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Pressemitteilungen

Änderungen an Geschäftsordnung und Personalordnung

Gemeinde Montan erhält den Zusatz “an der Weinstraße”.

Die Sitzung begann mit einer Gedenkminute für den kürzlich verstorbenen ehemaligen Abgeordneten Franz Spögler, der von 1964 bis 1988 Mitglied des Regionalrats war.

Beschlussfassungsvorschlag Nr. 40: Änderungen zur Geschäftsordnung des Regionalrates (eingebracht vom Präsidenten des Regionalrates). Es handelt sich um eine Reihe von Änderungen, auch technischer Natur, die in den vergangenen Jahren vorgeschlagen und von den Fraktionsvorsitzenden (die auch die Kommission für die Geschäftsordnung bilden) einhellig gutgeheißen wurden.
Paul Köllensperger (Team K) lobte die Qualität der Änderungsvorschläge, die in der Kommission erarbeitet wurden.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) hob einzelne Aspekte hervor, darunter die Bestimmung zu den Berichten der beteiligten Gesellschaften, und zeigte sich äußerst zufrieden mit den Änderungen, von denen ein Teil auch von seiner Fraktion vorgeschlagen wurde. Er habe sich in der Kommission aber der Stimme enthalten, weil noch wichtige Punkte fehlten: eine Bestimmung zum abschaffenden Referendum, eine zur Kontrolle der Regierung und die Vertretung der Opposition im Präsidium.
Mirko Bisesti (Lega) dankte dem Präsidenten, den Mitgliedern der Kommission und den Ämtern für die gelungene Arbeit.
Der Vorschlag wurde mit 50 Ja und 4 Enthaltungen angenommen.
Präsident Josef Noggler teilte mit, dass die neue Geschäftsordnung mit 1. Mai in Kraft tritt.

Beschlussfassungsvorschlag Nr. 41: Abänderung der Personaldienstordnung des Regionalrates (eingebracht vom Präsidium auf Vorschlag des Präsidenten des Regionalrates). “Die ganzheitliche und organische Überarbeitung zielt allem voran darauf ab, die Personaldienstordnung zu aktualisieren und diese mit den geltenden Regionalbestimmungen im Lichte der normativen Entwicklung, der organisatorischen Neugestaltung der Körperschaft und der neuen institutionellen Erfordernisse zu harmonisieren”, heißt es im Begleitbericht. Die Änderungen betreffen unter anderem die Ernennung der Amtsleiter, die eventuelle Einrichtung von Sondersekretariaten, ein Aushilfeabkommen mit den Landtagen bei Personalengpässen, die Einsetzung von Bediensteten für die Beziehungen zur Öffentlichkeit und zu anderen Institutionen.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) vermisste eine Stellungnahme der Gewerkschaften bei der Beauftragung von externem Personal und äußerte Bedenken zum Verfahren für die Ernennung der Spitzenbeamten, welche dem Präsidium überlassen werde, d.h., der Mehrheit. Er kritisierte auch, dass einzelne, auch langfristige Beauftragungen ohne Wettbewerb vorgenommen werden können. Angesichts der heutigen Bedeutung der digitalen Dienste sei ein Bediensteter in diesem Bereich zu wenig.
Präsident Noggler erwiderte, dass Marini vor allem auf die derzeit geltende Personalordnung eingegangen sei. Die nun vorgeschlagene Änderung sehe z.B. vor, dass die Direktionsaufträge nur nach Bestehen eines öffentlichen Auswahlverfahrens vergeben werden.
Der Vorschlag wurde mit 40 Ja und 18 Enthaltungen angenommen.

Gesetzentwurf Nr. 58: Änderung der offiziellen Benennung der Gemeinde „Montan“ in „Montan an der Weinstraße“ (eingebracht von der Regionalregierung).
Ass. Lorenzo Ossanna berichtete, dass dem Gesetzentwurf ein einstimmiger Beschluss des Gemeinderates und ein positives Gutachten der Südtiroler Landesregierung vorausgegangen seien, weswegen man von einer Volksabstimmung absehen könne.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) wunderte sich, dass der Regionalrat über so etwas entscheiden müsse. Es wäre korrekt, wenn die betroffene Gemeinde selbst bzw. ihre Bürger darüber entscheiden könnten. Sie erinnerte an die vom Faschismus aufgezwungenen Namen, die immer noch verwendet würden, auch, wie “Alto Adige”, in der Tourismuswerbung. Ihre Fraktion werde sich der Stimme enthalten, weil die Umbenennung - gegen die nichts zu sagen sei - der Gemeinde zustehen sollte.
Als Montanerin wolle sie der demokratischen Entscheidung der Gemeinde zustimmen, erklärte Brigitte Foppa (Grüne). Die Selbstbenennung durch die Gemeinde wäre eigentlich richtig, aber es habe auch einen Fall im Nonstal gegeben, bei dem eine Gemeinde einen bereits vergebenen Namen wählen wollte. Ein anderes Problem habe sich bei der Gemeinde Sen Jan in Fassa gegeben, wo der Staatsrat den Namen abgelehnt habe.
Franz Locher (SVP) sprach sich grundsätzlich für die kommunale Zuständigkeit aus, aber man müsse auch darauf achten, dass damit nicht historische Namen verschwinden.
Wenn man den Gemeinden diese Zuständigkeit übertragen wolle, müsse man zuerst das Statut ändern, erklärte Ass. Ossanna.
Der Gesetzentwurf wurde mit 54 Ja und 3 Enthaltungen genehmigt.