Pressemitteilungen
Die Debatte zur Altersvorsorge der Abgeordneten
Gesetzentwurf Nr. 6 – Änderung der Regionalgesetze betreffend die wirtschaftliche Behandlung und Vorsorgeregelung der Regionalratsabgeordneten (eingebracht vom Präsidenten des Regionalrates Roberto Paccher). Der Gesetzentwurf wurde von der 1. Gesetzgebungskommission mit 6 Ja und 5 Enthaltungen gebilligt. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, dass Beiträge für die Altersvorsorge nicht wie heute in einem privaten Fonds landen, sondern im Haushalt der Region verbleiben, damit die Abgeordneten dann bei Erreichen bestimmter Parameter eine verzögerte, beitragsabhängige Entschädigung erhalten, wie Paccher vor der Kommission erklärte. “Der Vorteil ist, dass die Region dank der direkten Verwaltung der Mittel über 20 Jahre hinweg mehr als 26 Millionen Euro einsparen wird. Nur wir und das Aostatal sind bei der alten Methode geblieben. Das ist ein völlig anderer Ansatz als der der Leibrente.” Die Kommission hatte auch einen Änderungsantrag Pacchers einstimmig angenommen, mit dem den Abgeordneten der laufenden Legislaturperiode die Möglichkeit eingeräumt wird, das derzeitige Beitragssystem beizubehalten.
Brigitte Foppa (Grüne) sprach von einem vergifteten Thema, es bleibe immer anrüchig, wenn die Abgeordneten selbst über ihr Einkommen und ihre Altersvorsorge bestimmten. Die Leibrenten von früher seien unverhältnismäßig hoch gewesen, man habe wirklich von einem Privileg reden können. Auch in diesem Gesetzentwurf sehe man gewisse Anzeichen des Privilegs, etwa das Renteneintrittsalter von 64 Jahren statt 67 wie alle anderen Bürger. Man sollte bei diesem Thema immer allgemeine Kriterien anwenden und gleichzeitig für maximale Transparenz sorgen. Man sollte auch nicht leichtfertig von Einsparungen sprechen, in der Vergangenheit sei man stets eines Besseren belehrt worden. Es sei schwierig, ein vollkommen gerechtes System zu schaffen, manche hätten ihre virtuellen Rentenbeiträge vom früheren Arbeitsverhältnis, für andere sei jene des Regionalrats die einzige Rente. Sie hoffe, dass es im Lauf der Debatte noch gelingen werde, alles, was den Anschein des Privilegs habe, aus dem Entwurf zu streichen.
Wie Foppa kritisierte auch Maria Elisabeth Rieder (Team K), dass der Gesetzentwurf zur Urlaubszeit eingereicht wurde, was nicht im Sinne der Transparenz sei. Um den Imageschaden durch das alte Rentensystem, den die Mehrheit zu verantworten habe, zu beheben, müsse man transparent sein. Mangels detaillierter Unterlagen könne man heute nicht sagen, ob dieser Gesetzentwurf eine Einsparung bringe. Unterm Strich werde eine höhere Rente herausschauen. In der vergangenen Legislatur habe man ein Kumulierungsverbot von Rente und Mandatsentschädigung eingeführt, um einen unbeliebten Trentiner Abgeordneten loszuwerden - und habe damit auch Franz Ploner unbeabsichtigt getroffen. Nun betreffe das Verbot einen Abgeordneten der Mehrheit, und das Verbot solle nun wieder aufgehoben werden. Der Hebesatz, den Abgeordneten und Regionalrat einzahlen, bleibe derselbe wie früher und wie in der Privatwirtschaft. Mit der Reform erwerben die Abgeordneten ein Recht auf die Rente, nicht aber auf eine Vorauszahlung. Der Unterschied liege in der niedrigeren Besteuerung, wodurch die Nettorente steige. Die Steuereinsparung bedeute aber auch weniger Geld für die Region, die weniger für die Bürger ausgeben könne. Rieder kritisierte auch, dass dieses Gesetz rückwirkend sei; man dürfe nicht im Laufe des Spiels die Regeln ändern. Sie plädierte dafür, in Rom darauf einzuwirken, dass die Vorsorgebeiträge an das INPS eingezahlt werden können. Mit dieser Reform würden sich die Abgeordneten ihre Pension verdoppeln - Rieder fragte, wie sie das vor den Bürgern verantworten könnten. Inhaltlich möge die Reform vielleicht in Ordnung sein, aber es sei der falsche Moment dafür.
Paul Köllensperger (Team K) sah eine schiefe Optik darin, wenn der Regionalrat bei den Bürgern die Zusatzrente propagiere, bei den Abgeordneten aber davon abgehe. Die Reform sei eine legale Form der Steuervermeidung, denn ein beitragsbezogenes System habe man bereits seit 2013. Die Steuern, die man einspare, fehlten der öffentlichen Hand. Köllensperger kündigte zwei Änderungsanträge an, einen, um das Eintrittsalter auf 67 Jahre zu erhöhen, den anderen, um den Start der Reform auf die nächste Legislatur zu verlegen. Er stellte auch zwei Tagesordnungen seiner Fraktion vor: um eine Gleichstellung mit dem allgemeinen Rentensystem zu erreichen und um das Rentensystem der Abgeordneten von externen Fachleuten prüfen zu lassen. Er kündigte an, dass ohne die vorgeschlagenen Änderungen seine Fraktion gegen das Gesetz stimmen werde.
Anschließend ging man zur Behandlung der zwei vorgelegten Tagesordnungsanträge über.
