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Pressemitteilungen

Institutionalisierung der Regionenkonferenz

Gesetzentwurf der Regionalregierung mit breiter Mehrheit genehmigt. Eingehende Diskussion zu einem Beschlussantrag der Fratelli d’Italia gegen jegliche Form von Totalitarismus. Beginn der Debatte zum Beschlussantrag von Grünen und Team K für ein barrierefreies Wählen.

Gesetzentwurf Nr. 59: Ratifizierung des Einvernehmens zwischen den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen zur Institutionalisierung der Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen (eingebracht von der Regionalregierung).
Seit ihrer Gründung am 16. Januar 1981 ist die Region Mitglied der Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen, einem politischen Koordinierungsgremium der Regionen und autonomen Provinzen, das auf freiwilliger Basis von den Mitgliedskörperschaften eingerichtet wurde und dessen Funktionsweise in einer Geschäftsordnung geregelt ist, erklärte Präsident Maurizio Fugatti.

Die Hauptziele der Konferenz sind die Abstimmung und politische Vermittlung zwischen den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen in Fragen von gemeinsamem Interesse, die Ausarbeitung gemeinsamer Positionen, die gegenüber der Regierung, dem Parlament und den anderen Institutionen des Staates und der Europäischen Union vertreten werden. Artikel 1 dieses Gesetzentwurfs sieht daher gemäß Artikel 117 Absatz 8 der Verfassung die Ratifizierung des am 6. Dezember 2022 unterzeichneten Abkommens zur Institutionalisierung der Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen vor. Artikel 2 legt fest, dass das Abkommen in Kraft tritt, sobald die letzte Region bzw. autonome Provinz es ratifiziert hat. Artikel 3 bestätigt den jährlichen Beitrag an das Interregionale Studien- und Dokumentationszentrum (CINSEDO), das die Regionenkonferenz organisatorisch unterstützt.
Anschließend verlas Kommissionspräsident Denis Paoli den Bericht über die Arbeiten zum betreffenden Gesetz.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) sah dieses Gesetz als Anlass, über die Rolle der Regionen im Dialog mit dem Staat nachzudenken. Die Region habe die Rolle, die Positionen der beiden autonomen Provinzen zur Synthese zu bringen. Der Beitrag an das Dokumentationszentrum betrage eine halbe Million, und dazu brauche es mehr Transparenz. Er kündigte zwei Tagesordnungsanträge zum Gesetz an.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) äußerte Zweifel am Abkommen. Der Teufel stecke im Detail, es sei die Rede vom nationalen Interesse, von der Einheit der Republik. Der autonomen Region und den autonomen Provinzen müsse zuerst es um ihre Interessen gehen und nicht um die gemeinsamen Interessen der italienischen Regionen. Eine Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis sei in Ordnung, nicht aber eine Institutionalisierung.
Alex Ploner (Team K) kündigte seine Zustimmung an. Er sei für die Zusammenarbeit unter den Regionen. Man institutionalisiere heute nur etwas, das es schon gebe. Ploner unterstützte auch die Forderungen Marinis zum Thema. LH Kompatscher habe im Landtag Informationen über die Arbeiten der Konferenz zugesagt, es wäre besser gewesen, man sei vor Verabschiedung dieses Gesetzes informiert worden.
Die Regionenkonferenz gebe es seit bald 40 Jahren, stellte Magdalena Amhof (SVP) fest. Bei den Coronamaßnahmen habe man gesehen, wie wichtig eine Koordinierung zwischen den Regionen sei, es habe vieles angepasst werden können. Die Institutionalisierung sei ein Schritt hin zu mehr Föderalismus.
Ulli Mair (Freiheitliche) kündigte ebenfalls Zustimmung an. Es sei wichtig, dass unsere Region an diesem Tisch vertreten sei, wenn gemeinsame Lösungen verhandelt würden. Die Einbindung in diese Konferenz habe nichts mit einer Beschneidung der Autonomie zu tun. Wenn es um die Autonomie gehe, gebe es sowieso Separatverhandlungen.
Marco Galateo (Fratelli d’Italia) plädierte für eine einstimmige Verabschiedung dieses Gesetzes, wie es auch in den anderen Regionen mit Sonderstatut geschehen sei. Wäre unsere Region nicht dabei, hätte sie nur Nachteile.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) stellte nahezu Einstimmigkeit in dieser Frage fest. Mit dieser Konferenz steige das spezifische Gewicht der Region gegenüber dem Staat. Er wies darauf hin, dass weitere Bestimmungen zugunsten einer stärkeren Beteiligung der Regionen an den Entscheidungen des Staates bislang toter Buchstabe geblieben seien, etwa die Anhörung der Regionen vor den parlamentarischen Kommissionen für regionale Angelegenheiten. Dies sei Gegenstand seiner Tagesordnungsanträge.
Vor Beginn der Debatte dazu wurde die Sitzung kurz unterbrochen, um sich zwischen Einbringern und Mehrheit auf eine Formulierung zu einigen.

