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Plenum lehnt fünf Beschlussanträge der Opposition ab
Beschlussantrag Nr. 41, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Franz Ploner, Rieder, Köllensperger und Alex Ploner, um die Regionalregierung zu verpflichten, in den öffentlichen Betrieben für Pflege- und Betreuungsdienste (ÖBPB) eine kollegiale Führung einzuführen. Der Antrag war bereits in der Sitzung vom 16. November andiskutiert worden. Die Einbringer haben nun eine neue Fassung des Antrags vorgelegt. Demnach soll die Regionalregierung verpflichtet werden, 1. die kollegiale Führung als Geschäftsmodell in den öffentlichen Einrichtungen für Pflege- und Betreuungsdienste (ÖBPB) einzuführen und damit die Verwaltungsdirektion um die ärztliche Direktion (Sanitätsdirektor) und Pflegedirektion zu erweitern; 2 die entsprechenden Änderungen und Anpassungen im Regionalgesetz Nr. 7/2005 vorzunehmen; 3. die zuständigen regionalen Einrichtungen aufzufordern, die entsprechenden Änderungen und Anpassungen so rasch als möglich in der internen Geschäftsordnung umzusetzen.
Franz Ploner (Team K) bedauerte, dass es in der Zwischenzeit keine Rückmeldung von der Regionalregierung gegeben habe. Die Organisation der Pflegeheime habe sich in den letzten Jahren grundlegend geändert, es seien auch neue Berufszweige im Einsatz. Die Organisation und Kontrolle könne nicht mehr von einem einzelnen vorgenommen werden, die Kooperation müsse zur festen Einrichtung werden.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) erinnerte daran, dass der Antrag mit dem Pflegepersonal abgesprochen wurde. Im Sanitätsbetrieb gebe es bereits seit Jahren eine kollegiale Führung. Es könne nicht sein, dass in einer Pflegestruktur ein Verwaltungsdirektor Weisungsbefugnis über das Pflegepersonal habe.
Arno Kompatscher, Vizepräsident der Region, sah es als richtig an, dass auch in der Pflege Sanitäts- und Pflegedirektion eingebunden werden. Er berichtete von dem jüngsten Treffen mit Sanität und Pflegestrukturen, bei der es ein Einvernehmen zu diesem Prinzip gegeben habe, das überall gelten sollte. Man möchte aber noch genauer diskutieren, wie man das umsetzen wolle. Das österreichische Modell, auf das der Antrag verweise, könne man nicht übernehmen. Es könne auch nicht ein Gremium sein, in dem einfach nach Mehrheitsprinzip abgestimmt werde. Das alles müsse man noch prüfen. Daher könne man dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen.
Die kollegiale Führung gebe es nicht nur in Österreich, sondern auch in der Schweiz, in Deutschland und insbesondere in den Niederlanden, replizierte Franz Ploner. Der beschließende Teil verweise nicht mehr auf ein Modell, sondern wolle das Prinzip der kollegialen Führung einführen.
Die Prämissen des Antrags wurden mit 23 Ja, 24 Nein und 2 Enthaltungen, der beschließende Teil mit 24 Ja, 30 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 42, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Marini, Nicolini und Zanella, um die Regionalregierung zu verpflichten, eine Aussprache mit der Regierung in die Wege zu leiten, um durch die Schaffung von territorialen Koordinierungsstellen die Einbeziehung der Grenzgemeinden der autonomen Provinzen Trient und Bozen und der Regionen Venetien und Lombardei in die Planungsprozesse für großräumige Projektvorschläge, die mit den vom Grenzgemeindenfonds zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden sollen, zu gewährleisten. Der Antrag war bereits in der Sitzung vom 16. November andiskutiert worden.
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) bezeichnete den Antrag als Maßnahme im Sinne des Hausverstands. Es sei nur selbstverständlich, dass die betroffenen Grenzgemeinden bei den Projekten mit einbezogen würden.
