Pressemitteilungen
Nein der 1. Gesetzgebungskommission zu drei Gesetzentwürfen der Opposition
Die 1. Gesetzgebungskommission unter dem Vorsitz von Denis Paoli hat sich heute mit zwei Gesetzentwürfen der Grünen und des Movimento 5 Stelle sowie mit einem Begehrensgesetzentwurf der 5 Stelle befasst.
Gesetzentwurf Nr. 61: Änderungen zum Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2 (Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol) in geltender Fassung hinsichtlich der Veröffentlichung der Beschlüsse der Gemeinden (eingebracht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa, Staffler, Coppola und Zanella). Absicht des Gesetzentwurfs ist es, dass die Beschlüsse der Gemeinden nicht nur veröffentlicht werden, sondern - auf der digitalen Amtstafel - auch öffentlich bleiben.
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 6 Ja und 7 Nein abgelehnt.
Gesetzentwurf Nr. 62: Änderung des Regionalgesetzes Nr. 25 vom 20. August 1952 (Wahl der Organe der Region und der Provinzen Trient und Bozen), in geltender Fassung, hinsichtlich der Zusammensetzung des Präsidiums des Regionalrates (eingebracht von den Abg. Marini und Nicolini). Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Vergrößerung des Präsidiums, um eine stärkere Vertretung der Opposition zu gewährleisten, wobei die Vertreter der Opposition von dieser gewählt werden.
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 5 Ja und 7 Nein abgelehnt.
Begehrensgesetzentwurf Nr. 3: Änderung des Artikels 52 des Staatsgesetzes Nr. 62 vom 10. Februar 1953 (Einsetzung und Arbeitsweise der regionalen Organe), in geltender Fassung, betreffend die Zusammensetzung der parlamentarischen Kommission für regionale Angelegenheiten (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Marini und Nicolini). Der Gesetzentwurf sieht die verpflichtende Beiziehung von Vertretern der Regionen in der Kommission für regionale Angelegenheiten vor, die ihr Gutachten zu Gesetzentwürfen von regionalem Belang abgibt.
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 3 Ja und 8 Nein abgelehnt.
Die drei Gesetzentwürfe gehen somit unverändert an das Plenum.