Mit einem Tagesordnungsantrag zum Gesetz forderten Diego Nicolini und Alex Marini (Movimento 5 Stelle) von der Regionalregierung ein Einwirken auf die Konferenz der Regionen, damit der Regionalrat umfassend über die Arbeiten der Konferenz informiert wird. Über die Tätigkeit der Vertreter der Region und der autonomen Provinzen in der Konferenz soll jährlich ein Bericht erstellt werden.
Mit einem weiteren Tagesordnungsantrag forderten Marini und Nicolini, dass sich die Regionalregierung im Rahmen der Regionenkonferenz einsetzt, dass Regionalvertreter in den Parlamentskommissionen für regionale Angelegenheiten angehört werden, wenn diese über Sachbereiche der Regionen berät. Ebenfalls sollte eine angemessene Berücksichtigung der Begehrensanträge von Regionalrat und Landtagen gewährleistet werden.
Je mehr der Regionalrat über die Arbeiten der Konferenz informiert werde, umso besser könne er eingebunden werden, erklärte Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung).
Punkt 1 des ersten Antrags wurde mit 54 Ja, 4 Nein und 1 Enthaltung angenommen, Punkt 2 wurde mit 19 Ja, 39 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt.
Punkt 1 des zweiten Antrags (ohne den letzten Halbsatz) wurde mit 60 Ja und 1 Enthaltung angenommen, die anderen Punkte wurden mehrheitlich abgelehnt.

Die 5 Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte mit breiter Mehrheit genehmigt.

Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 59 Ja und 1 Nein genehmigt.

