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1. Gesetzgebungskommission billigt ersten Teil des Nachtragshaushalts
Die 1. Gesetzgebungskommission ist heute unter dem Vorsitz von Denis Paoli zusammengekommen, um die in ihre Zuständigkeit fallenden Artikel des Gesetzentwurfs Nr. 64 - Nachtragshaushalt der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2023-2025 (eingebracht von der Regionalregierung) - zu begutachten, und zwar die Artikel 1, 2, 3 und 5, die von Ass. Lorenzo Ossanna erläutert wurden. Art. 1 enthält Änderungen am Kodex der örtlichen Körperschaften, Art. 2 betrifft die Veröffentlichung der Gemeindebeschlüsse, Art. 3 die Beiträge für die Einzahlung in den Zusatzrentenfonds zugunsten von Viehbauern in besonders ungünstigen Lagen, Art. 5 die Wiedereinführung des Beitrags für die Patronate. Die Regionalregierung hat heute auch eine Reihe von Zusatzanträgen vorgelegt. Der Nachtragshaushalt umfasst Mehreinnahmen und - ausgaben von 45,8 Mio. Euro in der Kompetenzrechnung.
In seiner Erklärung zur Stimmabgabe kündigte Alex Marini Änderungsanträge für die Debatte im Plenum an, unter anderem zur Klassifizierung der Studientitel bei den Ranglisten und zum Verzeichnis der Gemeindeverwalter. Sandro Repetto, der seine Zustimmung zum Gesetzentwurf mitteilte, kündigte eine Tagesordnung zu den Arbeitsverträgen beim Haydn-Orchester an.
Die genannten Artikel des Gesetzentwurfs wurden von der Kommission schließlich mit 6 Ja und 3 Enthaltungen gebilligt.
Die restlichen Artikel sowie weitere Gesetzentwürfe zum Haushalt werden morgen in der 2. Gesetzgebungskommission behandelt.