Mit einem Tagesordnungsantrag zum Gesetzentwurf forderten Paul Köllensperger und Alex Ploner (Team K) den Einsatz für einen einheitlichen Rechtsrahmen auf Staatsebene und für eine Zusammenführung der Vorsorgebeiträge mit der beruflichen Rentenvorsorge und der Gebarung nach denselben Kriterien, die für alle Bürger gelten.
Brigitte Foppa (Grüne) sprach sich für den Antrag aus. Andreas Leiter Reber (Gemischte Fraktion) kündigte ebenfalls Zustimmung an. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) wies auf den Unterschied zwischen Lohnabhängigen und Selbstständigen hin und plädierte dafür, die Materie den beiden Landtagen zu übertragen. Damit werde das Problem nicht gelöst, kritisierte Maria Elisabeth Rieder (Team K). Andrea de Bertolini (PD) kritisierte das Prozedere bei der Erstellung dieses Gesetzentwurfs, der auch bei der Bevölkerung für Diskussionen sorgen werde. Es entstehe der Verdacht, dass man zu unseligen Zeiten zurückkehre. Chiara Maule (Campobase) kritisierte das Schweigen der Mehrheit in der Generaldebatte. Der Gesetzentwurf sei in der Sommerpause vorgelegt worden, und es habe keine Zeit für eine eingehende Prüfung gegeben. Paul Köllensperger kritisierte, dass auch die Regionalregierung keine Meinung zum Thema habe.
Der Antrag wurde mit 19 Ja, 39 Nein und 9 Enthaltungen abgelehnt.
Mit einer zweiten Tagesordnung forderten Maria Elisabeth Rieder und Franz Ploner (Team K) die Einrichtung einer autonomen Arbeitsgruppe zur Beurteilung der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der wirtschaftlichen Behandlung und Vorsorgeregelung der Regionalratsabgeordneten.
Maria Elisabeth Rieder verwies auf eine internationale Vergleichsstudie zu den Abgeordnetenrenten und nannte als positives Beispiel Neuseeland, wo eine unabhängige Behörde Mandats- und Ruhestandsentschädigungen für Parlamentarier festlege. Andrea de Bertolini (PD) kritisierte das Desinteresse der Mehrheit in dieser Debatte über ein Thema, das dem Ansehen der Politik schon viel geschadet habe. Die Medien würden sich darauf stürzen. Er halte allerdings fest, dass die Reform nicht die alten Leibrenten wiedereinführe, sondern ein beitragsbezogenes System ohne Mehrkosten für den Haushalt. Filippo Degasperi (Gemischte Fraktion) sah in der Reform ein Eingeständnis, dass die Einzahlung in Rentenfonds nicht viel erbringe, auch nicht für die Bürger. Das Beste wäre eine Einzahlung an die INPS, aber Rom wolle das nicht. Chiara Maule (Campobase) vermisste bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs die Einbindung externer Experten und der Bürger. Es entstehe der Eindruck, die Politik schaffe sich wieder ihre maßgeschneiderten Privilegien. Maria Elisabeth Rieder sah keinen Grund für die Eile, mit der das Gesetz nun durchgepeitscht werde, eine Reform, die für manche im Saal von Vorteil sei. Man genehmige sich eine Verdoppelung der Pension, ohne das zu begründen.
Der Antrag wurde mit 17 Ja, 36 Nein und 12 Enthaltungen abgelehnt.
Nach einer Unterbrechung auf Antrag von Alessio Manica (PD) wurde der Übergang zur Artikeldebatte genehmigt.
Zwei Änderungsanträge zu Art. 1, einer von den Grünen, einer von PD und Campobase, forderten die Streichung von Punkt a), der das Kumulierungsverbot von Mandatsentschädigung und Rente ab einer gewissen Höhe abschafft. Brigitte Foppa (Grüne) sah die Abschaffung als nicht gerechtfertigt, Filippo Degasperi (Gemischte Fraktion) vermisste eine Begründung vonseiten der Mehrheit. Der Gesetzentwurf sei vom Präsidenten eingereicht worden, sei aber nicht unparteiisch, wie die gegenständliche Bestimmung zeige, kritisierte Paolo Zanella (PD). Der Buchstabe a) werde nirgends im Begleitbericht begründet, bemerkte Maria Elisabeth Rieder und fragte nach dem Grund. Michela Calzà (PD) sah darin eine Bestimmung ad personam. Chiara Maule (Campobase) unterstützte die beiden Streichungsanträge.
Die Anträge wurden mit 26 Ja, 37 Nein und 5 Enthaltungen abgelehnt.
Mit einem weiteren Änderungsantrag zu Art. 1 forderte das Team K, dass die Reform erst ab der nächsten Legislaturperiode greift. Man solle nicht während des Spiels die Regeln ändern, erklärte Maria Elisabeth Rieder.
Der Antrag wurde mit 14 Ja, 39 Nein und 14 Enthaltungen abgelehnt.
Ohne Debatte angenommen wurden zwei Anträge von Roberto Paccher mit formellen Änderungen.
Abgelehnt wurde ein Änderungsantrag des Team K, der die Rente erst ab 67 ermöglicht.
Einen ähnlichen Antrag legten Alessio Manica (PD) u.a. vor. Damit sollte die Möglichkeit gestrichen werden, unter bestimmten Umständen bereits mit 60 die Rente zu beziehen. Brigitte Foppa wandte ein, dass das derzeit gültige System nicht so sei, wie von Manica dargestellt. Claudio Cia (Civica) sah für das Anliegen einen eigenen Gesetzentwurf notwendig.
Die Arbeiten werden um 14.30 Uhr wieder aufgenommen.
Videoaufnahmen von der Sitzung am 13. 11. 2024