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Kommission gibt grünes Licht für den Gesetzentwurf zu den Amtszeiten der Bürgermeister
Die 1. Gesetzgebungskommission hat heute in Trient unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti den Gesetzentwurf Nr. 9 behandelt: Dringende Änderungen zum Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2 „Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol“ in geltender Fassung (eingebracht von der Regionalregierung). Zu Beginn der Beratungen erläuterte Franz Locher, zuständiger Regionalassessor und Vizepräsident der Region, den zur Diskussion stehenden Gesetzesentwurf, der auch für die Bürgermeister die Höchstzahl an Amtszeiten neu festlegt.
Locher unterstrich die wichtige Rolle der Gemeindeverwaltungen und die Aufgaben, die die Bürgermeister zu erfüllen haben. Er verwies auf die jüngste Entscheidung der 12-er Kommission, eine Abweichung vom staatlichen Gesetz über Kommunalwahlen zu ermöglichen. „Wir brauchen“, erklärte er, „einen klaren Vorschlag für ein Gesetz, das wir in der Novembersitzung im Regionalrat diskutieren können. Für die Gemeindewahlen im nächsten Jahr brauchen wir Rechtssicherheit“. Nach einer ausführlichen Diskussion billigte der Ausschuss den Gesetzentwurf mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, während 2 Abgeordnete nicht an der Abstimmung teilnahmen.