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Negatives Finanzgutachten zu Anti-Mafia-Beobachtungsstelle
Nach der Behandlung des Gesetzentwurfs Nr. 26, Errichtung einer Beobachtungsstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Stärkung der Kultur der Legalität (eingebracht von den Abg. Marini, Nicolini) in der 1. Gesetzgebungskommission war die 2. Kommission, die auch für Finanzen und Vermögen zuständig ist, aufgerufen, ein Finanzgutachten zum Entwurf abzugeben, der für die Mitglieder der Beobachtungsstelle ein Sitzungsgeld von 200 Euro vorsieht.
Die 2. Gesetzgebungskommission gab mit 4 Ja, 6 Nein und 1 Enthaltung ein negatives Gutachten zum Gesetzentwurf, das Vorsitzender Helmuth Renzler mit fehlenden Angaben zu den Gesamtkosten, mit Bedenken des Rates der Gemeinden (BZ) und des Rates der örtlichen Autonomien (TN) sowie mit dem negativen Gutachten der 1. Gesetzgebungskommission begründete.