlich Aufwertung der Leibrenten ehemaliger Abgeordneter verfahren werde.

Art. 1 zu den Gemeindeausschusssitzungen wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 1-bis zu Berechnung und Inflationsanpassung der Leibrenten wurde mit dem oben genannten Änderungsantrag eingeführt.

Magdalena Amhof (SVP) erklärte, damit wolle man zum einen Doppelgleisigkeiten in der Berechnungsgrundlage ausschließen. Für die nächsten drei Jahre solle bei der Inflationsanpassung abgewichen werden, weil es gegenüber den Mitbürgern, die mit der hohen Inflation Schwierigkeiten hätten, nicht gerechtfertigt werden könne. Die Situation ab 2025 solle - wie von Ass. Ossanna - in die zuständige Gesetzgebungskommission gebracht werden, auch im Hinblick auf das Staat-Regionen-Abkommen, das es zu dieser Thematik gebe. Dazu werde man in dieser Sitzung eine Tagesordnung vorlegen.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) bemerkte, dass der vorliegende Änderungsantrag genauer als der ursprüngliche sei. Die Minderheit sei nicht damit einverstanden, dass die Neuberechnung der Inflationsanpassung auf drei Jahre beschränkt sei und dass die Zeit ab 2025 in einer Gesetzgebungskommission geregelt werden solle. Denn falls es dort zu keiner Einigkeit käme, dann würde man wieder auf die Istat-Regelung zurückfallen. Er kritisierte auch, dass bei der Neuberechnung nun wieder die famosen letzten acht Jahre herangezogen würden.

Maria Elisabeth Rieder (Team K) ergänzte, dass im zuständigen Gesetzgebungsausschuss ausführlich über das Thema gesprochen worden sei. Das Team K habe sich immer gegen Automatismen ausgesprochen, sowohl bei Vergütungen der Abgeordneten als auch bei Pensionen. Bei der Aufwertung von Vergütungen und Pensionen sollte sich an die Bürger angepasst werden. Wie Dello Sbarba finde auch sie, dass die Rückkehr zum Automatismus 2025 nicht sein solle.

Mirko Bisesti (Lega Salvini Trentino) unterstrich, dass einer der ersten Vorschläge bei 4,8 Prozent gewesen sei, nun seien es 3,8 Prozent. Dieser Regionalrat sei der einzige in Italien, der in dieser Hinsicht eingegriffen habe. Es sei ein wichtiges Zeichen des Plenums, das für drei Jahre gelte und das Ersparnisse bringe.

Alex Marini (Movimento 5 Stelle) wies darauf hin, dass seines Wissens auch die Toskana an einer Regelung arbeite. 2019 habe Movimento 5 Stelle 23 Änderungsanträge eingebracht, davon wurde einer angenommen, der die Transparenz der Daten betraf. Heute würden jährlich mehr als sechs Millionen Euro an Leibrenten ausgezahlt; er habe schon damals vorgeschlagen, die automatische Aufwertung aufzuheben, doch der Vorschlag sei abgelehnt worden. Diese neu vorgeschlagene Regelung komme verspätet, außerdem bestehe das Risiko, dass das, was gespart werde, dann für Gerichtsverfahren ausgegeben werden müsse. Es sei erfreulich, dass jetzt erkannt worden sei, dass die Regelung von 2019 nicht ausreichend war. Nun sollte mit der Staat-Regionen-Konferenz am Thema gearbeitet werden, um eine neue Methode zu finden.

Paolo Zanella (Grüne) bemerkte, dass das Gesetz die Regionalregierung gemacht habe - nicht die Minderheit. Es gehe hier um ein Thema, das in Ruhe behandelt werden müsse und bei dem es gelte, klare Mechanismen einzuführen. Propaganda der Mehrheit sei in dieser Frage nicht angebracht, es gehe ohnehin nicht um den Wert von 11,8 Prozent, sondern um die realen acht Prozent. Es handelt sich um eine Korrekturmaßnahme, die nur für drei Jahre und nicht dauerhaft angewendet werde.

Der Artikel 1-bis wurde genehmigt.

Die Art. 2 (Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan/PIAO) und Art. 3 (Änderung zum Art. 14 des Regionalgesetzes vom 11. Juli 2014, Nr. 4 i.d.g.F. „Authentische Interpretation des Artikels 10 des Regionalgesetzes Nr. 6 vom 21. September 2012 (Wirtschaftliche Behandlung und Vorsorgeregelung für die Mitglieder des Regionalrates der Autonomen Region Trentino-Südtirol) und nachfolgende Maßnahmen“) wurden ohne Debatte genehmigt.

Zu Art. 4 (Änderungen zum Regionalgesetz vom 19. Mai 2022, Nr. 3 „Bestimmungen betreffend die Übernahme des Artikels 20 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 19. August 2016, Nr. 175 (Einheitstext in Sachen Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung) in geltender Fassung und die Ernennungen in die Verwaltungsorgane der Gesellschaften mit Beteiligung der Region“) kritisierte Alex Marini (Movimento 5 Stelle), dass das Madia-Gesetz nicht vollständig umgesetzt worden sei.

Der Artikel wurde genehmigt.

Zu Art. 5 (Änderungen zum Regionalgesetz vom 27. Juli 2021, Nr. 5 „Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2021-2023”) bemerkte Paul Köllensperger (Team K), dass Verwaltungsüberschüsse laut geltenden Regeln für Investitionsausgaben herangezogen werden könnten. Deshalb verstehe er den Sinn dieses Artikels nicht. Ass. Ossanna erklärte, dass dieser Artikel zur Präzisierung diene.

Der Artikel wurde genehmigt.

Art. 6 wurde ohne Debatte genehmigt.

Es folgten die Stimmabgabeerklärungen.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) unterstrich, dass die Grünen aufgrund der bereits zuvor genannten Gründe gegen das Gesetz stimmen würden. Alex Marini (Movimento 5 Stelle) erklärte, dass sich der Movimento 5 Stelle enthalten werde. Luca Zeni (PD) sagte, dass Gesetz sei dürftig - die Arbeitsweise mit dem Änderungsantrag habe gezeigt, wie die Arbeitsweise sei. Eine organischere Arbeitsweise sei angebracht. Maria Elisabeth Rieder (Team K) bemerkte, eigentlich habe das Team K sich enthalten wollen, doch nun werde man dagegen stimmen. Die Arbeitsweise mit Änderungsanträgen mache es gerade bei heiklen und komplexen Themen sehr schwierig.

Der Gesetzentwurf Nr. 54 wurde mit 29 Ja, 12 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.

Die Arbeiten werden am Nachmittag wieder aufgenommen.