Pressemitteilungen
Neue Bewertungskriterien für Führungskräfte
Die 2. Gesetzgebungskommission ist heute zusammengetreten, um auf Antrag des Präsidenten der Region ihr Gutachten zu einer Neuerung beim System zur Planung, Bewertung und Kontrolle der Ziele der Führungskräfte abzugeben. Das Gutachten ist laut dem einschlägigen Personalgesetz der Region (Nr. 3/2000) vorgesehen, wenn “Verfahren für die Messung und Bewertung der von den Organisationseinheiten erzielten Ergebnisse auch durch Ermittlung der Nutzerzufriedenheit” festgelegt werden. Wie Michael Mayr, Generalsekretär der Region, erklärte, handelt es sich vor allem um Anpassungen an neue staatliche Vorgaben, wonach alle Programmierungsdokumente in einem Dokument zusammenzufassen seien. Eine Neuerung bestehe darin, dass neben der Erfüllung der außerordentlichen Ziele nun auch die ordentliche Tätigkeit bewertet werde. Er wies auch darauf hin, dass sich die Dienste der Regionalverwaltung nur in den wenigsten Fällen direkt an die Bürger richteten, in bestimmten Bereichen werde jedoch die Nutzerzufriedenheit erhoben.
Die Kommission gab, nach kurzer Debatte, mit 7 Ja einstimmig ein positives Gutachten ab.