Überspringen Sie die Navigation | Reservierter Bereich | Login | Sitemap | Italiano | Cookie | Privacy
Danteplatz 16 | I-38122 Trient
Tel.: +39 0461 201 111
Domplatz 3 | I-39100 Bozen
Tel.: +39 0471 990 111
Zertifizierte E-Mail-Adresse

Pressemitteilungen

Unterstützung für Minderheitensprachen, keine Mehrheit für Gesetzentwürfe von 5 Stelle und Grünen

Antrag von Popolari-Fassa, Civica und Lega einstimmig angenommen. Gesetzentwürfe der 5 Stelle zur Ernennung der Verwaltungsräte der Gesellschaften mit Beteiligung der Region sowie der Grünen zur Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen abgelehnt. Generaldebatte zum Gesetzentwurf der 5 Stelle zur Errichtung einer Beobachtungsstelle zur organisierten Kriminalität.

Am Nachmittag wurde die Debatte zum Gesetzentwurf Nr. 51: Bestimmungen über die Ernennungen in die Verwaltungsorgane der Gesellschaften mit Beteiligung der Region: Änderungen der auf diesem Sachbereich geltenden regionalen Gesetzesbestimmungen (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Marini und Nicolini) wieder aufgenommen. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, den Regionalrat stärker bei der Ernennung der Verwalter von Gesellschaften und öffentlichen Körperschaften mit Beteiligung der Region miteinzubeziehen.
Diego Nicolini (5 Stelle) wies darauf hin, dass sich auch im Gesellschaftsrecht die Regeln geändert hätten und dass auch die von öffentlichen Körperschaften abhängigen Gesellschaften unter Beobachtung des Rechnungshofs stünden. Diese Gesellschaften seien für das Territorium sehr wichtig, und damit auch für die Bevölkerung. Die Mehrheit sollte keine Angst vor einer Mitsprache der Opposition haben, wer fähig sei, werde auch ernannt. Wer eine wichtige Gesellschaft der Region leite, sollte dem Regionalrat Auskunft geben müssen, was er vorhabe. Nicolini dankte seinem Kollegen Marini für den Entwurf und grundsätzlich für seine Arbeit, denn mit seinen konkreten Vorschlägen sorge er dafür, dass der Regionalrat sich nicht nur mit sich selbst beschäftige.
Alex Marini (5 Stelle) bemängelte, dass die A22 bei der Digitalisierung, namentlich bei der Veröffentlichung der Akten, nicht die EU-Normen einhalte. Pensplan sei etwas besser, aber noch nicht normkonform. Allein die Haydn-Stiftung halte sich an die Regeln. Er kritisierte auch, dass den Abgeordneten die Geschäftsberichte erst mit großer Verspätung vorgelegt würden. Die Abgeordneten hätten auch nicht die Gelegenheit, mit den Verwaltungsräten zu reden. Das sei keine Demokratie.
Magdalena Amhof (SVP) kündigte an, dass ihre Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werde. Sie verstehe die Beweggründe der Opposition, aber es sei die Exekutive, die die Verwaltungsräte ernenne, gemäß dem Prinzip der Gewaltenteilung. Der Opposition stehe es, wie dem ganzen Regionalrat, zu, die Tätigkeiten der Gesellschaften zu kontrollieren, so wie es Marini soeben getan habe. Die Verwaltungsräte von Gesellschaften sollten nicht nach dem Raster Mehrheit/Opposition ausgewählt werden. Sie stimme Marini zu, wenn es um bessere Kontrollinstrumente gehe, nicht aber bei der Ernennung.
Ass. Lorenzo Ossanna sah in dem Gesetzentwurf zum einen einige sinnvolle technische Anpassungen. Die Hauptforderung würde aber eine grundlegende Änderung der Architektur erfordern. Es sei in den meisten Ländern üblich, dass die Regierung die Verwalter der wichtigsten Staatsbetriebe ernenne, und davon wolle man nicht abgehen. Verbesserungsmöglichkeiten räumte Ossanna aber bei den Kontrollmöglichkeiten ein. Die Regionalregierung spreche sich gegen den Entwurf aus.
Die Ablehnung habe er sich erwartet, erklärte Alex Marini. Es sei Zeichen einer Demokratur, wenn die Opposition von den Entscheidungen ausgeschlossen werde. Die Gewaltenteilung, von der Amhof spreche, gebe es hier nicht. Die Mehrheit stimme blindlings immer mit der Regierung. Von diesem Gesetzentwurf nehme die Mehrheit nicht einmal jene Bestimmungen an, die allgemein geteilt würden, vor allem zur Transparenz.
Der Übergang zur Sachdebatte - und damit der Gesetzentwurf - wurde mit 15 Ja und 34 Nein abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 50, eingebracht von den Abg. Guglielmi, Kaswalder, Masè und Savoi, mit dem die Regionalregierung verpflichtet werden soll, dahingehend tätig zu werden, dass die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen schnellstmöglich ratifiziert wird.
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist ein internationaler Vertrag, der am 5. November 1992 vom Europarat in Straßburg zur Unterzeichnung aufgelegt worden ist und im Jahr 1998 in Kraft getreten ist, erklärte Luca Guglielmi (Autonomisti Popolari - Fassa). “Die Charta verfolgt einerseits das Ziel, die Regional- oder Minderheitensprachen Europas, von denen einige allmählich zu verschwinden drohen, zu schützen und dadurch zur Erhaltung des kulturellen Reichtums Europas beizutragen und andererseits den Gebrauch dieser Sprachen im privaten Bereich und im öffentlichen Leben zu fördern. Bekanntlich hat Italien die Charta am 27. Juni 2000 unterzeichnet, diese aber bis dato nicht ratifiziert. In Anbetracht dessen, dass auch die einzelnen Regionen, in denen Minderheiten leben, die Charta autonom unterzeichnen können, so wie dies beispielsweise die französische Region Elsass Lothringen getan hat.” Guglielmi wies darauf hin, dass bisher keine italienische Region die angeführte Charta ratifiziert hat. Angesichts dessen, dass das Istitut Cultural Ladin – Majon di Fascegn über das Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen bereits mit dem Europarat Kontakte unterhält, der sein größtes Entgegenkommen gezeigt hat, die an den oben angeführten Zielsetzungen interessierten Körperschaften zu unterstützen.”
