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Barrierefreies Wählen, Unterschriftenbeglaubigung, Wahlrecht für ansässige Ausländer
Der Regionrat hat heute die Debatte zum Beschlussantrag Nr. 45 wieder aufgenommen, eingebracht von den Abg. Foppa, Mair, Alex Ploner, Coppola, Dello Sbarba, Köllensperger, Leiter (Reber), Franz Ploner, Rieder, Staffler und Zanella, mit dem der Präsident des Regionalrates und das Präsidium verpflichtet werden sollen, das Wahlgesetz zwecks Gewährleistung eines barrierefreien Wählens abzuändern. Gestern haben dazu bereits Erstunterzeichnerin Foppa, Präsident Fugatti und Alex Ploner Stellung genommen.
Ulli Mair (Freiheitliche) wies darauf hin, dass es nicht nur architektonische Barrieren gebe. Auch Gebärdensprache, Audio-Erläuterungen u.a. seien geeignet, den Alltag und auch den Wahlgang von Menschen mit Behinderung zu erleichtern. Sie plädierte dafür, sich nicht auf die im Antrag gemachten Vorschläge zu beschränken, man werde, wenn man die Materie unter dem praktischen Blickwinkel betrachte, noch weitere Möglichkeiten finden.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) schlug vor, Wahlkarten zu ermöglichen. Die Briefwahl sei oft mit Zustellungsproblemen verbunden, die Wahlkarte könne schon frühzeitig abgegeben werden, auch in einer anderen Gemeinde. Es wäre ein Angebot an all jene, die sich aus irgendeinem Grund schwertun, am Wahltag ins Wahllokal zu kommen.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) hatte Bedenken formaler Natur, da hier das Regionalratspräsidium aufgefordert werde, in die Wahlgesetze beider Provinzen einzugreifen. Seine Fraktion habe viele Vorschläge zu diesem Thema eingereicht, welche aber nicht in Betracht gezogen worden seien. Manche Forderungen des Antrags seien schwer umzusetzen, etwa eine leicht verständliche Version der Parteiprogramme, für welche es ja keine rechtliche Vorgabe gebe. Man sollte, bevor man eine Gesetzesreform angehe, eine Reihe von Richtlinien zu diesem Thema erstellen. Schwer umzusetzen sei auch die Forderung nach einer Begleitperson, ebenso jene zu den Kandidatennamen auf den Wahlzetteln - im Trentino hätten 2018 demnach über 700 Namen Platz finden müssen.
Regionalratspräsident Josef Noggler wies darauf hin, dass das Präsidium und der Präsident des Regionalrats keine Befugnis hätten, ein Gesetz einzubringen, das könnten die Abgeordneten, die Regionalregierung oder das Volk tun. Zudem werde die Wahl von Landesgesetzen der beiden Provinzen geregelt, und da habe der Regionalrat keinen Zugriff.
Der Regionalratspräsident habe aber sehr wohl im Auftrag der Fraktionen einen Gesetzentwurf zu den Abgeordnetenrenten vorgelegt, erwiderte Brigitte Foppa (Grüne). Der Präsident habe sich dabei sicher auch von den Ämtern unterstützen lassen, und das würde es auch bei der Überarbeitung des Wahlgesetzes brauchen. Man sollte auf die Sache scheuen, nicht auf Formalitäten.
Auf Antrag von Magdalena Amhof (SVP) wurden die Arbeiten für eine Beratung über den Beschlussantrag unterbrochen.
Anschließend kündigte Brigitte Foppa eine gemeinsame Neufassung des Antrags an, die umgehend vorgelegt werde.
Gesetzentwurf Nr. 28: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018 „Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol“ mit nachfolgenden Änderungen und Bestimmungen zwecks Erweiterung des Kreises der Personen, die berechtigt sind, die Unterschriften für die Abhaltung einer Volksabstimmung zu beglaubigen (eingebracht von den Abg. Marini und Nicolini).
Wie Diego Nicolini (Movimento 5 Stelle) erklärte, sollten zu den Berechtigten auch jene gehören, die von den Promotoren einer Volksabstimmung vorgeschlagen und unter denjenigen ausgewählt werden, die im Besitz der für die Ausübung der Funktionen des Vorsitzenden der Sprengelwahlbehörde notwendigen Voraussetzungen sind. Der Bericht zu den Arbeiten der 1. Gesetzgebungskommission zum Gesetzentwurf wurde von deren Präsidenten Denis Paoli verlesen.
Brigitte Foppa (Grüne) betonte, dass die Unterschriftensammlung eine große Hürde für die Volksinitiativen ist. Die Beglaubigung der Unterschriften mache alles noch schwieriger.