Alessandro Olivi (PD) stimmte dem Antrag ebenfalls zu. Die Grenzgemeinden sollten bereits bei der Projektierung einbezogen werden. Der Fonds werde vom Staat und den beiden Provinzen gespeist, aber die Projekte würden in den Gemeinden realisiert, und diese sollten nicht übergangen werden.
Paolo Zanella (Grüne) meinte ebenfalls, dass der Einsatz der vorgesehenen Mittel aus dem Fonds nicht nur vom Staat und den beiden Provinzen bestimmt werden dürfe.
Alex Ploner (Team K) kündigte ebenfalls Zustimmung an. Wenn der Fonds gemeinsam finanziert werde, so sollte auch gemeinsam über die Verwendung entschieden werden. Kompatscher habe bereits angedeutet, dass der Fonds auch für die Finanzierung der Folgekosten der Bobbahn in Cortina verwendet werden könnte. Es mache schon einen Unterschied, wofür das Geld verwendet werde, daher sei eine Mitsprache wichtig.
Magdalena Amhof (SVP) kündigte ein Nein zum Antrag an. In der paritätischen Kommission seien bereits drei Grenzgemeinden vertreten. Vor allem aber sei der Fonds nicht Zuständigkeit der Region, sondern der beiden Länder.
Der Antrag wurde mit 21 Ja, 24 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 30, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Urzì, Rossato, Cia und Ambrosi, um die Regionalregierung zu verpflichten, unter Mitwirkung der Bürger zu überprüfen, ob das geltende Regionalgesetz über die örtlichen Körperschaften noch aktuell ist um zu gewährleisten, dass jede Sprachgruppe ihre eigene Vertreter in den Gemeindeorganen bestimmen kann. Der Antrag war bereits in der Sitzung vom 15. Juni andiskutiert worden.
Marco Galateo (Fratelli d’Italia) wies auf die Gemeinden Franzensfeste und Brenner hin, in denen das Prinzip nicht respektiert werde. Das Statut müsse überall gelten.
Brigitte Foppa (Grüne) meinte, dass man die Zusammensetzung der Gemeindeausschüsse nicht über einen Beschlussantrag regeln könne. Bei diesem Antrag wisse sie nicht, wofür genau sie abstimme.
Marco Galateo präzisierte, dass es um die Sprachgruppenvertretung in den Ausschüssen gehe. In den beiden genannten Gemeinden habe die deutsche Mehrheit bestimmt, wer die italienische Sprachgruppe vertritt.
Magdalena Amhof (SVP) sprach sich klar gegen den Antrag aus. Die Sprachgruppenvertretung sei im Statut und im Regionalgesetz klar geregelt.
Der Antrag wurde mit 5 Ja, 37 Nein und 13 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 33, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Urzì, Rossato, Cia und Ambrosi, mit dem die Regionalregierung verpflichtet werden soll, jede nur mögliche in ihren Zuständigkeitsbereich fallende Initiative zu ergreifen, damit die Errichtung des neuen Justizzentrums in Bozen innerhalb der genau festgesetzten Frist erfolgt, und sich zudem zu versichern, dass in diesem Gebäudekomplex alle in Bozen bestehenden und in angemieteten Räumlichkeiten untergebrachten Gerichtsämter Platz finden werden. Der Antrag war bereits in der Sitzung vom 15. Juni andiskutiert worden.
Für Paul Köllensperger (Team K) grenzt die Situation, angesichts der jahrelang gezahlten Mieten, an eine Veruntreuung öffentlicher Mittel. Man zahle über eine Mio. Euro an Tosolini & Co. und lasse eigene Gebäude ungenutzt.