Magdalena Amhof (SVP) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. Als Minderheit sei man natürlich an einer Ratifizierung durch Italien interessiert. Auch andere Staaten seien säumig. Eine autonome Region wie Trentino-Südtirol müsse sich dafür einsetzen.
Ulli Mair (Freiheitliche) erklärte die Zustimmung auch für ihre Fraktion. Sie erinnerte an einen Begehrensantrag von 2016 zum selben Thema. Unsere Parlamentarier in Rom seien aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Charta schnellstens ratifiziert wird.
Ass. Giorgio Leonardi erklärte die überzeugte Zustimmung der Regionalregierung.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Gesetzentwurf Nr. 57: Abänderung des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 (Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol) in geltender Fassung hinsichtlich der Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba, Staffler, Coppola und Zanella). Der einzige Artikel des Entwurfs: „Die Sitzungen des Gemeinderats und der Ratskommissionen sind mit Ausnahme der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Fälle öffentlich. Die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats müssen entweder in Audio- oder Videoformat live übertragen werden und als Audio- bzw. Videodatei auf der Homepage der Gemeinde auch nach Ende der Sitzung ohne zeitliche Begrenzung abrufbar bleiben.“
Eine Live-Übertragung erlaube es mehr Personen, die Sitzungen mitzuverfolgen, meinte Brigitte Foppa (Grüne). Einige Gemeinden hätten dies bereits eingeführt, und das werde von Gemeinderäte und Bürgern geschätzt. Bedenken wegen des Datenschutzes seien inzwischen ausgeräumt. Die Live-Übertragungen sollten in allen Gemeinden angeboten werden, und die Videos sollten in einem Archiv zugänglich sein. Die Sitzungen seien laut Gesetz seit jeher öffentlich, aber das Konzept von Öffentlichkeit habe sich in der Zwischenzeit stark geändert.
Zu den Arbeiten in der zuständigen Gesetzgebungskommission verlas deren Vorsitzender Denis Paoli den ausführlichen Bericht.
Es sei heute viel von Politikverdrossenheit die Rede, erklärte Maria Elisabeth Rieder (Team K), den Gemeinderäten wie auch den Bürgermeistern müsste daran liegen, dass möglichst viele die Sitzungen verfolgen. So würden die Bürger sehen, wie die Entscheidungen zustande kommen. Der eine oder die andere werde auch später noch nachschauen wollen, wie ein bestimmter Beschluss gefasst wurde. Die Kosten seien kein Grund für eine Ablehnung. Rieder wunderte sich über das negative Gutachten der Gemeinden zum Gesetzentwurf, der Regionalrat habe bereits weit einschneidendere Bestimmungen zu den Gemeinden beschlossen.
In den Gemeinden gebe es heute viele Möglichkeiten der Partizipation, stellte Helmut Tauber (SVP) fest. Die Gemeinden sollten selbst entscheiden, ob sie eine Videoübertragung wollten. Es gebe inzwischen aber auch Gemeindeblätter, auch online, die Information über soziale Netzwerke, eine App usw. Auch die persönliche Präsenz der Bürger bei den Ratssitzungen sei möglich, und sie tue der Gemeinde gut.
Es sei wichtig, die Bürger auch nach den Wahlen noch politisch mitzunehmen, meinte Ulli Mair (Freiheitliche). Überall, wo Menschen einen direkten Auftrag von der Bevölkerung hätten, sollte diese auch zuschauen und nachschauen können. In den Gemeinden, in denen die Opposition die Direktübertragung fordere, werde diese abgelehnt. Ihre Fraktion spreche sich für diesen Gesetzentwurf aus.
Die Mehrheit fürchte sich vor der Transparenz wie der Teufel vor dem Weihwasser, urteilte Alex Marini (5 Stelle). Er habe unzählige Vorschläge zur Transparenz unterbreitet, Beschlussanträge, Gesetzentwürfe u.a., aber alles sei rundweg abgelehnt worden.
Ihre Fraktion werde dem Entwurf nicht zustimmen, kündigte Magdalena Amhof (SVP) an. Im Sinne der Subsidiarität müsse man die Entscheidung den Gemeinden überlassen. Vor allem kleine Gemeinden hätten mit dieser Pflicht Probleme. Wenn man die Live-Übertragung zur Pflicht machen würde, wäre eine Sitzung ungültig, wenn einmal die Verbindung nicht funktioniere.
Ass. Manfred Vallazza gab für die Regionalregierung ein negatives Gutachten ab. Die Übertragungspflicht wäre z.T. mit großen Kosten verbunden. Ein allgemeines zugängliches Videoarchiv wäre auch in Kontrast mit den Privacybestimmungen.
Auch sie sei manchmal politikverdrossen, wenn sie solche Diskussionen höre, ärgerte sich Brigitte Foppa. Es stecke viel Arbeit hinter solchen Gesetzentwürfen, und dann würden sie einfach vom Tisch gefegt. Mit diesem Entwurf fordere sie nur eine Kleinigkeit, die leicht zu schaffen wäre, die aber einen großen Mehrwert bringen würde. In manchen Gemeinden, beileibe nicht in allen, sei der Demokratie-Level sehr niedrig. Und diese würden sich nicht freiwillig zu Transparenzmaßnahmen entscheiden.
Der Übergang zur Sachdebatte - und damit der Gesetzentwurf - wurde mit 19 Ja und 28 Nein abgelehnt.