Bei der Anhörung in der 1. Gesetzgebungskommission habe man von Experten gehört, dass die Hürden für Volksinitiativen hoch seien, die UN-Menschenrechtskommission habe Italien dafür gerügt, berichtete Maria Elisabeth Rieder (Team K). Die Gesetzgebungskommission habe aber mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf gestimmt, weil die Materie nicht in die Zuständigkeit der Region falle. Das sei eine schwache Begründung, ihre Fraktion werde für den Gesetzentwurf stimmen.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) betonte, dass die Rechtslage durchaus eine Erweiterung des Personenkreises ermögliche. Wenn die Regionalregierung sich dagegen ausspreche, bedeute dies, dass sie politisch dagegen sei. Dem Vorsitzenden eines Wahlsprengels werde eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben zugewiesen, er sollte daher auch imstande sein, eine Unterschrift zu beglaubigen. Wenn der Regionalrat die Bestimmung nicht ändere, widerspreche er den Vorgaben der UN-Menschenrechtskommission. Das Staatsgesetz regle Referenden auf Staatgebiet, es sage über Gemeindereferenden nichts aus.
Ass. Lorenzo Ossanna bezeichnete die Ausführungen Marinis als nicht ganz korrekt. Es gebe eine ganze Reihe von Personen, die Unterschriften für Referenden beglaubigen könnten. Daher habe sich neben der Regionalregierung auch der Rat der Gemeinden gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Zudem falle die Materie in die Zuständigkeit des Staates.
Logisch sei der Rat der Gemeinden dagegen, entgegnete Alex Marini. Wer an der Macht sei, wolle keine Bürgerbeteiligung. Wer für die Autonomie sei, dürfe sich nicht auf staatliche Kompetenzen hinausreden. In einem kleinen Dorf werde es schwer sein, einen Notar, einen Gerichtskanzlisten, einen Bezirkspräsidenten usw. zu finden, um die Unterschriften zu beglaubigen. Und der Bürgermeister oder die Gemeindereferenten, die normalerweise gegen das Referendum seien, würden sich dafür nicht zur Verfügung stellen.
Ass. Ossanna wehrte sich gegen die Anschuldigungen des Zentralismus. Die Region könne das Staatsgesetz nicht ändern. Die Region habe entschieden, die Vorgaben des Staatsgesetzes, die für die Gemeinden nicht zwingend seien, zu übernehmen, erwiderte Marini. Die Region könne dies auch ändern.
Der Übergang zur Artikeldebatte - und damit der Gesetzentwurf - wurde mit 25 Ja, 29 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Gesetzentwurf Nr. 31: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018 „Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol“ mit nachfolgenden Änderungen und Bestimmungen, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, den Drittstaatsangehörigen mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung bei Volksabstimmungen auf Gemeindeebene das Wahlrecht einzuräumen (eingebracht von den Abg. Marini und Nicolini).
Der vorliegende Gesetzentwurf besteht aus einem einzigen Artikel, der den Gemeinderäten die Möglichkeit einräumt, den Drittstaatsangehörigen mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung, die seit mindesten 5 Jahren in der Region Trentino-Südtirol wohnhaft sind, das Stimmrecht anlässlich der Abhaltung von Volksabstimmungen auf Gemeindeebene zuzuerkennen, wie Erstunterzeichner Alex Marini (Movimento 5 Stelle) erklärte. Die Verfassung sehe dieses Recht für Ausländer nicht vor, verweigere es aber auch nicht, daher könnte man dies in unserer Region einführen. Die Schweiz sehe das Wahlrecht für ansässige Ausländer auf Gemeindeebene vor. Das stärke das Zugehörigkeitsgefühl und werde, angesichts der Seltenheit von Volksabstimmungen, das Gemeindegefüge wohl nicht durcheinanderbringen. Das Staatsgesetz sehe Maßnahmen zur stärkeren Einbindung von ansässigen Ausländern vor, auch die europäische Menschenrechtscharta. Die ausländischen Mitbürger würden mit ihrer Arbeit und ihren Steuern zum Gemeinwohl beitragen, das sollte durch eine Beteiligung an den Entscheidungsprozessen honoriert werden.
Der Bericht zu den Arbeiten der 1. Gesetzgebungskommission wurde von deren Präsidenten Denis Paoli verlesen.
Paolo Zanella (Grüne) sprach sich für den Gesetzentwurf aus. Die Gemeinden sollten den Beitrag aller Ansässigen zum Gemeinwohl anerkennen, manche Gemeinden überlegten die Ehrenbürgerschaft als symbolische Anerkennung.
Ass. Lorenzo Ossanna kündigte das Nein der Regionalregierung an.
Die Debatte wird um 14.30 Uhr fortgesetzt.