Ziel sei es, den Mitarbeitern der Justiz und den Bürgern einen würdigen Rahmen zu geben, erklärte Ass. Waltraud Deeg. Daher habe man auch schnell nach mietbaren Räumlichkeiten gesucht, weil die bisherige Unterbringung nicht geeignet gewesen sei. Durch die Übernahme der Justizverwaltung habe die Region ihren Personalstand verdoppelt und damit einen entsprechenden Aufwand übernommen. Deeg rief die einzelnen Schritte in Erinnerung, die für die Vorbereitung des Projekts nötig waren, dabei seien die Gerichte mit einbezogen worden. Eine technische Bewertung habe nun ergeben, dass viel mehr Kubatur nötig sei als ursprünglich geplant. Angesichts der Aufwendigkeit dieser Verfahren sei es unpassend, von einem Schaden für die öffentliche Hand zu reden. Man habe viele Baustellen übernommen und sei auch im Rahmen der Möglichkeiten tätig geworden. Die Krise habe auch dieses Projekt verzögert.
Marco Galateo (Fratelli d’Italia) sah in der Stellungnahme der Assessorin viele Gemeinsamkeiten mit den Forderungen des Antrags. Es sei unverständlich, dass die Regionalregierung Verständnis zeige, dann aber dagegen stimme. Immerhin vernehme man, dass etwas getan werde.
Der Antrag wurde mit 21 Ja, 33 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 38, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Olivi, Zeni, Ferrari, Tonini und Manica, mit dem die Regionalregierung verpflichtet werden soll, sich unverzüglich dafür einzusetzen, damit auf dem Gebiet des Gerichtsbezirks von Trient und Bozen das Projekt der Umsetzung des „Ufficio del Processo“ zur Verbesserung der Justiz geteilt und unterstützt wird.
Alessandro Olivi (PD) wies darauf hin, dass sein Vorschlag im Jahr 2021 vorgelegt worden sei. Es handele sich um ein Instrument, das die Rationalisierung der Bürokratie gewährleisten und eine qualitative Verbesserung der Justizdienste bieten solle, vor allem um den Rückstau abzubauen, ein Programm organisatorischer und gesetzgeberischer Maßnahmen, die geeignet sind, den Landes- und Oberlandesgerichten die ersten finanziellen Mittel und angemessene EDV-Instrumente zu sichern, und mit der Schaffung von Personalstrukturen zu beginnen, die in der Lage sind, die Richter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen, insbesondere bei der Studie der Rechtslehre und der rechtswissenschaftlichen Präzedenzfälle, bei der Abfassung von Berichten, bei der Maximierung der Urteile und bei der Erhebung der statistischen Datenflüsse.
Ugo Rossi (Unione per il Trentino) wies auf den Personalmangel in den Justizämtern hin, der in anderen Regionen ein noch größeres Problem sei. Dank der Autonomie sei die Lage bei uns etwas besser.
In einem zivilisierten Staat wäre ein solcher Antrag gar nicht nötig, meinte Hanspeter Staffler (Grüne). In Italien sei die Justiz systematisch behindert worden, auch durch Kürzung der Mittel. Auch die EU sehe die italienische Justiz als großes Problem für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und stelle über den Wiederaufbaufonds entsprechende Mittel bereit. Ausländische Investoren würden Italien auch wegen der langsamen Justiz meiden.
Präsident Maurizio Fugatti bezeichnete den Antrag als überholt, die Forderung sei bereits in ein Staatsgesetz aufgenommen worden. Die Situation sei noch nicht ideal, aber man habe inzwischen Wettbewerbe abgehalten, um entsprechendes Personal zu finden, wobei es in Bozen schwieriger sei als in Trient.
Alessandro Olivi betonte, dass es in diesem Bereich Qualität und Quantität brauche. Es sei nicht Schuld der Regionalregierung, aber es sei Tatsache, dass es in Bozen das entsprechende Büro noch nicht gebe.
Der Antrag wurde mit 21 Ja, 34 Nein und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Die Behandlung von drei Gesetzentwürfen der Opposition zur „wirtschaftlichen Behandlung und Vorsorgeregelung für die Mitglieder des Regionalrates der Autonomen Region Trentino-Südtirol“ wurde vertagt.
Die Arbeiten wurden für eine Beratung innerhalb der Mehrheit unterbrochen und werden um 14.30 Uhr wieder aufgenommen.