Außerordentliche Maßnahmen und Notfalleinsätze
Für das Sachgebiet sind im Sinne des Art. 8 und des Art. 9 des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol die Provinzen Trient und Bozen zuständig
Letzte Aktualisierung: 01.06.2022Für das Sachgebiet sind im Sinne des Art. 8 und des Art. 9 des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol die Provinzen Trient und Bozen zuständig
Letzte Aktualisierung: 01.06.2022