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Pressemitteilungen

1. Gesetzgebungskommission stimmt Nachtragshaushalt mit 6 Ja und 4 Enthaltungen zu

Auch die Amtsentschädigungen der Bürgermeister und die Anpassung der Hausfrauenrenten sind Thema des Gesetzentwurfs.

Die 1. Gesetzgebungskommission unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti (Lega Nord) hat heute den Gesetzesentwurf Nr. 5: Nachtragshaushalt der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2024-2026 (eingebracht von der Regionalregierung) geprüft, und nur die Artikel 1, 2, 3 und 4, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Der Entwurf, der von den Regionalassessoren Franz Locher (SVP) und Carlo Daldoss (FdI) erläutert wurde, beläuft sich auf 127 Mio. Euro: Im Einzelnen fließen aus Steuereinnahmen rund 53 Mio. Euro in die Kassen der Region, fast 7 Mio. aus dem Haushaltsüberschuss des Regionalrats 2023, rund 11,5 Mio. aus der Brennerautobahn-Dividende, 54 Mio. aus dem Verwaltungsüberschuss des letzten Jahres und 1,7 Mio. aus der Rückerstattung ehemaliger Regionalräte. Im Ausgabenkapitel beläuft sich die Übernahme des Beitrags der beiden Provinzen zur Sanierung der öffentlichen Finanzen durch die Region auf 106 Millionen Euro.

Ein neues Thema sind die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die Verwalter der Lokalkörperschaften, wobei für Bürgermeister von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern Differenzierungen eingeführt werden sollen. Im Bereich der sozialen Sicherheit wird die Hausfrauenrente, die jahrelang fast ausschließlich von der Region gezahlt wurde, nicht mehr automatisch an die Inflation angeglichen, sondern von der individuellen Beitragssituation abhängen. Für Personen, die Kinder bis zum Alter von drei Jahren betreuen, wird es einen Beitrag geben, um das Entstehen von Sozialversicherungslücken zu vermeiden. Für Pflegebedürftige werden die Mittel für die häusliche Pflege erhöht, damit niemand von einer möglichen Rangliste ausgeschlossen wird.

In der allgemeinen Debatte erklärte Vanessa Masè (La Civica), dass die Vorsorgeunterstützung eine sehr gute Maßnahme sei, um die Geburtenrate zu fördern, während Francesco Valduga (Campobase) auf die Notwendigkeit hinwies, die primäre Zuständigkeit für die Lokalkörperschaften zu verteidigen und sich nicht einfach an die staatlichen Vorgaben anzulehnen. Madeleine Rohrer (Grüne) wies auf die Schwierigkeit bei der Begutachtung dieses Gesetzentwurfs hin, da in kurzer Zeit eine Vielzahl technischer Dokumente zu Haushaltsfragen übermittelt worden sei. Marie Elisabeth Rieder (Team K) meinte, dass die Frage der Erhöhung der Bürgermeisterentschädigung gründlich untersucht werden müsse, auch angesichts der unterschiedlichen Forderungen in Trient und Bozen, und sprach sich ebenfalls gegen Rentenkürzungen für Hausfrauen aus. Michela Calzà (Pd) hätte sich zu sehr sensiblen Themen wie den Renten für Hausfrauen Anhörungen im Ausschuss gewünscht. Claudio Soini (Noi Trentino per Fugatti presidente) sah noch Klärungsbedarf beim Vergabekodex in den Gemeinden und bei den Amtsentschädigungen, die vorerst auf Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern beschränkt ist.

Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 6 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen zu den vier in dieser Sitzung behandelten Artikeln angenommen. Der Vorsitzende Bisesti erklärte die Sitzung damit für geschlossen.

Die weiteren Artikel des Gesetzentwurfs werden morgen in der 2. Gesetzgebungskommission behandelt.