Präsident/in
Aufgaben des Präsidenten/der Präsidentin
Der Präsident vertritt den Regionalrat und wahrt dessen Würde und Rechte. Er beruft ihn ein und führt den Vorsitz; er leitet und fasst, wenn nötig, die Debatten zusammen. Er hält die Ordnung aufrecht und wacht über die Einhaltung der Geschäftsordnung.
Er bestimmt die Fragen, über welche der Regionalrat beschließen muss und gibt das Ergebnis bekannt; er hat die Oberaufsicht über die den Präsidialsekretären übertragenen Funktionen und gewährleistet den ordnungsgemäßen Verlauf der Arbeiten des Rates.
Dem Präsidenten steht es ferner zu, mit den anderen gesetzgebenden Körperschaften auch zur Aufwertung der regionalen Autonomien Beziehungen zu pflegen.
Der Präsident ist außerdem dazu berufen, die dem Regionalrat nach den Vorschriften über die Verwaltung und Rechnungslegung zur Verfügung gestellten Fonds zu verwalten.