Beschlussantrag Nr. 44, eingebracht von den Abg. Urzì, Ambrosi, Cia und Rossato, um die Regionalregierung zu verpflichten, jegliche Form von Totalitarismus abzulehnen. Die Regionalregierung soll verpflichtet werden, 1. die in der Entschließung des europäischen Parlaments angeführte Ausrichtung der Ablehnung jeglicher Form von Totalitarismus in moralischer und politischer Hinsicht zu befürworten und den Beschlussantrag dem Präsidenten des Ministerrates zu übermitteln; 2. die Dokumentation über die konkret unsere Region betreffenden Ereignisse der tragischen totalitären Vergangenheit zu fördern; 3. eine gemeinsame Erinnerungskultur zu bekräftigen, die die Verbrechen der nationalsozialistischen, kommunistischen, faschistischen und stalinistischen Regime und anderer totalitärer und autoritärer Regime der Vergangenheit ablehnt. 
“Um der in den letzten Jahren zu beobachtenden wachsenden Spirale von Hass, Intoleranz, Rassismus und Antisemitismus wirksam begegnen zu können, wird es als absolut notwendig erachtet, verstärkt Sensibilisierungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, um die Erinnerung an die tragischen Ereignisse, welche die - auch jüngste - Geschichte unserer Länder geprägt haben, wach zu halten, auch um der „Opfer totalitärer und autoritärer Regime zu gedenken“ und die Fundamente für eine „Aussöhnung auf der Grundlage von Wahrheit und Erinnerung“ zu legen”, erklärte Marco Galateo (Fratelli d’Italia).
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) wunderte sich, dass ein solcher Antrag von Fratelli d’Italia komme. Unter dem Faschismus habe man den Südtirolern Identität und Sprache nehmen wollen. Diese Gräueltaten seien nie angesprochen worden, gerade nicht von der Partei der Einbringer. Die Denkmäler des Faschismus stünden immer noch.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) betonte, dass man stets auch die Einhaltung von Bürger- und Menschenrechten überwachen müsse, gerade diese seien von den totalitären Regimes missachtet worden. Eine wichtige Einrichtung zur Überwachung sei der Volksanwalt, aber dieser habe von der Politik nicht die gebührende Aufmerksamkeit - zumindest im Trentino stehe dem Volksanwalt keine Entschädigung zu. Die Menschenrechte seien auch ein Thema der Justiz - die Region habe zwar die Zuständigkeit für die Justizverwaltung übernommen, aber kein dafür zuständiges Regierungsmitglied ernannt.
Mit diesem Antrag solle der Regionalrat das wiederholen, was das Europäische Parlament bereits beschlossen habe, meinte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). In der EP-Resolution fehlten aber jene Totalitarismen, die es heute in Europa gebe. Man müsse auch zur Sprache bringen, aus welcher politischen Ecke dieser Antrag komme. Man vermisse immer noch eine Stellungnahme dieser Partei zum Faschismus in Südtirol, einer Partei, die immer noch Mussolinis Flamme als Zeichen trage. Es gehe nicht an, nur die Geschichte der anderen aufzuarbeiten.
Präsident Maurizio Fugatti kündigte Zustimmung zu den Punkten 1 und 3 des Antrags an. Punkt 2 wurde zurückgezogen.
Er sei 2001 der Partei AN beigetreten, lange nach der Wende von Fiuggi, erklärte Marco Galateo. Er habe kein Problem, sich gegen alle Diktaturen auszusprechen. Er kenne keine Nostalgiker in seiner Partei.
Vizepräsident Arno Kompatscher erinnerte daran, dass die Prämissen der EP-Resolution auch von bedeutenden Historikern kritisiert wurden. Er könne den Prämissen des Antrags nicht zustimmen, nicht, weil er nicht gegen Diktaturen sei, sondern wegen der Formulierung.
Giorgio Tonini (Pd) warnte, dass "die Distanzierung von Entschließungen des Europäischen Parlaments die Gefahr birgt, dass wir uns lächerlich machen”, und plädierte stattdessen für einen gemeinsamen Text.
Mirko Bisesti (Lega) meinte ebenfalls, dass die gleiche Aufforderung an Galateo auch von seiner eigenen Fraktion gekommen sei.
Derselbe Gedanke wurde auch von Alex Marini geäußert: Er sah eine Oberflächlichkeit in dem Antrag, der vor fast zwei Jahren eingereicht wurde.
Riccardo Dello Sbarba äußerte ebenfalls Zweifel an der Formulierung.
Die Prämissen des Antrags wurden mit 9 Ja, 22 Nein und 22 Enthaltungen abgelehnt, Punkt 1 wurde mit 51 Ja und 1 Nein angenommen, Punkt 2 wurde zurückgezogen, Punkt 3 wurde mit 54 Ja angenommen, Punkt 4 wurde mit 53 Ja angenommen. 5 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Beschlussantrag Nr. 45, eingebracht von den Abg. Foppa, Mair, Alex Ploner, Coppola, Dello Sbarba, Köllensperger, Leiter (Reber), Franz Ploner, Rieder, Staffler und Zanella, mit dem der Präsident des Regionalrates und das Präsidium verpflichtet werden sollen, das Wahlgesetz zwecks Gewährleistung eines barrierefreien Wählens abzuändern. Präsident und Präsidium des Regionalrats sollen beauftragt werden: 1. Das Wahlgesetz dahingehend abzuändern, dass Unterlagen über Parteien, Parteiprogramme und die Kandidat:innen auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen müssen. 2. Das Wahlgesetz dahingehend abzuändern, dass die Entscheidungshoheit darüber, wer in die Wahlkabine begleitet werden möchte, nicht mehr bei der oder dem Vorsitzenden des Wahlsitzes, sondern einzig und allein bei dem oder der Wähler:in liegt. 3. Das Wahlgesetz dahingehend abzuändern, dass auch vereidigte Personen mit Schweigepflicht Personen, welche nicht in der Lage sind, ihr Wahlrecht selbstständig auszuüben, bei der konkreten Ausübung bzw. Wahrnehmung ihres Wahlrechtes unterstützen bzw. begleiten können. 4. Das Wahlgesetz dahingehend abzuändern, dass auf dem Wahlzettel die Namen der Kandidat:innen für die Vorzugsstimmen vorgedruckt sind, damit die Wahlpräferenz durch einfaches Ankreuzen ausgedrückt werden kann. 5. Das Wahlgesetz dahingehend abzuändern, dass die Briefwahl für Wahlen und Volksabstimmungen vorgesehen wird. 6. Die Landesgesetze, die sich auf Wahlen und Volksabstimmungen beziehen, in den Bereichen, die die Wahlhandlungen regeln, insgesamt auf mehr Barrierefreiheit zu prüfen und eventuell abzuändern.
Nach jeder Wahl würden Krokodilstränen über die sinkende Beteiligung vergossen, erklärte Brigitte Foppa (Grüne) mit Verweis auf die jüngsten Regionalwahlen in Italien. Es wäre wichtig, Menschen mit Beeinträchtigung, darunter auch vielen älteren Personen, beim Wahlgang entgegenzukommen. Eine Möglichkeit wären Vertrauenspersonen mit Schweigepflicht, die die Wählenden begleiten könnten. Wahlinformationen sollten auch in leichter Sprache zur Verfügung stehen. Zu Coronazeiten hätten Menschen unter Quarantäne nicht zum Wahllokal gehen können, umso wichtiger wäre die Briefwahl.
Präsident Maurizio Fugatti bezeichnete das Thema als wichtig. Es wäre aber schwierig, diese Forderungen bereits bei den heurigen Wahlen zu erfüllen. Die Regionalregierung wolle sich die Zeit nehmen, das Thema zu vertiefen.
Wenn es um Behinderungen gehe, müsse man auch auf die Details schauen, meinte Alex Ploner (Team K). Wenn auch nur eine der vorhandenen Barrieren bleibe, sei der Zugang nicht gegeben. Aus diesem Grund gebe es keine wirklich barrierefreien Bahnhöfe oder öffentliche Toiletten. Laut UN-Menschenrechtserklärung müssten die Vertragsstaaten, darunter Italien, den Menschen mit Behinderung die Teilhabe an politischen Entscheidungen garantieren. In NRW gebe es z.B. eine Wahlschablone, die das Wählen erleichtere, oder eine Audio-CD mit Erläuterungen. Das Recht zu wählen sei ein Menschenrecht, es müsse für alle Menschen gelten. Die Briefwahl könne eine Erleichterung sein und auch eine Möglichkeit, die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

Die Debatte wird morgen fortgesetzt.