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Pressemitteilungen

Regionalratspräsident: Vorschlag zur Kürzung der Mandatsentschädigung für Regionalratsabgeordnete von Gesetzgebungskommission nicht angenommen

Gesetzentwurf hätte beträchtliche Einsparungen für Regionalrat gebracht – Definitive Entscheidung fällt im Plenum

Heute stand der Gesetzentwurf zur “Kürzung der Ausgaben für die wirtschaftliche Behandlung der Regionalratsabgeordneten, Abschaffung verschiedener Leistungen und Einführung eines rein beitragsbezogenen Vorsorgesystems“ in der zuständigen Gesetzgebungskommission des Regionalrates zur Behandlung an. Dieser wurde von Präsident Josef Noggler im Auftrag des Faktionssprecherkollegiums eingebracht, aber heute in der Kommission nicht angenommen.

„Ich nehme die heutige Entscheidung in der Gesetzgebungskommission des Regionalrates zur Kenntnis. Mein Entwurf hätte beträchtliche Einsparungen für den Regionalrat gebracht. Die definitive Entscheidung fällt nun im Plenum“, erklärt Josef Noggler. „Mir ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu unterstreichen, dass es sich beim vorliegenden Entwurf weder um meinen persönlichen noch um einen politischen Vorschlag der SVP gehandelt hat, sondern dass ich als Präsident vielmehr im Auftrag des Fraktionssprecherkollegiums des Regionalrates versucht habe, einen überparteilichen Entwurf zu erarbeiten“, so Noggler weiter.

„Jeder Abgeordnete erhält heute einen Nettobetrag in Höhe von 5.896 Euro als Mandatsentschädigung. Der derzeitige Wert der vom Gesetz vorgesehenen Leistung beträgt inklusive Fahrtkostenrückerstattung für Sitzungen bis zu 6.700 Euro netto. Nach der heutigen Ablehnung im Gesetzgebungsausschuss kommt es folglich weder zu einer Reduzierung der Mandatsentschädigung, noch zu einer Streichung der Inflationsanpassung und zu einem Wegfall der Spesenrückerstattung und somit auch nicht zu Einsparungen im Regionalrat in Höhe von insgesamt 2,3 Millionen Euro pro Jahr.

Neuer Gesetzentwurf hätte die Nettoentlohnung der Abgeordneten reduziert

Bei dem heute abgelehnten Vorschlag wäre die monatliche Nettoentschädigung für die Abgeordneten zunächst auf 6.361 Euro ohne jegliche weitere Leistung gesunken. Außerdem hätte der Entwurf eine Solidaritätsabgabe in Höhe von 18,5 Prozent des Tagegeldes zur Unterstützung notleidender Familien vorgesehen. Diese Abgabe wäre in einen eigens eingerichteten und von einem eigenen Gremium verwalteten Fonds geflossen: 1,5 Millionen Euro pro Legislaturperiode. So hätten die Abgeordneten mit diesem Entwurf insgesamt 5.961 Euro, davon 2.100 Euro als Spesenrückvergütung, monatlich netto erhalten.

Die definitive Entscheidung fällt nun das Plenum des Regionalrates.