Gesetzentwurf Nr. 26: Errichtung einer Beobachtungsstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Stärkung der Kultur der Legalität (eingebracht von den Abg. Marini und Nicolini):  Aufgabe der Beobachtungsstelle soll es laut Begleitbericht sein, Daten und Informationen zu sammeln und entsprechende Analysen über die Präsenz und das Vorgehen der italienischen und internationalen organisierten Kriminalität auf dem Gebiet der Region Trentino-Südtirol zu erstellen sowie geeignete öffentliche und private Initiativen zu ihrer Bekämpfung zu ergreifen.
Alle anderen Regionen Italiens hätten eine solche Beobachtungsstelle oder eine Kommission eingerichtet, begründete Alex Marini (5 Stelle) seinen Entwurf. Diese Stelle stehe nicht in Konkurrenz zu Gerichten und Ermittlungsorganen. Sie solle Informationen sammeln und ihre Schlüsse dem Regionalrat, der Regionalregierung, aber auch den anderen öffentlichen Körperschaften zur Verfügung stellen. Marini erinnerte daran, dass zu diesem Entwurf anfangs nur positive Gutachten gegeben habe, auch von den Gemeinden, aber da die Regionalregierung dagegen sei, sei die Stimmung umgeschlagen.
Zu den Arbeiten in der 1. Gesetzgebungskommission verlas deren Vorsitzender Denis Paoli den ausführlichen Bericht. Vorsitzender Helmuth Renzler verlas den Bericht der 2. Gesetzgebungskommission.
Alex Marini erinnerte daran, dass der Gesetzentwurf gemäß einer Vorlage der Präsidentenkonferenz der Regionalräte erstellt wurde. Auch der Präsident der staatlichen Antikorruptionsbehörde habe den Gesetzentwurf gelobt und die Notwendigkeit betont, den Einfluss der organisierten Kriminalität auf die öffentliche Auftragsvergabe auf allen Ebenen zu bekämpfen. Dieser Gesetzentwurf sei 2020 eingereicht worden, man habe seien Behandlung aber immer wieder verzögert. Unsere Region tue immer so, als ob sie immun gegen die Mafia wäre, aber das werde von den Fakten widerlegt.
Giorgio Tonini (PD) dankte Marini für den Gesetzentwurf und warnte die Mehrheit davor, ihn unbesehen abzulehnen.

Um 17.30 Uhr wurde die Sitzung gemäß Tagesordnung beendet.